19. August 2008    

Regierungsrat Kaspar Schläpfer und Kantonstierarzt Witzig: üble Desinformation zu Tierquäler Kesselring

Bekanntlich kann der uneinsichtige, vorbestrafte und seit Jahren rückfällige Tierquäler Kesselring aus Hefenhofen weiter machen wie bisher (www.vgt.ch/id/200-012). Kantonstierarzt Witzig hält ein Tierhalteverbot noch nicht für angezeigt. Man kann sich vorstellen wie es sonst mit dem Tierschutzvollzug steht im Kanton Thurgau, wenn nicht einmal in einem solchen Extremfall, wo kranke Tiere qualvoll verenden und gesunde Pferde zu Tode gequält werden, wirksam durchgegriffen wird. Um diese Peinlichkeit zu verschleiern, betreiben Kantonstierarzt Witzig und der zuständige Regierungsrat Schläpfer eine üble Desinformation der Bevölkerung:

Laut Thurgauer Zeitung vom 9.8.08 behauptete Kantonstierarzt Witzig, das Verwaltungsverfahren gegen Kesselring sei "in das laufende Strafverfahren integriert worden". Das ist aber rechtlich gar nicht möglich - eine unsinnige Behauptung für jeden mit Rechtskenntnissen, aber zur Desinformation der breiten Öffentlichkeit gut genug.

In der Thurgauer Zeitung vom 14.8.08 war in einem Interview mit Regierungsrat Schläpfer zu lesen: "Das Statthalteramt hat das Veterinäramt in Sachen Kontrollen zurückgepfiffen." Es ist unklar, woher Redaktor Haltiner, der das Interview machte, dies hat; offenbar aus dem Vorgespräch mit Schläpfer. Jedenfalls hat dieser diese Desinformation nicht korrigiert, sondern dazu Stellung genommen, als ob es eine wahre Feststellung sei. Dabei ist dies - das muss der Jurist Schläpfer wissen - eine unsinnge Behauptung, eine Desinformation eben, welche die Untätigkeit des Veterinäramtes verschleiern soll. Das Statthalteramt hat kein Weisungsbefugnis gegenüber dem Veterinäramt und kann dieses nicht "zurückpfeiffen".

Kantonstierarzt Witzig wollte keine Auskunft geben, was mit diesen Aussagen, die so jedenfalls nicht richtig sein können, gemeint gewesen sei. Dr Witzig gibt nur noch der Thurgauer Zeitung Interviews, nicht gegenüber den VgT-Medien. Mit dieser einseitigen Informationspraxis verletzt er die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit in diskriminierender Weise.

Auch Regierungsrat Schläpfer hüllt sich in Schweigen und meinte gegenüber dem VgT: "Wegen der Gewaltentrennung äussere ich mich grundsätzlich nicht zum Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden." Dabei wollten wir nur wissen, was gemeint sein könne mit diesem angeblichen Zurückpfeiffen und mit der angeblichen Integration des Verwaltungsverfahrens in das Strafverfahren.

Immer wenn die Verwaltung unsaubere Machenschaften zu verbergen hat, beruft sie sich auf irgend eine angebliche Geheimhaltungsverpflichtung. Wie konnte Regierungsrat Schläpfer der Thurgauer Zeitung zu diesem Fall ein Interview geben, wenn er sich doch angeblich nicht zu hängigen Verfahren äussert? Warum hat er gegenüber der Thurgauer Zeitung nicht ebenso diesen Blabla-Spruch ablaufen lassen wie gegenüber dem VgT?

Kein Amtsgeheimnis und keine "Gewaltenteilung" stehen der Regierung im Wege, wenn es darum geht, Falschmeldungen, die sich auf Regierung und Verwaltung berufen, richtig zu stellen! Aber wenn es um die Verhinderung des Tierschutzvollzuges geht, hat Regierungsrat Schläpfer noch nie nach Recht und Gesetz gefragt, sondern immer nur nach politischer Opportunität gehandelt. Manche Politiker glauben, sie stünden über dem Gesetz, ihre Karriere und Machterhaltung rechtfertige alles, auch üble Desinformation der Öffentlichkeit

 


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