29. Oktober 2007, aktualisiert am 28. Dezember 2008                                       Web-Code 200-031

Arglistige Konsumententäuschung an der Zofinger Regiomesse ZOGA

und Justizwillkür gegen den VgT

Landwirte Jürg Gerhard in Strengelbach/AG weiss, wie man Schweine artgerecht hält. So präsentierte er seine Schweine an der ZOGA, der Regio-Messe in Zofingen:

Viel Licht, Luft, viel Platz zum Spielen und Herumspringen, viel sauber Einstreu, in die sich's zum Schlafen einkuscheln lässt.

Logisch, dass Gerhard weiss, wie man Schweine gut hält - er führt schliesslich einen von der "IP-Suisse" zertifizierten Landwirtschaftsbetrieb, wie diese Tafel an seinem Haus verkündet:

Nachtrag vom Dezember 2008: heute nicht mehr IP

 

Ein Blick hinter die Fassade enthüllt jedoch eine ganze andere, höllische Realität:

Die Schweine verbringen ihr Leben in einem düsteren Loch im Dauergedränge, müssen im eigenen Kot auf dem einstreulosen, harten Zementboden liegen:

 

Beim Mutterschwein, das gerade erst Ferkel geworfen hat, fehlt die vorgeschriebene Einstreu. Nur im Bereich der Ferkel hat es ein wenig Strohhäcksel. Das Muttertier ist über mehrere Wochen in einem engen Käfig eingesperrt, das nicht einmal ein artgerechtes Abliegen und Aufstehen erlaubt. Liegen ist nur ganz knapp möglich, wenn das Muttertier ihren Kopf unter die Futterraufe zwängt:

Der VgT hat eine Strafanzeige eingereicht. Anlässlich einer amtlichen Kontrolle hat das Veterinäramt die Missstände bestätigt gefunden und die Anzeige des VgT an das Bezirksamt Zofingen weitergeleitet. Am 31. März 2008 erging ein Strafbefehl gegen Jürg Gerhard. Das Bezirksamt Zofingen weigert sich rechtswidrig, dem VgT davon eine Kopie auszuhändigen. Der VgT hat deshalb beim Obergericht Rechtsverweigerungsbeschwerde erhoben.

Mit Entscheid vom 22. Mai 2008 hat das Obergericht die Beschwerde gutgeheissen und das Bezirksamt Zofingen angewiesen, dem VgT eine Kopie des Strafbefehls auszuhändigen. Das Begehren um Zustellung der Kopie lehnte das Obergericht hingegen ab. Dagegen erhob der VgT am 26. Mai 2008 Beschwerde beim Bundesgericht. Am 4. September 2008 wies das Bundesgericht die Beschwerde ab (BGE1C_252/2008).

Am 18. September 2008 erhob der VgT wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch für die Zukunft Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den schikanösen Zwang, im Zeitalter der Telekomunikation eine bloss zweiseitige Strafbefehlskopie persönlich abholen zu müssen. Das Verfahren ist hängig.

In obigem Bundesgerichtsurteil wird wenigstens das Recht anerkannt, den vollständigen Text des Strafbefehls einzusehen oder sich gegen eine allfällige Gebühr eine Kopie erstellen zu lassen.

Nun ging es weiter mit Schikanen durch den Bezirksamtmann Erik Imhof, Bezirksamt Zofingen. Er weigerte sich, eine nicht anonymsierte Kopie mit dem vollständigen Text auszuhändigen. Am 1. Oktober 2008 hat der VgT deshalb zum zweiten mal beim Obergericht Beschwerde erhoben und zum zweiten mal Recht erhalten. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2008 wies das Obergericht das Bezirksamt Zofingen an, dem VgT eine nichtanoymisierte Kopie des Strafbefehls zuzustellen.

Das Obergericht stoppte diese Schikanen des Bezirksamtes Zofingen bereits früher in einem analogen Fall.

Strafbefehl

Ende Dezember 2008 erhielt der VgT schliesslich eine Kopie des Strafbefehls vom 31. März 2008 gegen Landwirt Jürg Gerhard.  Demnach hat das kantonale Veterinäramt aufgrund der Anzeige des VgT am 19. Oktober 2007 eine Betriebskontrolle bei Gerhard durchgeführt und dabei folgende Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften festgestellt:

1. Die Muttersau unerlaubterweise in einem Kastenstand fixiert (siehe obige Fotoaufnahmen des VgT). Und dieser Kastenstand war erst noch viel zu schmal.

2. Die Beschäftigungsvorschrift für Schweine wurde missachtet.

3. Ein Kalb wurde in einer zu kleinen Kälberkiste gehalten.

Für diese Tierschutz-Vergehen erhielt Gerhard vom Bezirksamt Zofingen (Bezirksamtmann Erik Imhof eine Trinkgeldbusse von 800 Franken.

Und diese tierverachtend milde Busse möglichst geheim zu halten war wohl das Motiv von  Bezirksamtmann Erik Imhof für die rechtswidrigen Schikanen bei der Wahrnehmung des Einsichtsrechts in den Strafbefehl, um möglichst zu verhindern, dass diese Trinkgeldbusse ans Licht der Öffentlichkeit komme.

* * *

Auch die Rinder der Gebrüder Gerhard (Peter Gerhard ist Präsident der Landi Strengelbach) fristen ein trauriges Leben auf einem hartem, einstreulosen Rostboden über den Güllekanälen. Die Tiere liegen im eigenen Kot. Entmistet wird "automatisch" dadurch, dass die Tiere ihren Kot mit der Zeit durch die Spalten hindurch in die Güllekanäle treten:

Solche sogenannte Vollspaltenböden sind tierquälerisch, aber von unserer korrupten Landesregierung dennoch erlaubt. Beim Vollzug des Tierschutzgesetzes haben die Interessen der Agro-Industrie immer Vorrang gegenüber dem gesetzlich geschützten Wohlbefinden der Tiere.

Der VgT empfiehlt deshalb einmal mehr:

ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!


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