21. Juni 2007

Bald Schächtverbot in Deutschland!

Die Agrarminister der Länder stimmten am  18.06.07 über eine Bundesratsinitiative Hessens zur Änderung des so genannten "Schächtparagraphen" § 4a Abs. 2 Nr.2 TSchG ab. Der Antrag zielt darauf ab, strengere Voraussetzungen beim Schächten von Tieren zu schaffen. Das Schächten soll für die Tiere nicht mehr leiden Verursachen, als konventionelles Schlachten mit Betäubung. (Das bedeutet praktisch eine Betäubungspflicht auch für das Schächten.)

14 der 16 Bundesländer stimmten für den Hessenantrag, dem sich auch das Land Schleswig-Holstein als Mitantragsteller angeschlossen hatte.

Die erste wichtige Hürde ist genommen! Nun gilt es das weitere Prozedere der Gesetzgebung zu durchlaufen.  Voraussichtlicher Fortgang ist, daß am 06.07.2007 das Plenum des Bundesrates weiter darüber abstimmen wird, um danach - wohl aber kaum vor September 2007 - zur 1. Lesung des Bundestages verwiesen zu werden.

79 % der Bevölkerung in Deutschland verabscheut die grauenhafte Tierquälerei des betäubungslosen Schächtens. Eine Schmerzausschaltung vor dem Schächtschnitt muß gewährleistet sein.

“Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht” (Marie von Ebner-Eschenbach)

Quelle: www.arbeitskreis-tierschutz.de


News-Verzeichnis

Startseite VgT