10. August 2007
Angriff der Zürcher Steuerbeamten-Mafia
abgewehrt
Zürcher Steuerbeamten haben versucht, die
Steuerbefreiung des VgT als gemeinnützige Organisation auf kaltem Weg,
ohne Information des VgT, abzuschaffen.
Ein VgT-Mitglied berichtete mir kürzlich, dass ihm
der Gossauer Steuerbeamte Kurt Morf die Steuerabzüge für Spenden
an den VgT gestrichen habe und dass dies vom kantonalen Steueramt
gedeckt worden sei. Glücklicherweise erhob er dagegen Einsprache und
berichtete uns davon. Wir wissen nicht, wie lange diese Mafia diese
Machenschaften schon betreibt.
Sofort intervenierte ich bei der Finanzdirektion
mit folgender Disziplinarbeschwerde:
27. Juli 2007
An die
Finanzdirektion des Kantons ZH
Postfach
8090 Zürich
Hiermit erhebe ich namens des VgT
Beschwerde gegen das
Steueramt mit dem Begehren:
Das Steueramt sei anzuweisen, zwei Jahre
rückwärts alle Steuerentscheide von Steuerkommissär K. Hausmann auf
rechtswidrige Verweigerungen von Steuerabzügen für Spenden an den VgT
zu überprüfen.
Begründung:
Im beiliegenden Einspracheentscheid hat
Steuerkommissär behauptet, der Verein gegen Tierfabriken sei nicht im
gesamtschweizerischen Verzeichnis der steuerbefreiten Organisationen
enthalten. Diese Behauptung ist unwahr.
Beweis:
Offizielle Veröffentlichung dieses Verzeichnisses:
http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/barpa/img/ssk-liste_2004.pdf
Der VgT ist eine gesamtschweizerische
Organisation mit rund 30 000 Mitgliedern. Es muss davon ausgegangen
werden, dass Steuerkommissär K Hausmann – aus welchen Motiven auch
immer – auch in anderen Entscheiden Spenden an den VgT rechtswidrig
gestrichen hat. Dies ist deshalb zu überprüfen.
Sollte diese Überprüfung auf
Personalprobleme stossen, ist fehlbare Steuerkommissär K Hausmann
allenfalls anzuhalten, diese Arbeit in Freizeit und Ferien zu
erbringen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Beilage: Einspracheentscheid von
Steuerkommissär K Hausmann vom 13. Juli 2007
Hierauf erhielt ich vom Chef des kantonalen Steueramtes ein Schreiben,
die Beschwerde sei zur Vorprüfung an das Steueramt weitergeleitet
worden. Darin wurde versucht, mich mit diversen unwahren Behauptungen
irrezuleiten. Darauf reagierte ich mit einem scharfen Protest an die
Finanzdirektion, im folgenden auszugsweise wiedergegeben:
7. August 2007
An die
Finanzdirektion des Kantons ZH
Postfach
8090 Zürich
Betrifft meine Beschwerde gegen das
Steueramt vom 27.7.07
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Steueramt hat mir mit Schreiben vom 31.7.07 Fragen zu diesem
Verfahren gestellt.
Ich habe meine Beschwerde korrekt an die
Finanzdirektion als Rechtsmittelinstanz gegen ihr unterstellte Ämter
gerichtet und bin nicht bereit, mich in diesem Verfahren direkt mit
verlogen-arroganten Steuerbeamten herumzuschlagen.
Wie ich bereits in meiner Beschwerde
ausgeführt habe, hat Ihr Steuerkommissär K Hausmann gegenüber unserem
Mitglied A___ E____ die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden an den VgT
mit der verlogenen Behauptung verweigert, der Verein gegen
Tierfabriken sei nicht im gesamtschweizerischen Verzeichnis der
steuerbefreiten Organisationen aufgeführt. In meiner Beschwerde habe
ich das Gegenteil bewiesen (Link zu dem von der Schweizerischen
Steuerkonferenz herausgegebenen Verzeichnis der juristischen Personen
mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihren gemeinnützigen
Zweck von der Steuerpflicht befreit sind. An diesem Verzeichnis ist
auch der Kanton Zürich beteiligt.)
Der Chef des kantonalen Steueramtes,
Adrian Hug, ist nicht weniger verlogen, als sein Kommissär K Hausmann.
In seinem an mich gerichteten Schreiben vom 31. Juli (Beilage 1),
wendet er ein, es sei „den Steuerbehörden nicht möglich, beim
Entscheid über gemeinnützige Zuwendungen die Websites aller 26
kantonalen Steuerämter zu überprüfen.“ Davon kann nicht die Rede sein,
wenn ich auf die offizielle Liste der Schweizerischen Steuerkonferenz
hinweise!!!
Was glaubt dieser Beamte eigentlich, wie
er mit Bürgern umzugehen hat, die sich zu Recht beschweren?! Anstatt
im öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung zu
handeln, missbraucht er sein Amt, um mit Lügen, Verschleierungen und
Abwimmlungen einen Versager unter seinen Mitarbeitern zu decken. Hier
ist offensichtlich mehr als blosse Unfähigkeit im Spiel; vermutlich
politisch motivierte Sabotage des VgT.
Es besteht ein Konkordat zwischen dem
Kanton Thurgau (wo der VgT seit dem 12. Mai 1996 steuerbefreit ist;
Beilage 2) und dem Kanton Zürich, gegenseitig die Steuerbefreiung zu
anerkennen, was praxisgemäss auch die Steuerabzugfähigkeit von Spenden
einschliesst. Es kann nicht angehen, dass irgend ein Steuerbeamter
heimlich, ohne eine entsprechende Verfügung und ohne eine Mitteilung
an die betroffene steuerbefreite juristische Person, anders
entscheidet. ...
Dass es sich nicht um ein Versehen
handelt, geht daraus hervor, dass diese Machenschaften vom Chef des
Steueramtes explizit und mit neuen Lügen gedeckt wird!
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Beilagen:
1 Schreiben des Steueramtes vom 31. Juli 2007
2 Bestätigung der Steuerbefreiung durch den Kanton Thurgau
Das Steueramt hat hierauf dem betroffenen VgT-Mitglied den Steuerabzug
gewährt.
Wir rufen Einwohner des Kantons Zürich, denen in den letzten Jahren der
Steuerabzug für Spenden an den VgT (unrechtmässig) gestrichen worden
ist, auf, uns die entsprechenden Belege einzureichen.
Erwin Kessler, Präsident VgT
Im Bühl 2
9546 Tuttwil
Fax 052 378 23 62
Aktuelle Email-Adresse siehe www.vgt.ch
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