16. Februar 2007

Email-Zensur durch den Schweizer Provider NTS.workspace

Der in Bern ansässige Internetprovider nts.workspace ag blockiert Emails an den VgT, dh leitet diese nicht wie er sollte an den Email-Provider des VgT weiter. Das stellt eine illegale Unterdrückung von Informationen dar im Sinne von Artikel 49 des Fernmeldegesetzes, welcher lautet:

Mit Gefängnis oder Busse wird bestraft, wer fernmeldedienstliche Aufgaben erfüllt und dabei Informationen fälscht oder unterdrückt.

Der Verantwortliche der nts.workspace ag hat eine Anfrage des VgT, aus welchem Grund die Emails zensuriert werden und in wessen Auftrag dies erfolge, und ob nts bereit sei, diese rechtswidrige Zensur sofort aufzuheben, nicht beantwortet.

Der VgT hat heute Strafklage eingereicht.


News-Verzeichnis

Startseite VgT