5. Oktober 2007,
mit Nachtrag vom 19. Mai 2008 Tierquälerei in Glattfelden - mit Beteiligung der kantonalen Behörden In Glattfelden im Zürcher Unterland besitzt der Kanton eine landwirtschaftliche Liegenschaft. Der Pächter, Hansueli Steffen an der Chrüzstrasse, hat 15 Milchkühe und Jungvieh. Direkt neben dem Hof hat der Kanton einen grossen Hauptstrassenkreisel erstellt. Das verbleibende Land rund um den Hof hat der Kanton als Kiesgrube ausbeuten lassen:
Dem Pächter ist kein Weideland geblieben. Seine Kühe verbringen ihr ganzes Leben an der Kette - tierquälerisch, rechtswidrig, aber vom Veterinäramt geduldet: Das Jungvieh hält der Pächter teils auf einer entfernten Weide - Tag und Nacht. Andere hält er auf dem Hof mit einem ganz kleinen Auslauf um den Miststock herum. Dafür erhält er staatliche Subventionen für Auslaufhaltung (RAUS-Programm des Bundes). Für die Kühe hat er keine Auslaufmöglichkeit. Seit langem verbringen diese ihr ganzes Leben an der Kette. Das Veterinäramt weiss das und duldet das, weil die kantonale Verwaltung selber diese Sachzwänge geschaffen hat. So zwingt der Kanton seinen Pächter zu grober Tierquälerei. Die zuständige Regierungsrätin - Rita Fuhrer, SVP - hat auf ein Begehren des VgT, die Kuhhaltung auf diesem Pachtbetrieb unverzüglich zu verbieten und den Pächter zu entschädigen, nicht reagiert. Von einer SVP-Regierungsrätin ist auch nichts anderes zu erwarten. Man kann solche Leute nur abwählen. Nachtrag vom 19. Mai 2008: Das war im Sommer 2007. Der VgT beobachtete den Betrieb weiter. Es ging etwas: Rund um den Betrieb wurde die Kiesgrube aufgefüllt. Der Pächter erhielt wieder etwas umliegendes Land. Dieses nutzte er als Auslauf für seine subventionierten RAUS-Rinder. Die Kühe blieben weiterhin dauernd an der Kette - eine grobe, gesetzwidrige Tierquälerei. Am 28. April 2008
reichte der VgT eine Strafanzeige wegen Tierquälerei ein.
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