7. August 2007,
aktualisiert am 25. August 2009
Tierquälerische Fisch-Hälterung im
Restaurant Seehof-du-lac in Küssnacht
Boykottieren Sie dieses grausame
Tierquäler-Hotel!
Boycott this cruel hotel!
Boycottez cette hôtel cruelle!
Als "Hälterung" beichnet man in der
Fischerei-Fachsprache das vorübergehende "Zwischenlagern" von Fischen in
kleinen Behältern, zB beim Fischen auf einem Fischerbot bis zum
Anlanden. Gilt als ausgesprochen tierquälerisch und wird in den
Fischereigesetzen zunehmend eingeschränkt und verboten, da es mit
modernen Kühlboxen selbst auf Booten kein Problem mehr ist, getötete
Fische frisch zu halten. Erst recht ist das in einem Restaurant im
Kühlschrank leicht möglich.
Adresse:
Restaurant Seehof du Lac
Joan und Albert Trutmann-de Barth
Seeplatz 6
6403 Küssnacht am Rigi
Tel 041 850 10 12
Email
jtrutmann@bluewin.ch
Aus der Werbung:
"Seit Generationen betreiben wir, nebst der Führung des Hotels, eine
eigene Fischerei. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn wir uns auf
die Zubereitung von Fischen spezialisiert haben."
Ein verlogenes
Fischquäler-Hotel:
Im Frühjahr 2009 wies die Hotel-Chefin den
Vorwurf der Tierquälerei mit der verlogenen Behauptung zurück, der Fischbehälter sei nicht mehr in Betrieb. Die
Wahrheit ist: Die Fische werden nun einfach in einem hinter dem Hotel
versteckten Behälter gehältert, dh als lebender Warenvorrat in einem
kleinen Behälter aufbewahrt. Verlogenheit und Tierquälerei sind
verwandte Charaktermängel, die sich oft gleichzeitig zeigen.
Die Verhaltensbiologin Silvia
Stumpf schreibt in der vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen
Studie "Überblick über die Haltung und Zucht von Speisefischen in der
Schweiz" über solche Restaurant-Fischbehälter:
In der Schweiz existiert keine
Reglementierung über die Haltung von Fischen....
Speisefische werden in Restaurants und Comestibleläden oft
lebendig gehalten... Diese Becken existieren in den
unterschiedlichsten Ausführungen und Grössen. Die meisten sind nur
mit einem Belüftungsgerät und einem Wasserzulauf ausgerüstet.
Fischzüchter empfehlen, die Fische in abgedunkelten Behältern,
etwa in Eternitbecken, aufzubewahren. Bei Aquarien halten sie es
für wünschenswert, dass die Scheiben grösstenteils übermalt
werden. Dies alles dient der Vermeidung von Aufregung. Die Fische
bleiben viel ruhiger, wenn sie im Dunkeln schwimmen. Besonders
stressgefährdet sind Fische in freistehenden Schauaquarien, in
deren näherer Umgebung viel Betrieb herrscht. Die Tiere finden in
den kahlen Becken keine Versteckmöglichkeiten. Restaurants
quartieren ihre Aquarien deshalb häufig in ruhigen Nebenräumen
oder Abstellkammem ein.
In den Restaurants, die besucht wurden, verbringen die Fische
zwischen drei und vierzehn Tagen in den Hälterungsbecken. Die
Fischdichte betrug generell etwa 15 kg/m3. Die
Vergleichbarkeit mit der Besatzdichte in einem Teich ist schlecht,
da das Hälterungsbecken den Fischen keinen Platz zum Ausschwimmen
bietet. Aussehen und Verhalten der Tiere waren unterschiedlich.
Die meisten Fische zeigten leichte Flossenveränderungen (Risse,
Nekrosen) und bewegten sich träger als normal durch den Behälter.
Sie hatten aber auch keinen Grund, sich stärker zu bewegen...
