22. März 2007

Justiz-Skdandal in Deutschland:
Richterin stellte Koran über das Gesetz

Einer Frankfurter Richterin diente der Koran als Entscheidungsgrundlage. Streitpunkt war der Fall einer 26-Jährigen Frau marokkanischer Herkunft, die von ihrem Ehemann misshandelt wurde, und zwar so heftig, dass ihr besagte Richterin eine Wohnung zugewiesen und ein Näherungsverbot für den Mann ausgesprochen hatte. Die Frau, Mutter von zwei Kleinkindern, stellte Strafanzeige gegen ihren prügelnden Ehemann. Der ließ jedoch nicht ab, und drohte sogar damit, seine Frau zu töten, so die Rechtsanwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk. "Sie stellte den Scheidungsantrag, um ihn endlich zu stoppen". Das Trennungsjahr abzuwarten, wie es das Scheidungsrecht vorsieht, kam für Anwältin und Mandantin nicht in Frage – sie stellten einen Härtefallantrag bei der zuständigen Richterin, mit dem Ziel: Scheidung sofort! Doch die Reaktion der Richterin fiel deutlich anders aus, als gewünscht. Kurz vor Weihnachten teilte sie der Anwältin schriftlich mit: "Ich sehe keine Voraussetzungen für eine Härtefallentscheidung. Beide Parteien stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis. Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber seiner Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die Antragstellein rechnen, als sie geheiratet hat." Die völlig perplexe Anwältin ist empört. Es sei schlimm, dass eine Richterin überhaupt mit religiösen Verhaltensvorschriften argumentiere. "Wir befinden uns hier im staatlichen Recht. Und außerdem: Kann sie den Koran auslegen? Weiß sie denn genau, was für ein Züchtigungsrecht der Mann hat? Und wie kommt sie darauf, dass meine Mandantin ungehorsam war?", so die Juristin. Zumal das Züchtigungsrecht in islamischen Ländern mehr als umstritten sei. Ihre in Deutschland geborene und aufgewachsene Mandantin, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitze, habe das Züchtigungsrecht nie akzeptiert.

Der Fall rief bei Politikern in Bund und Land Empörung hervor. Gewalt an Frauen sei durch nichts zu rechtfertigen, sagte der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Peter Beuth. Gegenüber "Spiegel online" erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach, die Entscheidung der Richterin sei "abenteuerlich". Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte dem selben Medium, es handele sich aus seiner Sicht "um eine massive Rechtsstaatswidrigkeit". Das Netzwerk muslimischer Frauen HUDA erklärte in Bonn, deutsche Gerichte sollten sich bei ihrer Urteilsfindung auf Verfassung und Grundgesetz stützen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kritisierte die Argumentation der Amtsrichterin scharf. "Die Einlassungen der Richterin sind so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann", sagte er. Das Grundgesetz habe hierzulande für jedermann zu gelten. Zugleich forderte er, die Frage des Kampfs gegen die Unterdrückung der Frau im Islam offensiver anzugehen.

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Sie haben alle Recht, die Politiker, die sich über diese Richterin aufregen.
Aber warum gelten andere rechtstaatliche Grundsätze, wenn es um das grausame Schächten von Tieren geht, weil dies der Koran gebiete (war übrigens gar nicht stimmt)? Spezismus und Anthropozentrismus sind die wissenschaftliche Ausdrücke für dieses schizophrene Verhalten der Mehrheit der Politiker.


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