6. August 2008, aktualisiert am 20. Oktober 2009 Guntershausen bei Aadorf: 6. August 2008: Wollschafe gibt es in der Natur nicht, sind
eine Züchtung, haben keinen
saisonalen Fellwechsel. Das Nichtscheren stellt eine grobe
Vernachlässigung
der Tiere dar. Zusammen mit dem Fehlen von Schattenplätzen liegt ein
Fall einer Tierquälerei im Sinne von Artikel 27 TSchG vor. Ungeschorene Schafe ohne Schattenplätze in der Hochsommer-Sonne an der Moosstüdlistrasse in Aadorf. Die Abklärungen des
Veterinäramtes bestätigten die Feststellungen des VgT. Die
Staatsanwaltschaft erhob Anklageund das Bezirksgericht Frauenfeld
verurteilte den Schafhalter am 11. September 2009 (Urteil zugestellt am
20.10.09) wegen Tierquälerei. Hauptvorwürfe:
Urteil:
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