15. November 2007, ergänzt am 27. Mai 2008

Strafverfahren gegen Tierquäler:
Lebenslängliche Kettenhaft in Diepoldsau im St Galler Rheintal

Landwirt Markus Sieber-Wüst in 9444 Diepoldsau ist in der Region als Spargel-Anbauer bekannt. Neben dem Ackerbau betreibt er noch noch eine Tierfabrik - malerisch hinter Bäumen versteckt und für die Öffentlichkeit weniger augenfällig:

Eine grosse Zahl Mastrinder verbringen in dieser als Landwirtschaftsbetrieb getarnten Tierfabrik ihr elendes Leben. Ins Freie kommen sie nie:

Der meiste Platz in dieser Tierfabrik ist für den Traktor mit Ladewagen reserviert: Eine breite Fahrbahn in der Mitte, welche ein bequemes Durchfahren erlaubt. Links und rechts verbleibt wenig Platz für die Tiere. Sie leben in dauerndem dichten Gedränge, ohne Auslauf ins Freie. Das einzige, was sie in ihrem traurigen Leben "erleben", ist das Dauergedränge der Artgenossen und der verkotete Betonboden, auf dem sie zum Wiederkäuen und Schlafen liegen müssen.

Auf der rechten Seite vegetieren die Tiere dicht gedrängt auf sogenannten Vollspaltenböden. Ein geschlitzter Betonrostboden über den Güllenkanälen. Die jungen Tiere sind gezwungen auf dem harten Beton in ihrem eigenen Kot zu liegen. Auf dem von Kot und Urin schlüpfrigen Rostboden können sie in ihrem ganzen traurigen Leben nie spielerisch herumspringen, entsprechen ihem angeboren Bedürfnis. Extrem langweiliges Herumstehen oder im eigenen Kot liegen ist ihr ganzer Lebensinhalt:

Links im Bild ist der Betonrostboden (Vollspaltenboden) sichtbar.
Das ist eine vom tierverachtenden, von der Parlament übervertretenen Agro-Lobby gesteuerten schweizerischen Bundesrat erlaubte Tierquälerei.

Auf der anderen Seite der Tierfabrik sind die Rinder angekettet - lebenslängliche unschuldige Kettenhäftlinge. Das ist klar verboten.

Diese jungen, spiel- und bewegungsfreudigen Tiere können sich ihr Leben lang kaum bewegen. Sowohl auf dem schlüpfrigen, verkoteten Vollspaltenboden wie auch an der Kette, können sie sich nie artgemäss bewegen, nur immer herumstehen oder im eigenen Kot liegen.

Der VgT hat gegen Sieber Strafanzeige erstattet wegen der tierquälerischen permanenten Ankettung der Rinder.

Das kantonale Veterinäramt hat auf die Anzeige des VgT hin eine Betriebskontrolle bei Sieber durchgeführt, Beweise gesammelt und festgestellt, dass die Anzeige des VgT berechtigt ist. Sieber muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Tierquälerei verantworten.

Am  11. Dezember 2007 erliess das kantonale Untersuchungsamt gestützt auf die erdrückende Beweislage einen Strafbefehl gegen Sieber. Der verantwortliche kantonale Untersuchungsbeamte, Jörg Gross, verweigerte dem VgT das gesetzliche Einsichtsrecht mit unglaublicher Sturheit nicht das erste mal. Weil der VgT deswegen die Einsicht in diesen Strafbefehl einmal mehr mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde erzwingen musste, wurde der Inhalt des Strafbefehls erst am 27. Mai 2008 bekannt. Sieber wurde zu einer - für diese grobe Tierquälerei lächerlich kleinen - Busse von 1200 Franken wegen "mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes" verurteilt (rechtskräftig). Ein derartiger rücksichtsloser Umgang mit wehrlosen Tieren werden in diesem Unrechtsstaat skandalös als blosse Übertretungen behandelt. Darum tun die verantwortlichen Justizbeamten alles, um ihr Verhalten geheim zu halten, und dabei schrecken Beamte wie Jörg Gross auch nicht vor rechtswidrigen Vertuschungsmassnahmen zurück; sie haben dabei nichts zu befürchten, da sie dafür nie zur Verantwortung gezogen werden. Die Machthabend wollen nicht, dass das Tierschutzgesetz durchgesetzt wird und sehen dies nur als Sand im Getriebe der Wirtschaft, die immer rücksichtsloser und moralisch und geopolitisch gerenzloser wird..

Pressespiegel:
Tierhalter in Diepoldsau gebüsst, 28.5.08:
-St Galler Tagblatt
-Appenzeller Zeitung
Der Toggenburger

Mehr als hie und da kurz mal ein bisschen Auslauf auf den Hofplatz wird mit diesem Strafbefehl leider nicht erreicht - und nicht einmal das sicher, denn viele Tierhalter finden es einfach und wirtschaftlicher, hie und da mal eine Busse zu bezahlen, als die Mehrarbeit zur Einhaltung von Tierschutzvorschriften auf sich zu nehmen. Die schweizerischen Tierschutzvorschriften sind nicht viel wert. Von dem im Ansatz guten, vom Volk  vor 20 Jahren mit grossem Mehr gutgeheissenen Tierschutzgesetz, merken die Tiere kaum etwas, weil der Bundesrat in der Vollzugsverordnung (Tierschutzverordnung) die meisten üblichen tierquälerischen Haltungsarten für Nutztiere erlaubt. Im demokratischen Rechtsstaat Schweiz kann sich die Landesregierung ungestraft über die vom Volk beschlossenen Gesetze hinwegsetzen - nach dem Wahlsieg der tierverachtenden SVP mehr denn je. (Die SVP fordert offiziell die Abschaffung der Tierschutzvorschriften in der Landwirtschaft. Es wäre ehrlicher, wenn sie sich Schweizerische Viehhalter-Partei, statt Volks-Partei nennen würde.)

Das Massenelend der Nutztiere kann mit rechtlichen und demokratischen Mitteln nicht gestoppt werden. Gegen gesetzwidrige Maschenschaft der strafrechtlich immunen Landesregierung gibt es keine rechtlichen oder demokratischen Mittel. Es gibt nur eine einzige Möglichkeit gegen das Massenelend der Nutztiere: Konsumboykott. Jedes Tier, das nicht konsumiert wird, wird weniger gezüchtet. So kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten gegen dieses Massenverbrechen.

ESSEN SIE HEUTE VEGETARISCH - IHRER GESUNDHEIT UND DEN TIEREN ZULIEBE!
(Anmerkung: Es ist immer heute)


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