7. August 2007, aktualisiert am 25. August 2009

Tierquälerische Fisch-Hälterung im Restaurant Seehof-du-lac in Küssnacht

Boykottieren Sie dieses grausame Tierquäler-Hotel!
Boycott this cruel hotel!
Boycottez cette hôtel cruelle!

Als "Hälterung" beichnet man in der Fischerei-Fachsprache das vorübergehende "Zwischenlagern" von Fischen in kleinen Behältern, zB beim Fischen auf einem Fischerbot bis zum Anlanden. Gilt als ausgesprochen tierquälerisch und wird in den Fischereigesetzen zunehmend eingeschränkt und verboten, da es mit modernen Kühlboxen selbst auf Booten kein Problem mehr ist, getötete Fische frisch zu halten. Erst recht ist das in einem Restaurant im Kühlschrank leicht möglich.

Adresse:
Restaurant Seehof du Lac
Joan und Albert Trutmann-de Barth
Seeplatz 6
6403 Küssnacht am Rigi
Tel 041 850 10 12
Email jtrutmann@bluewin.ch

Aus der Werbung:
"Seit Generationen betreiben wir, nebst der Führung des Hotels, eine eigene Fischerei. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn wir uns auf die Zubereitung von Fischen spezialisiert haben."

Ein verlogenes Fischquäler-Hotel: Im Frühjahr 2009 wies die Hotel-Chefin den Vorwurf der Tierquälerei mit der verlogenen Behauptung zurück, der Fischbehälter sei nicht mehr in Betrieb. Die Wahrheit ist: Die Fische werden nun einfach in einem hinter dem Hotel versteckten Behälter gehältert, dh als lebender Warenvorrat in einem kleinen Behälter aufbewahrt. Verlogenheit und Tierquälerei sind verwandte Charaktermängel, die sich oft gleichzeitig zeigen.

Die Verhaltensbiologin Silvia Stumpf schreibt in der vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen Studie "Überblick über die Haltung und Zucht von Speisefischen in der Schweiz" über solche Restaurant-Fischbehälter:

In der Schweiz existiert keine Reglementierung über die Haltung von Fischen....

Speisefische werden in Restaurants und Comestibleläden oft lebendig gehalten...  Diese Becken existieren in den unterschiedlichsten Ausführungen und Grössen. Die meisten sind nur mit einem Belüftungsgerät und einem Wasserzulauf ausgerüstet. Fischzüchter empfehlen, die Fische in abgedunkelten Behältern, etwa in Eternitbecken, aufzubewahren. Bei Aquarien halten sie es für wünschenswert, dass die Scheiben grösstenteils übermalt werden. Dies alles dient der Vermeidung von Aufregung. Die Fische bleiben viel ruhiger, wenn sie im Dunkeln schwimmen. Besonders stressgefährdet sind Fische in freistehenden Schauaquarien, in deren näherer Umgebung viel Betrieb herrscht. Die Tiere finden in den kahlen Becken keine Versteckmöglichkeiten. Restaurants quartieren ihre Aquarien deshalb häufig in ruhigen Nebenräumen oder Abstellkammem ein.

In den Restaurants, die besucht wurden, verbringen die Fische zwischen drei und vierzehn Tagen in den Hälterungsbecken. Die Fischdichte betrug generell etwa 15 kg/m3. Die Vergleichbarkeit mit der Besatzdichte in einem Teich ist schlecht, da das Hälterungsbecken den Fischen keinen Platz zum Ausschwimmen bietet. Aussehen und Verhalten der Tiere waren unterschiedlich. Die meisten Fische zeigten leichte Flossenveränderungen (Risse, Nekrosen) und bewegten sich träger als normal durch den Behälter. Sie hatten aber auch keinen Grund, sich stärker zu bewegen...

Was die Verweildauer der Tiere im Aquarium betrifft, sind zwei gegenläufige Effekte feststellbar: Einerseits ist eine kurze Verweildauer anzustreben, weil sich dann keine Rangordnungen herausbilden können und die Gefahr der Entstehung von Flossenschäden geringer ist, andererseits haben sich Forellen erst nach zwei Wochen vollständig in eine neue Umgebung eingewöhnt und vom Transportund Umsetzstress erholt.

Auf eine Eingewöhnung der Fische wird allerdings keinen Wert gelegt, weil sie ja nicht aus aquaristischen sondern aus kulinarischen Gründen in das Hälterungsbecken eingesetzt wurden. Unter diesen Umständen ist deshalb eher eine kurze Verweilzeit anzustreben: Die Forellen können sich zwar so nicht vollständig vom Stress des Umsetzens erholen, werden aber fortlaufend und rasch herausgefangen...

Die Zurschaustellung lebender Forellen in Hälterungsbecken von Restaurants und Comestiblegeschäften sollte entweder zeitlich beschränkt (höchstens drei Tage) oder verboten werden.

 

Anstatt diese Tierquälerei aufzugeben, haben die Besitzer des Restaurans Seehof in Küssnacht einen Rechtsanwalt beauftragt, dem VgT mit einer gerichtlichen Klage zu drohen. In seinem Schreiben an den VgT behauptet der beauftragte Rechtsanwalt E. Isenschmid-Tschümperlin, Küssnacht, dieser Fischbehälter entspreche den schweizerischen Tierschutzbestimmungen. Eine schriftliche amtliche Bestätigung ist in Aussicht gestellt worden.

Dazu halten wir fest:
Es gibt gar keine Tierschutzvorschriften für das Hältern von Fischen in Restaurants, deshalb kann diese Tierquälerei gar nicht entsprechenden Bestimmungen genügen.

Gemäss Artikel 1 dient das Tierschutzgesetz dem "Schutz und Wohlbefinden" der Tiere. Artikel 2 legt die Grundsätze fest:

"Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zulässt, für deren Wohlbefinden zu sorgen.

Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen."

Die Fischhälterung des Restaurants Seehof missachtet diese Grundsätze krass, indem die Fische völlig artwidrig, ohne Rückzugs- und Versteckmöglichkeit und ohne genügende Bewegungsmöglichkeit gehalten werden und zudem verschiedene, unverträgliche Fischarten auf engstem Raum zusammen gehalten werden. Die Fische sind in diesem Glasbehälter auch schutzlos Passanten und Gaffern ausgeliefert. Nach Fluchtversuchen bis zur Erschöpfung verfallen sie schliesslich in eine bewegungslose Apathie, objektives Anzeichen für schweres seelisches Leiden.

Von Wohlbefinden, Bedürfnisdeckung und Schutz vor Angst und Leiden kann nicht die Rede sein.

Es ist bekannt, dass die Schwyzer Tierschutzbeamten immer alle Tierquälereien als angeblich "gesetzeskonform" beurteilen, siehe www.vgt.ch/doc/SZ
Das Wort "Tierschutz" sucht man in der Verwaltungsorganisation des Kantons Schwyz (www.sz.ch) vergebens. Typisch.

Ein amtlicher Attest, diese Fischhälterung sei gesetzeskonform, sagt mehr über die Korruptheit der Schwyzer Tierschutzbeamten als über die Tiergerechtigkeit dieser katastrophal tierquälerische Fischhälterung ohne vernünftigen Sinn. Speisefische können mit der heutigen Kühltechnik ohne weiteres getötet frisch gehalten werden. Eine Lebendhälterung ist nicht nötig. Der Seehof ist eines der letzten Lokale in der Schweiz, welches noch an dieser Tierquälerei festhält.


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