6. Dezember 2007, aktualisiert am 6. Dezember 2010                          Web-Code 200-032

Uneinsichtiger Tierquäler-Landwirt in Reitnau dank VgT überführt und wiederholt verurteilt

Landwirt Boller an der Hauptstrasse 46 in 5057 Reitnau fand es seit Jahren nicht für nötig, seinen angeketteten Kühen auch nur den vorgeschriebenen minimalistischen Auslauf - wenig genug! - zu gewähren. Gleichzeit kassierte er aber Subventionen für "ökologische Leistungen" (ÖLN). Nur selten einmal - als Alibimassnahme, damit es "Spuren" gab im Auslauf - liess er die angeketteten Kühe kurz in den Laufhof. Auf die Weide nie. Dabei stand jeweils die Bäuerin mit dem Stock in der Hand dabei und machte die Kühe nervös während der kurzen Auslaufzeit von weniger als einer halben Stunde.

Eine erste Anzeige des Tierschutzbundes Innerschweiz verlief im Sand, da das Stalljournal genügend Auslauf ausweise (Urkundenfäslchung - wie der VgT später nachweisen konnte). Die Aargauer Tierschutzbeamten gaben sich aber mit diesen Kreuzchen im Stalljournal wie üblich zufrieden.

Nun schaltete sich der VgT ein und es gelang, diesen gewerbsmässigen Tierquäler und Subventionsbetrüger mit versteckter Kamera zu überführen. Der VgT reichte eine Anzeige gegen Boller ein. Nun begannen die jahrelangen Schikanen durch das Bezirksamt Zofingen, aber der VgT liess nicht locker.

Im Strafverfahren gegen Boller weigerte sich das Bezirksamt Zofingen (Bezirksamtmann Erik Imhof) rechtswidrig, dem VgT eine nichtanonymisierte Kopie des Strafbefehls auszuhändigen. Am 16. Oktober 2008 hiess das Aargauer Obergericht eine Beschwerde des VgT gut und befahl dem Bezirksamt die Aushändigung einer nichtanonymisierten Kopie des Strafbefehls.

Urteil des Obergerichts vom 16. Oktober 2008

Am 24. Oktober 2008 erhielt der VgT endlich den Strafbefehl vom 23. Juni 2008. Boller wurde wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und Urkundenfälschung (er hatte das Stalljournal gefälscht, indem er systematisch Auslauftage angekreuzt, obwohl die Kühe gar keinen Auslauf erhielten) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von 1000 Franken verurteilt, zuzüglich Verfahrenskosten. Unbegreiflich ist, warum nicht auch eine Verurteilung wegen Subventionsbetrug erfolgte.

Weitere verdeckte Beobachtungen des VgT bewiesen, dass Boller aus dieser Verurteilung nichts gelernt hatte und weitermacht wie zuvor. Im Juni 2009 reichte der VgT eine neue Anzeige ein.

Der VgT beantragte dem Veterinäramt ein Tierhalteverbot wegen fortgesetzter Tierquäler (Daueranbindung) und totaler Uneinsichtigkeit. Das Veterinäram schien jedoch vorerst die Strafuntersuchung abwarten zu wollen, weil es dem Veterinäramt offensichtlich nicht möglich ist, die Missachtung der Auslaufvorschrift selber beweiskräftig zu überprüfen. Es ist auf den professionell arbeitenden und Beweise beschaffenden VgT angewiesen, um gewerbsmässigen Tierquälerb das Handwerk zu legen.

