8. August 2006,
aktualisiert am 1. Dezember 2008
Tierquälerisches Forellen-Vivier des
Restaurants Rigi-Royal
in Immensee am Zugersee
Boykottieren Sie dieses grausame
Tierquäler-Hotel!
Boycott this cruel hotel!
Boycottez cette hôtel cruelle!
Am 8. August 2006 veröffentlichten wir hier
folgendes:
Rigi-Royal ist eines der letzten Lokale, welche
noch diese altertümliche, tierquälerischen Leben-Fischhälterung hält -
längst nicht mehr nur zur Ergötzung, sondern vielmehr zum Ärger der
Kunden:
Was haben diese Forellen wohl schon
alles durchgemacht, bevor sie in diesem "Schaufenster" gelandet sind,
und was steht ihnen noch bevor, bevor sie endlich auf dem Teller
serviert werden! Verstört versuchen die kleineren
Forellen links sich hinter einer Röhre - der einzigen
"Rückzugsmöglichkeit" in diesem Glasbehälter! - zu verstecken. Die
grössere Forelle rechts hat eine angefressene Schwanzflosse.
Offensichtlich kommt sie aus einer üblen Intensivzucht, wo Kannibalismus
auftritt, eine für tierquälerische Intensivhaltungen typische
Verhaltensstörung von Mast-Forellen. Die letzten Tage
verbringt dieses bedauernswerte Geschöpf in dieser völlig artwidrigen
Glasbehälter-Haltung (ein sogenanntens Vivier; früher öfters in
Restaurants anzutreffen, mittlerweile zum Glück weitestgehend
verschwunden.
Die Verhaltensbiologin Silvia Stumpf
schreibt in der vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen Studie
"Überblick über die Haltung und Zucht von Speisefischen in der Schweiz"
über solche Restaurant-Fischbehälter:
In der Schweiz existiert keine
Reglementierung über die Haltung von Fischen....
Speisefische werden in Restaurants und Comestibleläden oft
lebendig gehalten... Diese Becken existieren in den
unterschiedlichsten Ausführungen und Grössen. Die meisten sind nur
mit einem Belüftungsgerät und einem Wasserzulauf ausgerüstet.
Fischzüchter empfehlen, die Fische in abgedunkelten Behältern,
etwa in Eternitbecken, aufzubewahren. Bei Aquarien halten sie es
für wünschenswert, dass die Scheiben grösstenteils übermalt
werden. Dies alles dient der Vermeidung von Aufregung. Die Fische
bleiben viel ruhiger, wenn sie im Dunkeln schwimmen. Besonders
stressgefährdet sind Fische in freistehenden Schauaquarien, in
deren näherer Umgebung viel Betrieb herrscht. Die Tiere finden in
den kahlen Becken keine Versteckmöglichkeiten. Restaurants
quartieren ihre Aquarien deshalb häufig in ruhigen Nebenräumen
oder Abstellkammem ein.
In den Restaurants, die besucht wurden, verbringen die Fische
zwischen drei und vierzehn Tagen in den Hälterungsbecken. Die
Fischdichte betrug generell etwa 15 kg/m3. Die
Vergleichbarkeit mit der Besatzdichte in einem Teich ist schlecht,
da das Hälterungsbecken den Fischen keinen Platz zum Ausschwimmen
bietet. Aussehen und Verhalten der Tiere waren unterschiedlich.
Die meisten Fische zeigten leichte Flossenveränderungen (Risse,
Nekrosen) und bewegten sich träger als normal durch den Behälter.
Sie hatten aber auch keinen Grund, sich stärker zu bewegen...
Was die Verweildauer der Tiere im Aquarium betrifft, sind zwei
gegenläufige Effekte feststellbar: Einerseits ist eine kurze
Verweildauer anzustreben, weil sich dann keine Rangordnungen
herausbilden können und die Gefahr der Entstehung von
Flossenschäden geringer ist, andererseits haben sich Forellen erst
nach zwei Wochen vollständig in eine neue Umgebung eingewöhnt und
vom Transportund Umsetzstress erholt.
