8. August 2008     

Kesselring, der "schlimmste Tierquäler der Schweiz " (BLICK) kann noch Jahre weitermachen wie bisher

Seit Jahren treibt der Tierquäler Ulrich Kesselring sein Unwesen, ohne dass er von den Behörden bis heute daran gehindert würde. Wie der Thurgauer Kantonstierarzt gegenüber dem VgT erklärte, will er noch kein Tierhalteverbot gegen Ulrich Kesselring erlassen, das heisst der völlig uneinsichtige, gewerbsmässige Tierquäler kann bis auf weiteres weitermachen wie bisher.

Erstmals liegen nun auch Informationen vor über frühere Verfahren, bei denen Kesselring vom Bezirksamt Arbon immer wieder durch willkürliche Verfahrenseinstellungen geschützt wurde.

Über Kesselrings brutalen Umgang mit den Pferden gehen seit Jahren immer wieder Beschwerden ein von Reitern, welche dessen Pferdehandlung besuchen und sich schockiert zeigten über das Gesehene und Erlebte (www.vgt.ch/id/200-012). Das Veterinäramt ist seit vielen Jahren informiert.

Strafentscheide gegen Hans und Ulrich Kesselring seit dem Jahr 2001:

Um mehr Licht in den Fall Kesselring zu bringen, insbesondere wie sanft und wirkungslos er bisher von der Justiz behandelt wurde, verlangte der VgT von der Thurgauer Staatsanwaltschaft Einsicht in die Strafentscheide der letzten fünf Jahre. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert die Öffentlichkeit von Strafverfahren, damit die Öffentlichkeit eine gewisse Kontrolle über das Funktionieren der Justiz ausüben kann. Daraus ergibt sich ein Recht auf Einsicht in Strafentscheide, die ohne öffentliche Gerichtsverhandlungen erledigt werden. Die Staatsanwaltschaft verweigerte dem VgT - willkürlich wie immer - diese Einsichtnahme, gedeckt - wie üblich - von der Thurgauer Anklagekammer und dessen Präsidenten August Biedermann, christlicher Heuchler, Mitglied der Katholischen Landeskirche, mit dessen Unfähigkeit und Willkür der VgT immer wieder konfrontiert ist, nicht nur im Fall Kesslering, aber hier gehäuft, siehe www.vgt.ch/id/200-012).

Der VgT musste bis vor Bundesgericht kämpfen, um endlich Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen zu erhalten (Beschwerde an das Bundesgericht). In einem wegweisenden Urteil vom 2. April 2008 hat das Bundesgericht  festgestellt, der VgT müsse auch Einblick in die Straf- und Einstellungsverfügungen erhalten (BGE 1C_302/2007). Das Bundesgericht hat dieses Urteil wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsgebotes als Leitentscheid veröffentlicht. Dies wird in der Rechtsliteratur Spuren hinterlassen; einmal mehr schreibt der VgT Rechtsgeschichte.

Nun erfährt die Öffentlichkeit erstmals, was all die Jahre juristisch gelaufen ist in Sachen Kesselring:

22. Februar 2001: Ulrich Kesselring wird mit 60 Franken gebüsst wegen Missachtung des Lebensmittelgesetzes im Zusammenhang mit dem Schlachten einer Kuh.

14. August 2002: Hans Kesselring (Vater von Ulrich, damals zuständig für die Pferdehandlung) wird mit 200 Franke gebüsst wegen Beschäftigung eines kontrollpflichtigen Ausländers ohne fremdenpolizeiliche Bewilligung.

11. März 2003: Ulrich Kesselring wird vom Bezirksgericht Arbon zu 1 Monat Gefängnis bedingt verurteilt wegen illegalem Schächten (Schlachten ohne Betäubung) für moslemische Kundschaft und Drohungen gegen den Kantonstierarzt.

11. Mai 2005: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Ausführens eines nicht vorschriftsgemässen, überbreiten Transportes ohne Bewilligung.

8. Juni 2005: Ulrich Kesselring wird mit 600 Franken gebüsst wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, die Fleischhygieneverordnung und die Tierseuchenverordnung.

