27. Mai 2008, ergänzt am 13.
Juli 2010
Kaninchen der Familie Locher in Nürensdorf
Der VgT hat im Mai 2008 gegen diese tierquälerische
Kaninchenhaltung interveniert. Das im unteren Käfig sichtbare
Kaninchen hat nur einen Stoffhasen als "Partner". In einer telefonischen
Stellungnahme haben Lochers nur Ausreden vorgebracht. Der
VgT hat darauf wie folgt geantwortet:
Wir
haben Ihren Anruf auf unseren Telefonbeantworter zur Kenntnis
genommen, insbesondere, dass Sie ein grosses Freigehege hätten, aber
darin noch keinen Rasen.
Eine faule Ausrede. Das rechtfertigt keine Käfighaltung. Tiere
sollten erst angeschafft werden, wenn der Auslauf bereit ist.
Offenbar haben Sie sich nicht ernsthaft über Kaninchenhaltung
informiert, bevor Sie die Tiere angeschafft haben.
Wir haben weiter zur Kenntnis genommen, dass Sie es "eine verdammte
Frechheit" finden, dass wir Fotos gemacht haben, ohne vorher mit
Ihnen zu sprechen. Was glauben Sie eigentlich, Sie arrogantes
Frauenzimmer? Wünschen Sie von uns einen Gratis-Spezialservice? Können
wir leider nicht liefern, da es noch mehr solche Typen gibt, wie
Sie, die uns viel Zeit kosten.
Wir werden diesen Fall veröffentlichen, weil Sie die Gelegenheit zu
einer Stellungnahme, die wir Ihnen geboten haben, nicht sachbezogen
und mit Anstand
wahrgenommen haben. Und wir werden Sie im Auge behalten.
Einige Zeit später hat das einsame Kaninchen wenigstens einen kleinen
Auslauf erhalten - das absolute Minimum, aber wenigstens das:
Doch es wird immer noch einzeln, nur mit einem Stoffhasen zusammen,
gehalten. Das ist Tierquälerei.
Adresse:
Familie Stephan Locher, Spitzackerstrasse 13a, 8309 Nürensdorf, Tel 044
836 31 14
Im Mai 2009 meldete sich Thomas Walser, Längimoosstrasse 15, 8309
Nürensdorf (Tel 044 836 88 72, Email
thomas_walser@bluewin.ch) und
berichtet, er sei Veterinärstudent, die Kaninchenhaltung der Familie
Locher sei nach seiner Ansicht gut so, ein Stoffhase als Partner genüge,
das habe auch der Tierarzt der Familie Locher bestätigt. Der Partner des
Kaninchen sei gestorben und mit anderen Kaninchen sei es nicht
verträglich.
Am 12. Mai 2009 bestätigte Frau Locher, dass Ihr Tierarzt einen
Stoffhasen als genügend beurteilt habe.
Es ist nicht normal, dass ein Kaninchen, dessen Partner stirbt, auf
Dauer mit anderen Artgenossen unverträglich ist. Das Kaninchen muss
durch die Lange Zeit in Käfighaltung krankhaft verhaltensgestört
geworden sein. Die erfahrene Kaninchenexperting und Autorin des Buches
"(Klein-)Kaninchen", Ruth Morgenegg, nahm dazu wie folgt Stellung:
Es ist unglaublich,
welcher Unfug mir fast täglich selbst von vermeintlichen Fachleuten zu
Ohren kommt. Weder ein Stofftier noch das Euthanasieren sind in einem
solchen Fall die Lösung. Das Problem liegt in der Regel nicht beim
Tier, sondern beim Menschen. In meiner Station habe ich schon Hunderte
von so genannten verhaltensgestörten und sich nicht mit anderen
vertragenden Kaninchen problemlos zusammengeführt. Es geht allerdings
nicht, wenn man den Weg des geringsten Widerstands vorzieht.
Ich stelle wieder einmal fest, dass sich der Mensch erlauben kann, die
Grundbedürfnisse von Tieren zu missachten und sich über Gesetze
hinwegzusetzen, ohne dabei etwa ethisch Probleme zu erhalten. Solange
es nur um ein Tier geht, entscheidet er verantwortungs-, rücksichts-
und gewissenlos über das Schicksal einer hilflosen Kreatur.
Dass Einzelhaltung von Kaninchen tierquälerisch ist, ist seit langem
bekannt und wissenschaftlich belegt. Siehe
www.vgt.ch/doc/kaninchen
Wir haben den Tierarzt der Familie Locher, Dr med vet Michael Krämer in
Effretikon, um eine Stellungnahme gebeten, die wir am 15. Mai 2009
erhalten haben:
In der Konsultation
war ein Hund und kein Kaninchen. Von der Auseinandersetzung
[Locher-VgT] war nur kurz die Rede,
- wer Tiere in seiner Obhut hält, muss etwas machen, wenn diese sich
gegenseitig verletzen
- Euthanasie wurde nicht verlangt und ist keine Lösung
- vom weiteren Vorgehen war nicht die Rede und schon gar nicht von
Stoffhasen
- ich empfehle den Leuten das Buch von Frau Morgenegg.
Im weiteren rate ich den Leuten von Streitgesprächen ab, weil sie den
Tieren nichts bringen.
Tierquälerei und Lügenhaftigkeit kommen oft zusammen vor, sind ähnliche
schlechte Charaktereigenschaften.
Kaninchenquäler
in Schutz genommen - mit Folgen
Philipp Gloor aus Mattstetten hat
diese Käfigkaninchenhalter
mit ehrverletzenden Äusserungen in Schutz genommen. Im
Strafverfahren wegen Ehrverletzung hat er sich dann entschuldigt. Er
trägt die Anwaltskosten des VgT im Betrag von 1320 CHF plus die
Gerichtskosten. Aufgrund dieses aussergerichtlichen Vergleichs vom 13.
Juli 2010 hat der VgT die Klage zurückgezogen.
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