10. August 2007 Strafanzeige gegen die Organisatoren des Ranch-Horse-Festivals in Würenlos Der VgT hat heute beim Bezirksamt Baden folgende Strafanzeige eingereicht:
Strafanzeige
Begründung: Gemäss Artikel 2 des Tierschutzgesetzes darf niemand ungerechtfertigt ein Tier in Angst versetzen. Wer dies trotzdem tut wird gemäss Artikel 29 mit Busse bis 20 000 Franken bestraft. Freizeitvergnügen stellen keine Rechtfertigung dar. Am 4./5. August wurde in der "Reitanlage Kavallerie und Reitverein Baden-Würenlos" in Würenlos ein sogenanntes Ranch-Horse-Festival durchgeführt (Abbildung gemäss Beilage). Das besondere Gaudi: Reiter in Cowboy-Kostümen jagen verängstige Rinder mit vor Angst weit aufgerissenen Augen in einer Arena herum - zum blossen Gaudi der Gaffer und zum eigenen Vergnügen, also ohne rechtfertigende Notwendigkeit. Auch das bei solchen Rodeos unvermeidliche und übliche Herumreissen der Pferde fügt verursacht Schmerzen und Angst und erfüllt den Tatbestand von Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Eine typische, anlässlich der inkriminierten Veranstaltung gemachte Aufnahme:
Die Angezeigten sind die verantwortlichen Organisatoren des Anlasses. Sie haben an den widerrechtlichen Veranstaltungen selber aktiv teilgenommen und andere dazu angestiftet und Gehilfenschaft geleistet und sind dementsprechend zu bestrafen. Da Tierschutzorganisationen - leider und unverständlich - kein Klage- und Beschwerderecht haben, hat der VgT das Bundesamt für Veterinärwesen vorsorglich um Einlegung einer Amtsbeschwerde gegen eine allfällige Einstellungsverfügung des Bezirksamtes Baden ersucht. |