6. August 2008, aktualisiert am 20. Oktober 2009    

Guntershausen bei Aadorf:
Anzeige des VgT führte zur Verurteilung eines Schafhalters

6. August 2008:
Der VgT hat heute beim kantonalen Veterinäramt eine dringende Anzeige gegen einen Schafhalter in Guntershausen bei Aadorf eingereicht. An der Moosstüdlistrasse liegen seit ein paar Wochen ungeschorene Schafe an der prallen Hochsommer-Sonne, ohne Schattenplatz.

Wollschafe gibt es in der Natur nicht, sind eine Züchtung, haben keinen saisonalen Fellwechsel. Das Nichtscheren stellt eine grobe Vernachlässigung der Tiere dar. Zusammen mit dem Fehlen von Schattenplätzen liegt ein Fall einer Tierquälerei im Sinne von Artikel 27 TSchG vor.

Ungeschorene Schafe ohne Schattenplätze in der Hochsommer-Sonne an der Moosstüdlistrasse in Aadorf.

Die Abklärungen des Veterinäramtes bestätigten die Feststellungen des VgT. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklageund das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte den Schafhalter am 11. September 2009 (Urteil zugestellt am 20.10.09) wegen Tierquälerei. Hauptvorwürfe:
- Fehlender Witterungsschutz (Schatten).
- Mehrere Schafe länger als ein Jahr nicht mehr geschoren.

Urteil:
50 Tagessätze bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Busse von Fr 1 200.-
Ferner muss der Verurteilte Verfahrenskosten von Fr 1548.- bezahlen.

 


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