27. Mai 2008, ergänzt am 13. Juli 2010                                                                                                 

Kaninchen der Familie Locher in Nürensdorf

Der VgT hat im Mai 2008 gegen diese tierquälerische Kaninchenhaltung interveniert.  Das im unteren Käfig sichtbare Kaninchen hat nur einen Stoffhasen als "Partner". In einer telefonischen Stellungnahme haben Lochers nur Ausreden vorgebracht. Der VgT hat darauf wie folgt geantwortet: 

Wir haben Ihren Anruf auf unseren Telefonbeantworter zur Kenntnis genommen, insbesondere, dass Sie ein grosses Freigehege hätten, aber darin noch keinen Rasen.

Eine faule Ausrede. Das rechtfertigt keine Käfighaltung. Tiere sollten erst angeschafft werden, wenn der Auslauf bereit ist. Offenbar haben Sie sich nicht ernsthaft über Kaninchenhaltung informiert, bevor Sie die Tiere angeschafft haben.

Wir haben weiter zur Kenntnis genommen, dass Sie es "eine verdammte Frechheit" finden, dass wir Fotos gemacht haben, ohne vorher mit Ihnen zu sprechen. Was glauben Sie eigentlich, Sie arrogantes Frauenzimmer? Wünschen Sie von uns einen Gratis-Spezialservice? Können wir leider nicht liefern, da es noch mehr solche Typen gibt, wie Sie, die uns viel Zeit kosten.

Wir werden diesen Fall veröffentlichen, weil Sie die Gelegenheit zu einer Stellungnahme, die wir Ihnen geboten haben, nicht sachbezogen und mit Anstand wahrgenommen haben. Und wir werden Sie im Auge behalten.

Einige Zeit später hat das einsame Kaninchen wenigstens einen kleinen Auslauf erhalten - das absolute Minimum, aber wenigstens das:

Doch es wird immer noch einzeln, nur mit einem Stoffhasen zusammen, gehalten. Das ist Tierquälerei.

Adresse:
Familie Stephan Locher, Spitzackerstrasse 13a, 8309 Nürensdorf, Tel 044 836 31 14

Im Mai 2009 meldete sich Thomas Walser, Längimoosstrasse 15, 8309 Nürensdorf (Tel 044 836 88 72, Email thomas_walser@bluewin.ch) und berichtet, er sei Veterinärstudent, die Kaninchenhaltung der Familie Locher sei nach seiner Ansicht gut so, ein Stoffhase als Partner genüge, das habe auch der Tierarzt der Familie Locher bestätigt. Der Partner des Kaninchen sei gestorben und mit anderen Kaninchen sei es nicht verträglich.

Am 12. Mai 2009 bestätigte Frau Locher, dass Ihr Tierarzt einen Stoffhasen als genügend beurteilt habe.

Es ist nicht normal, dass ein Kaninchen, dessen Partner stirbt, auf Dauer mit anderen Artgenossen unverträglich ist. Das Kaninchen muss durch die Lange Zeit in Käfighaltung krankhaft verhaltensgestört geworden sein. Die erfahrene Kaninchenexperting und Autorin des Buches "(Klein-)Kaninchen", Ruth Morgenegg, nahm dazu wie folgt Stellung:

Es ist unglaublich, welcher Unfug mir fast täglich selbst von vermeintlichen Fachleuten zu Ohren kommt. Weder ein Stofftier noch das Euthanasieren sind in einem solchen Fall die Lösung. Das Problem liegt in der Regel nicht beim Tier, sondern beim Menschen. In meiner Station habe ich schon Hunderte von so genannten verhaltensgestörten und sich nicht mit anderen vertragenden Kaninchen problemlos zusammengeführt. Es geht allerdings nicht, wenn man den Weg des geringsten Widerstands vorzieht.

Ich stelle wieder einmal fest, dass sich der Mensch erlauben kann, die Grundbedürfnisse von Tieren zu missachten und sich über Gesetze hinwegzusetzen, ohne dabei etwa ethisch Probleme zu erhalten. Solange es nur um ein Tier geht, entscheidet er verantwortungs-, rücksichts- und gewissenlos über das Schicksal einer hilflosen Kreatur.

Dass Einzelhaltung von Kaninchen tierquälerisch ist, ist seit langem bekannt und wissenschaftlich belegt. Siehe www.vgt.ch/doc/kaninchen

Wir haben den Tierarzt der Familie Locher, Dr med vet Michael Krämer in Effretikon, um eine Stellungnahme gebeten, die wir am 15. Mai 2009 erhalten haben:

In der Konsultation war ein Hund und kein Kaninchen. Von der Auseinandersetzung [Locher-VgT] war nur kurz die Rede,
- wer Tiere in seiner Obhut hält, muss etwas machen, wenn diese sich gegenseitig verletzen
- Euthanasie wurde nicht verlangt und ist keine Lösung
- vom weiteren Vorgehen war nicht die Rede und schon gar nicht von Stoffhasen
- ich empfehle den Leuten das Buch von Frau Morgenegg.
Im weiteren rate ich den Leuten von Streitgesprächen ab, weil sie den Tieren nichts bringen.

Tierquälerei und Lügenhaftigkeit kommen oft zusammen vor, sind ähnliche schlechte Charaktereigenschaften.

Kaninchenquäler in Schutz genommen - mit Folgen

Philipp Gloor aus Mattstetten hat diese Käfigkaninchenhalter mit ehrverletzenden Äusserungen in Schutz genommen. Im Strafverfahren wegen Ehrverletzung hat er sich dann entschuldigt. Er trägt die Anwaltskosten des VgT im Betrag von 1320 CHF plus die Gerichtskosten. Aufgrund dieses aussergerichtlichen Vergleichs vom 13. Juli 2010 hat der VgT die Klage zurückgezogen.

 


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