22. Februar 2008

Tierschutz-Nichtvollzug nach Berner Art

In Grundbach, oberhalb Wattenwil/BE standen 14 Kühe, Rinder und Kälber eines 55jährigen Bauern in ihrem eigenen Mist und waren dermassen unterernährt, dass am 10.1.08 zwei Notschlachtungen erfolgen mussten. Beide betroffenen Tiere waren so geschwächt, dass sie nicht mehr aufstehen konnten. Dies geschah, nachdem der Tierschutzbeauftragte auf die skandalösen Zustände aufmerksam gemacht worden war. Grund für die Vernachlässigung war offenbar ein massives Alkoholproblem des Mannes, welcher angezeigt wurde und bis auf weiteres keine Tiere mehr halten darf. Ganz anders dessen Ehefrau: Nach einem Telefon mit Herrn Christian Huggler, Kantonstierarzt, erlaubte er der Frau wieder vier Kühe und vier Kälber zu halten. Der Stall sei gereinigt und die Wände seien gestrichen worden, die Frau werde von Fachleuten der landwirtschaftlichen Schule Hondrich unterstützt. Für Herrn Huggler ist nicht klar, inwieweit sie für die Verwahrlosung der Tiere mitverantwortlich war, ob sie neben ihrem kranken Mann überhaupt eine Verantwortung wahrnehmen konnte. (Zusammengefasst aus BZ 21.2.08)

Ich stelle hier die Frage nach dem Leistungsauftrag eines Kantonstierarztes, dem eine Stallreinigung und gestrichene Wände Begründung genug sind, erneut eine Tierhaltebewilligung auszusprechen. Dies nachdem die bisherigen Stallbewohner notgeschlachtet werden mussten. Die Mitverantwortung der Ehefrau scheint für Herrn Huggeler nicht so klar vorhanden zu sein. Diesen Entscheid finde ich absolut skandalös. Ein Kantonstierarzt hat keine sozialen oder psychologischen Entscheide zu fällen, sondern für das Wohl der Tiere zu sorgen! Ich fühle mich als Steuerzahlerin und als Tierbesitzerin gleichermassen empört und verarscht.

S. Grandjean


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