1. September 2006

Tiertransport-Kontrollen in der Schweiz

Im "Saldo" Nr 13 vom 30. August erschien eine Reportage "Viehtransporte in der Schweiz: Wenig Kontrollen, viele Verstösse". Darin wird berichtet, dass es praktisch keine amtlichen Kontrollen der Tiertransporte gibt und dass auch Biosuisse und kagfreiland ihre Tiertransporte nicht kontrollieren. Coop hingegen lässt von STS-Kontrolleuren Stichprobenkontrollen durchführen, wobei häufig Verstösse gegen die Vorschriften festgestellt werden. Bei dem von Saldo begleiteten Tiertransport wurde unter anderem verbotenes Schwanzquetschen beoabachtet (schmerzhaftes Knicken des Schwanzes von Rindern, um sie in das Fahrzeug zu zwingen). "Unser Problem ist", sagt Sciarra, Leiter des STS-Kontrolldienstes, "dass wir keine Sanktionen verhängen können."

Tatsächlich? Gemäss Artikel 66 der Tierschutzverordnung ist Schwanzquetschen ausdrücklich verboten. Nur Kontrolleure, welche sich nicht getrauen, eine Anzeige zu machen, weil sie mit den Kontrollierten gut auskommen möchten, haben "keine Sanktionsmöglichkeit". Darum fehlt auch in vielen Coop-Naturaplan-Schweineställen die Stroheinstreu, wie der VgT seit Jahren immer wieder aufzeigt (www.vgt.ch/id/200-002).


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