Auf eine Eingewöhnung der Fische wird allerdings keinen Wert
gelegt, weil sie ja nicht aus aquaristischen sondern aus
kulinarischen Gründen in das Hälterungsbecken eingesetzt wurden.
Unter diesen Umständen ist deshalb eher eine kurze Verweilzeit
anzustreben: Die Forellen können sich zwar so nicht vollständig
vom Stress des Umsetzens erholen, werden aber fortlaufend und
rasch herausgefangen...
Die Zurschaustellung lebender Forellen in
Hälterungsbecken von Restaurants und Comestiblegeschäften sollte
entweder zeitlich beschränkt (höchstens drei Tage) oder verboten
werden.
Mit vorliegender Veröffentlichung sorgt der VgT
dafür, dass jeder, der im Internet ein Seehotel sucht, auch auf diese
Information stösst (Suchwörter Seehotel, Immensee, Zugersee).
Eine solche Forellenhälterung stellt angesichts
der heutigen technischen Kühlmöglichkeiten eine unnötige Tierquälerei
dar und verletzt Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Der VgT behält sich
eine Strafanzeige vor, sollten die Verantwortlichen nicht sehr rasch
Einsicht zeigen und diese antiquierte Lebendhälterung aufgeben.
Am 16. August 2006 hat uns der Besitzer des
Hotels - "höflich und anständig", wie es sich für ein gastfreundliches
Hotel gehört, das sich keinerlei Kritik gefallen lässt - folgendes
mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie wir bereits erfahren haben, haben Sie einen Bericht über unser
Forellenbecken im Internet veröffentlicht. Auch haben wir einige
Meinungen von privaten VgT-Anhängern mitbekommen. Nachdem Sie hier
versuche unseren Ruf zu schädigen, haben kurzerhand das Fischbecken
abmontiert und entsorgt. Wir bitten Sie daher höflichst Ihre
Dokumentation aus Ihrer Homepage zu entfernen. Gerne können Sie sich
selbst davon überzeugen und bei uns vorbeischauen. Sollten die Fotos und
der Bericht nicht in nächster Zeit aus dem Netz verschwinden, sehen wir
uns gezwungen gerichtlich vorzugehen.
Mit freundlichen Grüssen
Seehotel Rigi-Royal
Im November 2008 teilte uns eine ehemalige
Mitarbeiterin dieses Hotels mit, dass alles gelogen ist und das
Fischbecken nur in der Küche versteckt wurde.
Der Hotelbesitzer lügt auch sonst schamlos. Einer Drittperson, welche obigen Bericht gelesen
hat, schrieb der Besitzer des Hotels folgende unwahren Verleumdungen:
Sehr geehrte Frau ...!
Dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie auf einen mutmasslichen
Tierschützer und Rassendiskriminierer reingefallen sind, der immer
wieder
versucht andere Leute, Firmen und Hotels zu schädigen. Dieser Mann wurde
wegen öffentlicher Ruhestörung, Rassendiskrimierung uvm. monatelang
bzw..
für
Jahre hinter Gitter gebracht. Schauen Sie mal nach. Dieser Bericht über
uns
im Internet entspricht nicht der Wahrheit. Haben Sie in diesem Bericht
eine
Meinungsäusserung von uns gelesen? Nein. Wir wurden weder gefragt,
interviewt oder sonst was. So was ist strafbar, gegen den Willen anderer
etwas zu veröffentlichen (sowieso wenn es nicht einmal der Wahrheit
entspricht).
Uebrigends: Das Fischbecken wurde schon vor Wochen demontiert.
Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Feier für Ihre Schwiegermutter.
Mit freundlichen Grüssen
Seehotel Rigi-Royal Ruckstuhl AG
Es ist mir zu dumm, mit einem solch miesen Typ vor
Gericht zu gehen, der anderen erfundene Vergehen vorwirft in einer Art
und Weise, mit der er sich selber strafbar macht. Nützlicher als ein
aufwändiges Gerichtsverfahren ist es, wenn alle Gäste im Seehotel
Rigi-Royal, die im Internet surfen, hier etwas über den Charakter des
Hotelbesitzers nachlesen können.
Erwin Kessler, Präsident VgT
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