10. August 2007

Angriff der Zürcher Steuerbeamten-Mafia abgewehrt

Zürcher Steuerbeamten haben versucht, die Steuerbefreiung des VgT als gemeinnützige Organisation auf kaltem Weg, ohne Information des VgT, abzuschaffen.

Ein VgT-Mitglied berichtete mir kürzlich, dass ihm der Gossauer Steuerbeamte Kurt Morf die Steuerabzüge für Spenden an den VgT gestrichen habe und dass dies vom kantonalen Steueramt gedeckt worden sei. Glücklicherweise erhob er dagegen Einsprache und berichtete uns davon. Wir wissen nicht, wie lange diese Mafia diese Machenschaften schon betreibt.

Sofort intervenierte ich bei der Finanzdirektion mit folgender Disziplinarbeschwerde:

27. Juli 2007

An die
Finanzdirektion des Kantons ZH
Postfach
8090 Zürich

Hiermit erhebe ich namens des VgT Beschwerde gegen das Steueramt mit dem Begehren:

Das Steueramt sei anzuweisen, zwei Jahre rückwärts alle Steuerentscheide von Steuerkommissär K. Hausmann auf rechtswidrige Verweigerungen von Steuerabzügen für Spenden an den VgT zu überprüfen.

Begründung:

Im beiliegenden Einspracheentscheid hat Steuerkommissär behauptet, der Verein gegen Tierfabriken sei nicht im gesamtschweizerischen Verzeichnis der steuerbefreiten Organisationen enthalten. Diese Behauptung ist unwahr.

Beweis:
Offizielle Veröffentlichung dieses Verzeichnisses:
http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/barpa/img/ssk-liste_2004.pdf

Der VgT ist eine gesamtschweizerische Organisation mit rund 30 000 Mitgliedern. Es muss davon ausgegangen werden, dass Steuerkommissär K Hausmann – aus welchen Motiven auch immer – auch in anderen Entscheiden Spenden an den VgT rechtswidrig gestrichen hat. Dies ist deshalb zu überprüfen.

Sollte diese Überprüfung auf Personalprobleme stossen, ist fehlbare Steuerkommissär K Hausmann allenfalls anzuhalten, diese Arbeit in Freizeit und Ferien zu erbringen.

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

Beilage: Einspracheentscheid von Steuerkommissär K Hausmann vom 13. Juli 2007

Hierauf erhielt ich vom Chef des kantonalen Steueramtes ein Schreiben, die Beschwerde sei zur Vorprüfung an das Steueramt weitergeleitet worden. Darin wurde versucht, mich mit diversen unwahren Behauptungen irrezuleiten. Darauf reagierte ich mit einem scharfen Protest an die Finanzdirektion, im folgenden auszugsweise wiedergegeben:

7. August 2007

An die
Finanzdirektion des Kantons ZH
Postfach
8090 Zürich

Betrifft meine Beschwerde gegen das Steueramt vom 27.7.07

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Steueramt hat mir mit Schreiben vom 31.7.07 Fragen zu diesem Verfahren gestellt.

Ich habe meine Beschwerde korrekt an die Finanzdirektion als Rechtsmittelinstanz gegen ihr unterstellte Ämter gerichtet und bin nicht bereit, mich in diesem Verfahren direkt mit verlogen-arroganten Steuerbeamten herumzuschlagen.

Wie ich bereits in meiner Beschwerde ausgeführt habe, hat Ihr Steuerkommissär K Hausmann gegenüber unserem Mitglied A___ E____ die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden an den VgT mit der verlogenen Behauptung verweigert, der Verein gegen Tierfabriken sei nicht im gesamtschweizerischen Verzeichnis der steuerbefreiten Organisationen aufgeführt. In meiner Beschwerde habe ich das Gegenteil bewiesen (Link zu dem von der Schweizerischen Steuerkonferenz herausgegebenen Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihren gemeinnützigen Zweck von der Steuerpflicht befreit sind. An diesem Verzeichnis ist auch der Kanton Zürich beteiligt.)

Der Chef des kantonalen Steueramtes, Adrian Hug, ist nicht weniger verlogen, als sein Kommissär K Hausmann. In seinem an mich gerichteten Schreiben vom 31. Juli (Beilage 1), wendet er ein, es sei „den Steuerbehörden nicht möglich, beim Entscheid über gemeinnützige Zuwendungen die Websites aller 26 kantonalen Steuerämter zu überprüfen.“ Davon kann nicht die Rede sein, wenn ich auf die offizielle Liste der Schweizerischen Steuerkonferenz hinweise!!!

Was glaubt dieser Beamte eigentlich, wie er mit Bürgern umzugehen hat, die sich zu Recht beschweren?! Anstatt im öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung zu handeln, missbraucht er sein Amt, um mit Lügen, Verschleierungen und Abwimmlungen einen Versager unter seinen Mitarbeitern zu decken. Hier ist offensichtlich mehr als blosse Unfähigkeit im Spiel; vermutlich politisch motivierte Sabotage des VgT.

Es besteht ein Konkordat zwischen dem Kanton Thurgau (wo der VgT seit dem 12. Mai 1996 steuerbefreit ist; Beilage 2) und dem Kanton Zürich, gegenseitig die Steuerbefreiung zu anerkennen, was praxisgemäss auch die Steuerabzugfähigkeit von Spenden einschliesst. Es kann nicht angehen, dass irgend ein Steuerbeamter heimlich, ohne eine entsprechende Verfügung und ohne eine Mitteilung an die betroffene steuerbefreite juristische Person, anders entscheidet. ...

Dass es sich nicht um ein Versehen handelt, geht daraus hervor, dass diese Machenschaften vom Chef des Steueramtes explizit und mit neuen Lügen gedeckt wird!

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

Beilagen:
1 Schreiben des Steueramtes vom 31. Juli 2007
2 Bestätigung der Steuerbefreiung durch den Kanton Thurgau

Das Steueramt hat hierauf dem betroffenen VgT-Mitglied den Steuerabzug gewährt.

Wir rufen Einwohner des Kantons Zürich, denen in den letzten Jahren der Steuerabzug für Spenden an den VgT (unrechtmässig) gestrichen worden ist, auf, uns die entsprechenden Belege einzureichen.

Erwin Kessler, Präsident VgT
Im Bühl 2
9546 Tuttwil
Fax 052 378 23 62
Aktuelle Email-Adresse siehe www.vgt.ch

 


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