30. April 2007
web-code: 100-006 Der VgT ist neu eine schweizerische Tierschutz- und Konsumentenschutz-Partei Der VgT wird sich künftig vermehrt politisch betätigen und die Funktion einer schweizerischen Tier- und Konsumentenschutzpartei ausüben und sich bei Wahlen und Abstimmungen engagieren. Der Vereinszweck wurde in den Statuten wie folgt erweitert:
Das Tierschutzgesetz bleibt toter Buchstabe und Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht. Im Konsumentenschutz das Gleiche: Das Gesetz bleibt toter Buchstabe. Zwar haben Konsumentenschutzorganisationen - anders als im Tierschutz - ein Verbandsklagerecht, doch die bestehenden konservativen Organisationen machen davon kaum Gebrauch und dem VgT hat das Bundesgericht das Verbandsklagerecht verweigert, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (www.vgt.ch/id/200-018). Da somit auf rechtlichem Weg nichts gegen die landesweiten Missstände im Tier- und Konsumentenschutz unternommen werden kann und die bestehenden Parteien auf diesen Gebieten wenig tun, muss sich der VgT verstärkt politisch engagieren. |