16. September 2008    

Thurgauer Zeitung manipulierte Leserbrief

An die Chefredaktion der Thurgaur Zeitung:

Sehr geehrte Frau Fraefel,
dass Leserbriefe von der Redaktion eigenmächtig gekürzt werden kann ja noch hingenommen werden. Dass aber kurz und knapp gehaltenen, offensichtlich kompetent geschriebenen Leserbriefen noch Text hinzugefügt, dh dem Leserbriefschreiber ungefragt unterschoben werden, wie das beim heute veröffentlichten Leserbrief meiner Stellvertreterin gemacht wurde, ist eine Frechheit. Ihre Redaktoren zeichnen sich meistens nicht durch hohe Sachkompetenz aus und sachliche Eingriffe in Leserbriefe, die von sachkundigen Personen verfasst wurden, sind deshalb erst recht daneben.
Mit freundlichen Grüssen
ERwin Kessler

Antwort des verantwortlichen Redaktors:

Sehr geehrter Herr Kessler
Zuerst herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Eigentlich hätte ich den Einspruch von der Autorin, Claudia Zeier Kopp, erwartet.
Ich bin der Sünder, der die Zeiersche Zuschrift verlängert hat, aus layouterischen Gründen und keineswegs in manipulatorischer Absicht.
Da ich ein Tierfreund bin und den Schweizer Tierschutz seit Jahr und Tag unterstütze, bin ich froh, wenn Sie mir erklären, weshalb der Tierschutz nicht zu den "anderen Organisationen" zählen soll, die Frau Zeier Kopp erwähnt.
Bitte teilen Sie der Schreiberin noch mit, dass ich mich bei Ihr für die eigenmächtige Verlängerung entschuldige. Ich werde es künftig unterlassen, zu diesem Mittel zu greifen, um unseren Layout-Vorschriften zu genügen.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Beat W. Hollenstein

Rückantwort an Thurgauer Zeitung::

Sehr geehrter Herr Hollenstein,
Ihr misslungener Versuch einer lustigen Antwort ist der Sache nicht angemessen. Ich habe Ihnen nicht zu erklären, weshalb der STS nicht zu den "anderen Tierschutzoranisationen" zähle, vielmehr muss ich Ihnen erstaunlicherweise sagen, dass Sie Ihre privaten Interessen (Unterstützung des STS) gefälligst nicht ungefragt in fremde Leserbriefe einfliessen zu lassen haben, da dies entgegen Ihrer sonderbaren Behauptung ganz sicher nicht Layoutvorschriften entspricht, sondern einen Missbrauch Ihrer beruflichen Stellung darstellt.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler


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