18. August 2006, aktualisiert am 18.9.06

Diana Neuhauser-Looser in Balgach

Im April 2006 entdeckten wird in Balgach ein in einer kleinen Kiste eingesperrtes Kaninchen:

Grausame Isolationshaft - laut dem Veterinäramt den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung dem Buchstaben nach noch genügend. Davon hat das arme, wehrlose Tierchen nichts. Es leidet trotzdem in seiner Einsamkeit und unter der erzwungenen Bewegungsarmut und Beschäftigungslosigkeit.

Auf diesem Areal hinter dem Hallenschwimmbad, neben dem Skatepark stand diese Kiste mit dem Kaninchen:

Wir haben Neuhauser Unterlagen über artgerechte Kaninchenhaltung geschickt. Sie hat darauf nicht geantwortet. Bald darauf war aber die Kiste samt Kaninchen verschwunden, worauf wir ihr mitteilten, es sei nicht damit getan, die Kiste einfach zu verstecken. Auch darauf antwortete sie nicht. Etwas später sagten Leute aus der Umgebung, das Kaninchen sei "tot". Mehr war nicht zu erfahren und mehr konnten wir nicht tun. Der Fall wurde deshalb bei uns archiviert und auf die vorgesehene Veröffentlichung wurde verzichtet.

Danach hat Madame Neuhauser eine Klage wegen "Nötigung" erhoben. Die Klage ist haltlos und ein reiner Racheakt. Das Bezirksamt Münchwilen hat deshalb am 14.9.06 verfügt, dass keine Strafuntersuchung eingeleitet werde.

Gemäss Strafgesetzbuch macht sich der Nötigung schuldig, wer jemanden "durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden".

Gemäss Richtline 3.8 zur "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten"  des Schweizerischen Presserate Journalisten verpflichtet, bevor sie jemandem öffentlich ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorwerfen, diesem Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben (www.presserat.ch/16110.htm).

Der Vorwurf der Tierquälerei ist ein schwerer Vorwurf. Ich habe deshalb Neuhauser vor der geplanten Veröffentlichung Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben - nichts anderes.

Gemäss der herrschenden Rechtslehre hat eine verbale Nötigung sinngemäss die Form: "Wenn Sie nicht das oder das machen, werden wir Sie mit dem oder dem Nachteil bestrafen." Dabei muss der angedrohte Nachteil sachfremd sein, dh etwas darstellen, das dem natürlichen Lauf der Dinge entspricht, sondern offensichtlich eine angedrohte Strafaktion darstellen. So gilt zB nicht als Nötigung, wenn jemandem eine gerichtliche Klage androht für den Fall, dass er ein rechtswidriges Verhalten nicht unterlasse.

Der Nötigungstatbestand ist ein so genannter offener Tatbestand, dh es ist offen, was genau darunter fällt. Es gibt viele denkbaren Situationen wo unklar ist, ob der Straftatbestand erfüllt ist oder nicht. Das ist menschenrechtswidrig, denn gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt das so genannte strafrechtliche Bestimmtheitsgebot. Der Bürger soll klar erkennen können, was erlaubt ist und was nicht. Es soll nicht so sein, dass der Bürger durch unklare Strafbestimmungen gezwungen, vorbeugend auf Verhaltensweisen zu verzichten, die eigentlich gar nicht strafbar sind. Gemäss heutiger Rechtslehre darf ein solcher offener Tatbestand, der das Bestimmtheitsgebot verletzt, zumindest nicht weit ausgelegt werden. Vielmehr muss die Anwendung des Nötigungs-Verbotes auf Fälle beschränkt werden, die klar als Nötigung erkennbar sind. Es ist nicht zulässig, Verurteilungen in der breiten Grauzone auszusprechen. (Siehe zB Günter Strathenwert, Schweizerisches Strafrecht, BT I, § 5).

In den beiden Schreiben an Neuhauser wird nichts angedroht. Dass sie durch die Gelegenheit, Stellung nehmen zu können, von der geplanten Veröffentlichung erfahren hat, liegt in der Natur der Sache, stellt aber ganz klar keine Nötigung dar. Eine Nötigung läge nicht einmal vor, wenn ich mit einer Veröffentlichung "gedroht" hätte, da dies für eine Tierschutzorganisation sachbezogen wäre, ähnlich wie die Androhung einer gerichtlichen Klage durch einen Anwalt. Es geht hier offensichtlich um den Schutz der Tiere, um nichts anderes, insbesondere nicht darum, dem VgT oder anderen Personen irgendwelche Vorteile zu beschaffen.


News-Verzeichnis

Startseite VgT