Bei dieser zweiten Anzeige ging es weiter mit Schikanen durch das Bezirksamt Zofingen (Untersuchungsrichter Michael Eberhard), gegen welche sich der VgT hartnäckig wehrte. Diese Schikanen wurden tatkräftig gedeckt von Staatsanwaltschaft Heuberger, dem Departement von Regierungsrat Urs Hofmann, den Oberrichtern Marbet, Lienhard, Wuffli und der Justizkommission des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Kantonsrat Thierry Burkart. Obwohl der Tierschutzvollzug im Kanton Aargau ohne den kompetenten Einsatz des VgT nicht funktioniert, halten es die Behörden für opportun, den VgT nach Strich und Faden zu schikanieren, aus der arroganten Haltung heraus, der Staat habe immer recht und habe die Einmischung von privaten Organisationen (NGO) nicht nötig, treu nach dem Grundsatz von Beamten, die sich in ihrem Winterschlaf oder in ihrer Frühjahrsmüdigkeit von Anliegen von Bürgern gestört fühlen und diese nach folgendem universellem Rezept abwimmeln:
1. Das haben wir immer so gemacht.
2. Das haben wir noch nie so gemacht.
3. Da könnte ja jeder kommen.

Schliesslich kam es zu einer zweiten Verurteilung mittels Strafbefehl. Wegen den Schikanen durch das Bezirksamt Zofinen erhielt der VgT erst  anfangs August 2010 vom Bezirksgericht Zofingen Kenntnis von der erneuten Verurteilung:

Gegen den Strafbefehl des Bezirksamtes erhob Boller - nach wie vor völlig uneinsichtig - Einsprache, kam aber damit nicht durch. Am 15. März 2010 wurde er vom Bezirksgericht Zofingen wegen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von  9'600 Franken (120 Tagessätzen) unbedingt und zu einer Busse von CHF 500.- verurteilt, mit Eintrag ins Strafregister.verurteilt. Dazu kommen  die von Boller zu tragenden Verfahrenskosten. Ferner hat Boller die Kosten für seinen Rechtsanwalt zu tragen.

Weil Boller während der Probezeit der ersten Verurteilung in gleicher Sache rückfällig geworden ist, wird nun auch der bedingte Strafaufschub aufgehoben und Boller muss nun auch noch die 90 Tagessätze zu 70.- Fr, als 3600.- Geldstrafe gemäss Strafbefehl aus dem Jahr 2008 bezahlen.

Das gesamte Verfahren dürfte Boller mehrere zehntausend Franken kosten. Ferner muss der Kanton aufgrund dieses Strafurteils die Direktzahlungen an Boller streichen oder kürzen.

Das Urteil ist am 23. November 2010 rechtskräftig geworden.

Der Anwalt von Boller, Fürsprecher Christoph Rüedi, verlangte vergeblich einen Freispruch mit der Behauptung, die vom VgT mit versteckter Kamera aufgenommen Beweisaufnahmen des Laufhofes seien illegal beschafft worden und deshalb als Beweismittel nicht zuzulassen - eine juristisch haltlose Behauptung, denn Tiere und öffentlich einsehbare Plätze aufzunehmen ist absolut rechtmässig. Da es um ein anders nicht zu beweisendes Vergehen geht, wären sogar illegale Aufnahmen gerechtfertigt und deshalb juristisch rechtmässig gewesen.

Die Strafe wurde unbedingt (kein bedingter Aufschub) ausgesprochen, weil Boller noch in der zweijährigen Probezeit der ersten Verurteilung wieder in der gleichen Sache deliktisch wurde und von der ersten, bedingten Verurteilung offensichtlich nicht beeindruckt war.

Unverständlich ist, warum das Gericht - wohl wegen fehlender Sachkenntnis - die Daueranbindehaltung nur als Widerhandlung gegen eine Tierschutzbestimmung und in dieser qualifzierten Form nicht auch als Tierquälerei gewertet wurde, wie das in anderen, vergleichbaren Urteilen schon der Fall war.

Boller hält heute keine Kühe mehr!

Dass aufgrund seiner Verurteilung auch die Direktzhalungen gestrichen werden müssen, dürfte wesentlich dazu beigetragen haben, dass Koller die Tierhaltung aufgegeben hat. Die Hartnäckigkeit des VgT hat sich gelohnt!

Das Aargauer Tagblatt hat in einem Bericht über die Verurteilung Bollers den VgT nicht erwähnt, obwohl das Strafverfahren ausdrücklich - so auch im Urteil erwähnt - auf einer Anzeige des VgT beruhte. Der übliche tendenziöse Journalismus.


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