29. März 2006, aktualisiert am 12. September 2006

Tierquälerei in Balgach

Nachtrag: Dieser Kaninchenkasten ist inzwischen stillgelegt worden.

 

Hier an der Wegenstrasse 8 in Balgach,  auf der Liegenschaft von Nüesch Holzbau, hält Karl Walt Kaninchen und Hühner unter krass tierquälerischen Bedingungen.

Die Kastenhaltung von Kaninchen ist nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine grobe Tierquälerei. Der Bundesrat erlaubt dies mit Rücksicht auf die Tierversuchsindustrie trotzdem in der Tierschutzverordnung. Manche Kaninchenzüchter nützen dies aus, ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens, dass die Kasten- und Käfighaltung von Kaninchen gegen das Tierschutzgesetz verstösst und vom Bundesrat rechtswidrig erlaubt wurde.

Im vorliegenden Fall werden nicht einmal die ansich schon völlig ungenügenden Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung eingehalten - grobe Tierquälerei:

Die Hühner sind in diesem Käfig eingesperrt und haben weder Legenester noch Sitzstangen - grobe Tierquälerei:

Die Liegenschaft gehört Hansheiri Nüesch, Holzbau, Wegenstrasse 8, 9436 Balgach (Tel+Fax 071 722 87 44), privat Grünensteinstrasse 3, 9436 Balgach (Tel 071 722 57 44, 079 611 93 12)

Karl Walt betreibt Holzhandel und wohnt an der Neugrüttstrasse 1 in 9436 Balgach (Tel 079 787 44 51):

Auf eine erste Anzeige des VgT hin (27. März 2006), hat das Veterinäramt  Massnahmen angeordnet. Zudem ist beim Kantonalen Untersuchungsamt ein Strafverfahren hängig.

Zweite Anzeige:

Am 14. April 2006 stellte der VgT fest, dass sowohl die Kaninchen wie auch die Hühner kein Trinkwasser hatten. Es hatte nur völlig unzweckmässige, ausgetrocknete Gefässe im Kaninchenkasten, bei den Hühnern überhaupt kein Trinkgefäss (nur eineFutterschüssel). Kaninchenställe werden normalerweise mit Flaschenselbsttränken versehen; einfache, offene Wassergeschirre sind in Kaninchenkästen unzweckmässig. Wegen den sehr engen Platzverhältnissen in Kastenställen, werden solche Gefässe rasch verschmutzt oder umgestossen. Im vorliegenden Fall waren sie aber offensichtlich leer getrunken und ausgetrocknet. Als der VgT den  Hühnern und Kaninchen Wasser brachte, stürzten sich die Tiere halbverdurstet auf das Wasser und tranken direkt von der Giesskanne weg, wie die folgenden Aufnahmen zeigen:

Die leeren Trinkgefässe:

Bei den Hühnern hatte es überhapt kein Trinkgefäss, nicht einmal ein leeres (nur eine Futterschüssel mit Körnerfutter): 

Die tierquälerische Kastenhaltung - Aufnahme vom 14. April 2006, nach den Massnahmen des Veterinäramtes (jetzt wenigstens Durchgänge zwischen den Abteilen):

 

Als Folge dieser Anzeige brachte die Gemeinde in ihrem Gemeindeblatt "Balgacher Zittig" folgenden Beitrag über artgerechte Kaninchenhaltung:


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