16. März 2006, aktualisiert am 3. November 2006

Der Kanton Zürich unterstützt tierquälerische Kaninchenhaltung am Tössufer in Winterthur

Der Kanton Zürich stellt eine Liegenschaft am Tössufer im Quartier Letten in Winterthur sturen, ewiggestrigen Kaninchenzüchtern zur Verfügung, welche ihre "Lieblinge" dauernd in düsteren Baracken in Kastengefängnissen eingesperrt halten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden sollen: www.vgt.ch/doc/kaninchen

 

Eingabe an Regierungsrätin Ursula Gut vom  Notter vom 23. September 2006:

Tierquälerische Kaninchenhaltung auf kantonaler Liegenschaft in Winterthur-Letten

Sehr geehrte Frau Gut,

der Chef des Wasserbauamtes hat unser Anliegen, diese Liegenschaft am Tössufer in Winterthur nicht für tierquälerische Kaninchenhaltungen zur Verfügung zu stellen, bürokratisch und herzlos (gegenüber leidensfähigen Tieren) abgeblockt hat. Zum Verständnis muss ich kurz ausholen und Grundsätzliches festhalten:

Der Tierschutz ist ein in der Bundesverfassung verankertes öffentliches Anliegen. Diesen Umstand hat die Verwaltung in ihrer gesamten Tätigkeit Rechnung zu tragen, denn Artikel 5 der Bundesverfassung verlangt: "Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen." Die Verwaltung darf deshalb weder direkt noch indirekt eine nicht artgerechte, tierquälerische Tierhaltung fördern oder unterstützen. (Eine Kollision dieses Grundsatzes mit anderen wichtigen öffentlichen Aufgaben liegt im vorliegenden Fall nicht vor, wie Sie sehen werden.)

Die Beachtung öffentlicher Interesse im Rahmen staatlichen Handels ist ein positives Gebot, das mehr bedeutet, als nur gerade das Vermeiden von explizit Verbotenem.

Der Chef des Wasserbauamtes scheint diese Grundsätze staatlichen Handels - für einen Chefbeamten befremdlich - nicht zu kennen, weshalb wir uns veranlasst sehen, uns an Sie als politisch Verantwortliche zu wenden, auch wenn es scheinbar nur um eine Kleinigkeit, um Kaninchen geht. Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung, weil der Kanton mit der Unterstützung der Käfig- bzw Kastenhaltung von Kaninchen die Bestrebungen der schweizerischen Tierschutzorganisationen, diese tierquälerische Haltungsform zum Verschwinden zu bringen, durchkreuzt - völlig unnötigerweise und ohne dass dies durch entgegenstehende andere, überwiegende öffentliche Interessen geboten wäre. Der einzige Grund ist der, dass sich der Chef des Wasserbauamtes nach schlechter Beamten-Manier versucht, sich seine Arbeit leicht zu machen und Verantwortung abzuschieben. Ein solches Verhalten der Verwaltung ist nicht zu dulden.

Es geht konkret um Folgendes:

Die Baudirektion bzw das Wasserbauamt stellt das Tössufer im Quartier Letten der Stadt Winterthur einigen Hobby-Kaninchenzüchtern zur Verfügung. Obwohl Platz genug vorhanden wäre für tiergerechte Freigehege, sind die Kaninchen dauernd in Kastenkäfigen eingesperrt, die in düsteren, barackenähnlichen Häuschen stehen (siehe die beiliegende Internetveröffentlichung www.vgt.ch/news2006/060316-kaninchen-letten-winterthur.htm; wir werden darüber auch in der Frühjahrsausgabe 2007 unserer Zeitschrift "VgT-Nachrichten", die im ganzen Kanton ZH in alle Haushaltungen verteilt werden wird, einen Bericht veröffentlichen, vorallem auch, wie die Sache ausgegangen ist.).