Was die Verweildauer der Tiere im Aquarium betrifft, sind zwei
gegenläufige Effekte feststellbar: Einerseits ist eine kurze
Verweildauer anzustreben, weil sich dann keine Rangordnungen
herausbilden können und die Gefahr der Entstehung von
Flossenschäden geringer ist, andererseits haben sich Forellen erst
nach zwei Wochen vollständig in eine neue Umgebung eingewöhnt und
vom Transportund Umsetzstress erholt.
Auf eine Eingewöhnung der Fische wird allerdings keinen Wert
gelegt, weil sie ja nicht aus aquaristischen sondern aus
kulinarischen Gründen in das Hälterungsbecken eingesetzt wurden.
Unter diesen Umständen ist deshalb eher eine kurze Verweilzeit
anzustreben: Die Forellen können sich zwar so nicht vollständig
vom Stress des Umsetzens erholen, werden aber fortlaufend und
rasch herausgefangen...
Die Zurschaustellung lebender Forellen in
Hälterungsbecken von Restaurants und Comestiblegeschäften sollte
entweder zeitlich beschränkt (höchstens drei Tage) oder verboten
werden.
Anstatt diese Tierquälerei aufzugeben, haben die Besitzer
des Restaurans Seehof in Küssnacht einen Rechtsanwalt beauftragt, dem VgT mit einer gerichtlichen Klage zu
drohen. In seinem Schreiben an den VgT behauptet der beauftragte
Rechtsanwalt E. Isenschmid-Tschümperlin, Küssnacht, dieser Fischbehälter
entspreche den schweizerischen Tierschutzbestimmungen. Eine schriftliche
amtliche Bestätigung ist in Aussicht gestellt worden.
Dazu halten wir fest:
Es gibt gar keine Tierschutzvorschriften für das Hältern von Fischen in
Restaurants, deshalb kann diese Tierquälerei gar nicht entsprechenden
Bestimmungen genügen.
Gemäss Artikel 1 dient das Tierschutzgesetz dem "Schutz und
Wohlbefinden" der Tiere. Artikel 2 legt die Grundsätze fest:
"Tiere sind so zu behandeln, dass ihren
Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.
Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der
Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.
Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen."
Die Fischhälterung des Restaurants Seehof missachtet diese Grundsätze
krass, indem die Fische völlig artwidrig, ohne Rückzugs- und
Versteckmöglichkeit und ohne genügende Bewegungsmöglichkeit gehalten
werden und zudem verschiedene, unverträgliche Fischarten auf engstem
Raum zusammen gehalten werden. Die Fische sind in diesem Glasbehälter
auch schutzlos Passanten und Gaffern ausgeliefert. Nach Fluchtversuchen
bis zur Erschöpfung verfallen sie schliesslich in eine bewegungslose
Apathie, objektives Anzeichen für schweres seelisches Leiden.
Von Wohlbefinden, Bedürfnisdeckung und Schutz vor Angst und Leiden kann
nicht die Rede sein.
Es
ist bekannt, dass die Schwyzer Tierschutzbeamten immer alle
Tierquälereien als angeblich "gesetzeskonform" beurteilen, siehe
www.vgt.ch/doc/SZ
Das Wort "Tierschutz" sucht man in der
Verwaltungsorganisation des Kantons Schwyz (www.sz.ch) vergebens.
Typisch.
Ein amtlicher Attest, diese Fischhälterung sei gesetzeskonform, sagt
mehr über die Korruptheit der Schwyzer Tierschutzbeamten als über die
Tiergerechtigkeit dieser katastrophal tierquälerische Fischhälterung
ohne vernünftigen Sinn. Speisefische können mit der heutigen Kühltechnik
ohne weiteres getötet frisch gehalten werden. Eine Lebendhälterung ist
nicht nötig. Der Seehof ist eines der letzten Lokale in der Schweiz,
welches noch an dieser Tierquälerei festhält.
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