28. November 2005/12. Dezember 2005: Ulrich Kesselring wird mit 500 Frankgen gebüsst, weil er einen Beamten vom Amt für Umwelt des Kantons Thurgau grundlos zusammenschlug, weil dieser den Hofplatz betrat, um die Hofplatzentwässerung unangemeldet zu kontrolliern. Die Kontrolle erfolgte unangemeldet, weil Kesselring frühere Auflagen des Amtes für Umwelt nicht befolgt hatte. Nachdem sich der Beamte vorgestellt hatte, wurde er von Kesselring sogleich zusammengeschlagen. Der Arboner Vizestatthalter Brunner erliess mit fadenscheinigster Begründung eine Einstellungsverfügung betreffend Gewalt und Drohung gegen Beamte (dieser sei nicht als Beamte erkennbar gewesen) und erliess lediglich eine Trinkgeldbusse wegen einfacher Tätlichkeit - eine behördliche Ermunterung an Kesselring, weiterhin gewalttätig gegen Mensch und Tier vorzugehen, was Kesselring denn auch fleissig tat.

8. Oktober 2006: Ulrich Kesselring wird mit 300 Franken gebüsst wegen Missbauchs von Ausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, diese abzugeben.

*

Im aktuellen Urteil des Bezirksgerichtes Arbon vom 29. Mai 2008 (www.vgt.ch/id/200-012) werden Ulrich Kesselring zahlreiche Delikte vorgeworfen: Drohung gegen Kunden der Pferdehandlung, diese zu erschiessen; Zu-Tode-Quälen eines Pferdes beim Beschlagen; wochenlanges Leidenlassen kranker Kälber, Rinder und Kühe ohne tierärztliche Behandlung; Wahrheitswidrige Deklaration von krankem Schlachtvieh als "nicht krank"; Halten von Kälbern in zu kleinen Kisten; Halten von Pferden in zu kleinen Boxen und in verbotener Anbindehaltung - bei Nachkontrolle durch Veterinäramt nicht behoben.

Vor dem Untersuchungsrichter meinte Kesselring zum Zu-Tode-Quälen des Pferdes: "Der Kerli musste drankommen. Fertig." Vor Gericht bekräftigte er diese Ansicht und meinte eiskalt, der Kerl habe mal drangenommen werden müssen. Der Gerichtspräsident drückte Unverständnis darüber aus, dass das Veterinäramt all die Jahre nicht mit einem Tierhalteverbot eingeschritten sei.

 

Immer noch kein Tierhalteverbot

Das alles genügt dem Thurgauer Kantonstierarzt immer noch nicht für ein Tierhalteverbot. Er will zuerst einmal den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Das bedeutet, dass Kesselring, der vor Bezirksgericht völlig uneinsichtig war und es richtig findet, wie er mit den Tieren umgeht, noch mehrere Jahre so weitermachen kann. Das Strafverfahren bis vor Bundesgericht wird erfahrungsgemäss bis ins Jahr 2010 dauern. Wenn er dann ein Tierhalteverbot anficht, wird es nochmals mindestens zwei Jahre gehen, bis dieses rechtskräftig wird. Somit kann dieser Tierquäler, der den Behörden seit vielen Jahren bekannt ist, noch bis mindestens 2010 weiter seine Tiere misshandeln.

 

Neues Gerichtsverfahren

Telefonbelästigung

Gegen Ulrich Kesselring ist eine neue Strafuntersuchung wegen wochenlanger Telefonbelästigung einer Frau zu allen Tages- und Nachtzeiten hängig. Die Geschädigte wird von VgT-Präsident Erwin Kessler vertreten.

Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes durch illegales Fichieren der Zuschauer an der Gerichtsverhandlung vom 29. Mai 2008 in Arbon

Auf Anweisung von Gerichtspräsident Zanoni liess die Polizei Zuhörer erst nach einer Ausweiskontrolle und Eintragung der Personalien in eine Liste zu. Das stellt eine rechtswidrige Einschränkung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Gerichtsöffentlichkeit dar. Der VgT hat deshalb gegen diese Massnahme Beschwerde beim Obergericht. Das Obergericht wies die Beschwerde gestützt auf willkürlich falsche Sachverhaltsdarstellungen ab. Am 22. Juli 2008 zog der VgT die Sache an das Bundesgericht weiter (Beschwerd an das Bundesgericht). Zur Zeit dort hängig.

 


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