Der Chef des Wasserbauamtes, Dr Jürg Suter, stellt sich auf den Standpunkt, es genüge, dass die Mindestanforderungen der Tierschutzverordung eingehalten werden, um diese Kaninchenhaltung durch den Kanton zu unterstützen (siehe sein beiliegendes Schreiben vom 24. November 2005). Diese Sicht der Dinge ist bürokratisch-scheuklappenartig. Die Tierschutzverordnung enthält absolute Mindestanforderungen, welche keine artgerechte Tierhaltung gewährleisten sondern lediglich tierquälerischen Auswüchsen im Umgang mit Tieren Grenzen setzen sollen. Aber nicht einmal dieses Minimalziel wird in vielerlei Hinsicht erreicht. Zahlreiche tierquälerische Praktiken werden im Interesse mächtiger Wirtschaftskreise ausdrücklich erlaubt. Dazu gehört, dass tierquälerische Kasten- bzw Käfighaltung, ja sogar die extrem tierquälerische Einzelhaltung von Kaninchen immer noch erlaubt wird - im Interesse der Versuchstierindustrie, die ihre Versuchskaninchen möglichst billig halten will. Manche Hobby-Kaninchenzüchter nützen dies aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten wie in Versuchslabors, so auch diejenigen, denen das Wasserbauamt speziell hiefür Land am Tössufer zur Verfügung stellt.

Das Bundesamt für Veterinärwesen weist in seinen Richtlinien und Empfehlungen ausdrücklich darauf hin, dass die Tierschutzverordnung keine artgerechte Tierhaltung sicherstelle, und empfiehlt deshalb ausdrücklich die Gruppenhaltung von Kaninchen anstelle der traditionellen, dann den Anstrengungen der Tierschutzorganisationen langsam aussterbenden Kastenhaltung (siehe die Links zu den Empfehlungen des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.vgt.ch/doc/kaninchen). Ferner besteht unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen ein Konsens, dass die Kasten- und Käfighaltung als Tierquälerei abzulehnen ist.

Damit ist erwiesen, dass es nicht im öffentlichen Interesse liegt, wenn das Wasserbauamt die Züchter in Winterthur-Letten unterstützt, welche weiter stur an der tierquälerischen Kasten- und Einzelhaltung festhalten, auch wenn sich diese damit leider noch nicht strafbar machen. Nicht alles was nicht strafbar ist, ist bekanntlich auch moralisch und im öffentlichen Interesse. In solchen Bereichen zum Rechten zu sehen, ist vornehme Aufgabe der politisch Verantwortlichen, sonst würde es genügen, Gerichte zu haben und keiner politischen Führung der Verwaltung bedürfen.

Indem der Chef des Wasserbauamtes die Augen vor den oben geschilderten Tatsachen willkürlich verschliesst , übt er sein Amt nicht pflichtgemäss und im öffentlichen Interesse aus.

Die folgenden Tierschutzorganisationen haben vorliegende Eingaben an Ihre gescheiterte Vorgängerin, Regierungsrätin Fierz, unterstützt (es liegen schriftliche Erklärungen vor) und wir hoffen, dass Sie diese Angelegenheit weniger kaltherzig, arrogant und bürokratisch behandeln und die dargelegten staatsrechtlichen Ausführungen ernsthaft zur Kenntnis nehmen, denn nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch ethisch vertretbar und würdig, vom Staat unterstützt zu werden, wie diese Tierquälerei in Winterthur-Letten, für welche die Baudirektion bisher Land zur Verfügung gestellt hat. Das ist absolut stossend und muss aufhören. Das Bundesamt für Veterinärwesen legt in seinen Richtlinien zur Kaninchenhaltung klar dar, dass die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung für eine artgerechte Kaninchenhaltung nicht genügen und dass diese in Gruppen und mit Auslauf gehalten werden sollten, wie es die schweizerischen Tierschutzorganisationen schon lange fordern.

Mit freundlichen Grüssen namens der folgenden Organisationen

- Verein gegen Tierfabriken VgT
- Pro Tier
- kagfreiland (wäre bereit für eine Beratung betr artgerechter Kaninchenhaltung)
- Tierschutzbund Zürich
- Tierschutzbund Basel
- Tierschutzbund Innerschweiz
- Tierhilfe ohne Grenzen
- Animal Life- Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner AGSTG

 

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2006 hat Regierungsrätin Gut mit unüberbietbarer bürokratischer Sturheit geantwortet, die Kanincheställe entsprächen den Mindesvorschriften und es bestehe deshalb kein Handlungsbedarf. Gut hat die Eingabe offenbar überhaupt nicht gelesen oder ist bewusst nicht auf das klar und unmissverständliche Anliegen eingegangen. So oder so ist eine solche herzlose Bürokratin die falsche Person am falschen Platz in der Regierung.

 

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