15. Mai 2006

Keine Unterstützung für die STS-Initiative für kantonale Tierschutzanwälte:

Staatliche Tieranwälte schaden dem Tierschutz

Der Tieranwalt im Kanton ZH wurde vom Zürcher Tierschutzfilz nicht nach Eignung, Fähigkeit und Tierschutz-Engagement vorgeschlagen (und gestützt darauf vom Regierungsrat gewählt), sondern aus unsachlichen Gründen (Beziehungskorruption). Das Resultat ist verherend: Die Öffentlichkeit glaubt, im Kanton ZH sei der Tierschutzvollzug fortschrittlich, es schaue sogar ein Tierantwalt zum Recht. Tatsächlich haben wir von diesem keinerlei Unterstützung. Er setzt sich nicht wirklich ein, sondern bearbeitet einige harmlose, "unpolitische" Fälle, die dann jeweils im Jahresbericht so präsentiert werden, als mache er vortreffliche Arbeit.

In anderen Kantonen würde das kaum anders laufen. Solche Tieranwälte schaden mehr als sie nützen, da sie es uns erschweren, Missstände glaubwürdig anzuprangern.

Zudem wird das eigentliche Ziel, das Beschwerderecht für Tierschutzorganisationen, definitiv verhindert, wenn einmal in allen Kantone Tieranwälte eingesetzt sind, weil dann der Öffentlichkeit noch leichter eingetrichtert werden kann, es brauche kein Verbandsbeschwerderecht.

Der VgT unterstützt deshalb die STS-Volksinitiative für kantonale Tierschutzanwälte nicht.


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