News vom 16. April 2008
Nachtrag vom 6. August 2009:
Am 1. August 2009 hat ein neuer Besitzer dieses Gasthaus übernommen und
uns gebeten, den vorliegenden Bericht zu löschen; er habe keine Forellen
oder ähnliches. Mit diesem Nachtrag möchten wir klar stellen, dass
dieser Bericht den neuen Besitzer nicht betrifft. Gelöscht wird hingegen
grundsätzlich nichts in unserem Online-Archive. Dieses Online-Archiv hat
historischen Wert als Dokumentation über den unmenschlichen Umgang mit
Nutzieren Ende des 20. und anfangs des 21. Jahrhunderts.
21. November 2008:
ERFOLG: Nach
Intervention des VgT
Keine tierquälerische Fisch-Hälterung
(lebende Fische)
mehr
im Gasthof Ochsen in Wolfenschiessen
Als "Hälterung" beichnet man in der
Fischerei-Fachsprache das vorübergehende "Zwischenlagern" von Fischen in
kleinen Behältern, zB beim Fischen auf einem Fischerboot bis zum
Anlanden. Gilt als ausgesprochen tierquälerisch und wird in den
Fischereigesetzen zunehmend eingeschränkt und verboten, da es mit
modernen Kühlboxen selbst auf Booten kein Problem mehr ist, getötete
Fische frisch zu halten. Erst recht ist das in einem Restaurant im
Kühlschrank leicht möglich.
Was
haben diese Forellen nicht schon alles durchgemacht, bis sie in diesem
winzigen Gefängnis gelandet sind, schutzlos den Passanten ausgeliefert.
Und was steht ihnen noch bevor, bis sie auf dem Teller gedankenloser
Kunden landen, serviert von skrupellosen, gefühllosen Wirtsleuten.
Die Verhaltensbiologin Silvia Stumpf schreibt in der
vom Schweizer Tierschutz STS herausgegebenen Studie "Überblick über
die Haltung und Zucht von Speisefischen in der Schweiz" über solche
Restaurant-Fischbehälter:
In der Schweiz existiert
keine Reglementierung über die Haltung von Fischen....
Speisefische werden in Restaurants und Comestibleläden oft
lebendig gehalten... Diese Becken existieren in den
unterschiedlichsten Ausführungen und Grössen. Die meisten sind
nur mit einem Belüftungsgerät und einem Wasserzulauf
ausgerüstet. Fischzüchter empfehlen, die Fische in
abgedunkelten Behältern, etwa in Eternitbecken, aufzubewahren.
Bei Aquarien halten sie es für wünschenswert, dass die
Scheiben grösstenteils übermalt werden. Dies alles dient der
Vermeidung von Aufregung. Die Fische bleiben viel ruhiger,
wenn sie im Dunkeln schwimmen. Besonders stressgefährdet sind
Fische in freistehenden Schauaquarien, in deren näherer
Umgebung viel Betrieb herrscht. Die Tiere finden in den kahlen
Becken keine Versteckmöglichkeiten. Restaurants quartieren
ihre Aquarien deshalb häufig in ruhigen Nebenräumen oder
Abstellkammem ein.
In den Restaurants, die besucht wurden, verbringen die
Fische zwischen drei und vierzehn Tagen in den
Hälterungsbecken. Die Fischdichte betrug generell etwa 15 kg/m3.
Die Vergleichbarkeit mit der Besatzdichte in einem Teich ist
schlecht, da das Hälterungsbecken den Fischen keinen Platz zum
Ausschwimmen bietet. Aussehen und Verhalten der Tiere waren
unterschiedlich. Die meisten Fische zeigten leichte
Flossenveränderungen (Risse, Nekrosen) und bewegten sich
träger als normal durch den Behälter. Sie hatten aber auch
keinen Grund, sich stärker zu bewegen...
Was die Verweildauer der Tiere im Aquarium betrifft, sind
zwei gegenläufige Effekte feststellbar: Einerseits ist eine
kurze Verweildauer anzustreben, weil sich dann keine
Rangordnungen herausbilden können und die Gefahr der
Entstehung von Flossenschäden geringer ist, andererseits haben
sich Forellen erst nach zwei Wochen vollständig in eine neue
Umgebung eingewöhnt und vom Transportund Umsetzstress erholt.
Auf eine Eingewöhnung der Fische wird allerdings keinen
Wert gelegt, weil sie ja nicht aus aquaristischen sondern aus
kulinarischen Gründen in das Hälterungsbecken eingesetzt
wurden. Unter diesen Umständen ist deshalb eher eine kurze
Verweilzeit anzustreben: Die Forellen können sich zwar so
nicht vollständig vom Stress des Umsetzens erholen, werden
aber fortlaufend und rasch herausgefangen...
Die Zurschaustellung lebender Forellen
in Hälterungsbecken von Restaurants und Comestiblegeschäften
sollte entweder zeitlich beschränkt (höchstens drei Tage) oder
verboten werden.
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