News vom 16. April 2008

Nachtrag vom 6. August 2009:
Am 1. August 2009 hat ein neuer Besitzer dieses Gasthaus übernommen und uns gebeten, den vorliegenden Bericht zu löschen; er habe keine Forellen oder ähnliches. Mit diesem Nachtrag möchten wir klar stellen, dass dieser Bericht den neuen Besitzer nicht betrifft. Gelöscht wird hingegen grundsätzlich nichts in unserem Online-Archive. Dieses Online-Archiv hat historischen Wert als Dokumentation über den unmenschlichen Umgang mit Nutzieren Ende des 20. und anfangs des 21. Jahrhunderts.

21. November 2008:
ERFOLG: Nach Intervention des VgT

Keine tierquälerische Fisch-Hälterung (lebende Fische)
mehr im Gasthof Ochsen in Wolfenschiessen

Als "Hälterung" beichnet man in der Fischerei-Fachsprache das vorübergehende "Zwischenlagern" von Fischen in kleinen Behältern, zB beim Fischen auf einem Fischerboot bis zum Anlanden. Gilt als ausgesprochen tierquälerisch und wird in den Fischereigesetzen zunehmend eingeschränkt und verboten, da es mit modernen Kühlboxen selbst auf Booten kein Problem mehr ist, getötete Fische frisch zu halten. Erst recht ist das in einem Restaurant im Kühlschrank leicht möglich.

Was haben diese Forellen nicht schon alles durchgemacht, bis sie in diesem winzigen Gefängnis gelandet sind, schutzlos den Passanten ausgeliefert. Und was steht ihnen noch bevor, bis sie auf dem Teller gedankenloser Kunden landen, serviert von skrupellosen, gefühllosen Wirtsleuten.

 

Die Verhaltensbiologin Silvia Stumpf schreibt in der vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen Studie "Überblick über die Haltung und Zucht von Speisefischen in der Schweiz" über solche Restaurant-Fischbehälter:

In der Schweiz existiert keine Reglementierung über die Haltung von Fischen....

Speisefische werden in Restaurants und Comestibleläden oft lebendig gehalten...  Diese Becken existieren in den unterschiedlichsten Ausführungen und Grössen. Die meisten sind nur mit einem Belüftungsgerät und einem Wasserzulauf ausgerüstet. Fischzüchter empfehlen, die Fische in abgedunkelten Behältern, etwa in Eternitbecken, aufzubewahren. Bei Aquarien halten sie es für wünschenswert, dass die Scheiben grösstenteils übermalt werden. Dies alles dient der Vermeidung von Aufregung. Die Fische bleiben viel ruhiger, wenn sie im Dunkeln schwimmen. Besonders stressgefährdet sind Fische in freistehenden Schauaquarien, in deren näherer Umgebung viel Betrieb herrscht. Die Tiere finden in den kahlen Becken keine Versteckmöglichkeiten. Restaurants quartieren ihre Aquarien deshalb häufig in ruhigen Nebenräumen oder Abstellkammem ein.

In den Restaurants, die besucht wurden, verbringen die Fische zwischen drei und vierzehn Tagen in den Hälterungsbecken. Die Fischdichte betrug generell etwa 15 kg/m3. Die Vergleichbarkeit mit der Besatzdichte in einem Teich ist schlecht, da das Hälterungsbecken den Fischen keinen Platz zum Ausschwimmen bietet. Aussehen und Verhalten der Tiere waren unterschiedlich. Die meisten Fische zeigten leichte Flossenveränderungen (Risse, Nekrosen) und bewegten sich träger als normal durch den Behälter. Sie hatten aber auch keinen Grund, sich stärker zu bewegen...

Was die Verweildauer der Tiere im Aquarium betrifft, sind zwei gegenläufige Effekte feststellbar: Einerseits ist eine kurze Verweildauer anzustreben, weil sich dann keine Rangordnungen herausbilden können und die Gefahr der Entstehung von Flossenschäden geringer ist, andererseits haben sich Forellen erst nach zwei Wochen vollständig in eine neue Umgebung eingewöhnt und vom Transportund Umsetzstress erholt.

Auf eine Eingewöhnung der Fische wird allerdings keinen Wert gelegt, weil sie ja nicht aus aquaristischen sondern aus kulinarischen Gründen in das Hälterungsbecken eingesetzt wurden. Unter diesen Umständen ist deshalb eher eine kurze Verweilzeit anzustreben: Die Forellen können sich zwar so nicht vollständig vom Stress des Umsetzens erholen, werden aber fortlaufend und rasch herausgefangen...

Die Zurschaustellung lebender Forellen in Hälterungsbecken von Restaurants und Comestiblegeschäften sollte entweder zeitlich beschränkt (höchstens drei Tage) oder verboten werden.

   

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