28. März 2008

Nachtrag vom 4. November 2009:
ERFOLG:  Der folgende Kaninchenquäler gibt auf
siehe Bericht im Zürcher Unterländer vom 4.11.09 (gleicher Artikel auch im Bülacher Tagblatt erschienen):
"
Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken stellt Kaninchenzüchter ein Ultimatum"
Mit dem reisserischen Titel "Zur 'Erlösung' in den Backofen" unterstellt der Zürcher Unterländer, der VgT habe nach Nazi-Art den Tod von Brunners restlichen Kaninchen verursacht. Tatsache ist dagegen, dass immer alle Kaninchen von Brunner früher oder später geschlachtet wurde, sich diesbezüglich also nichts geändert hat.

Entgegnung des VgT im Zürcher Unterländer vom 16. Dezember 2009
 

Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung von
Walter Brunner in Bassersdorf

Am 8. März 2008 brachte der Zürcher Unterländer einen Bericht, dass der Kaninchenzüchterverein Bassersdorf wegen Mitgliederschwund aufgelöst worden sei. Von diesem Verein übrig geblieben und weiter aktiv ist Züchter Walter Brunner, über dessen tierquälerisches Freizeit-"Vergnügen" wir hier berichten.

Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat.

Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Zu den Kaltherzigen, welche Kaninchen immer noch und gegen besseres Wissen in tierquälerischer Käfigkastenställen halten, gehört

Walter Brunner
Tagelswangerstrasse 45
8303 Bassersdorf
T 044 836 64 13

 

Ausschnittfoto aus der mit dieser Tierquälerei sympathisierenden Reportage
im Zürcher Unterländer vom 8. März 2008

Hier wohnt Brunner und hier betreibt er das Kaninchegefängnis mit 24 unschuldigen Opfern:

Der "Zürcher Unterländer" (ZU) drohte dem VgT mit einem Gerichtsverfahren wegen der Verwendung obiger Aufnahme Brunners aus der erwähnten Reportage. Dieses öffentliche Gerichtsverfahren wäre dem Image des ZU kaum förderlich, würde jedoch der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Art der Tierquälerei und für die Einseitigkeit des ZU dienen. 

Dass der Zürcher Unterländer nun den VgT mit einer Urheberrechtsklage schikanieren will, das Thema Kaninchenquälerei aber partou nicht thematisiert, passt zur Mentalität der erwähnten Reportage, in welcher diese tierquälerische Kaninchenhaltung zu einem schönen Hobby verniedlicht wurde.

Wir haben leider nichts mehr gehört von dieser Klage. Hätte ein interessantes Verfahren gegeben.

Neue Aufnahmen vom Mai 2009:

 


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