16. September 2008
Thurgauer Zeitung
manipulierte Leserbrief
An die Chefredaktion der Thurgaur Zeitung:
Sehr geehrte Frau Fraefel,
dass Leserbriefe von der Redaktion eigenmächtig gekürzt werden kann ja
noch hingenommen werden. Dass aber kurz und knapp gehaltenen,
offensichtlich kompetent geschriebenen Leserbriefen noch Text
hinzugefügt, dh dem Leserbriefschreiber ungefragt unterschoben werden,
wie das beim heute veröffentlichten
Leserbrief meiner
Stellvertreterin gemacht wurde, ist eine Frechheit. Ihre Redaktoren
zeichnen sich meistens nicht durch hohe Sachkompetenz aus und sachliche
Eingriffe in Leserbriefe, die von sachkundigen Personen verfasst wurden,
sind deshalb erst recht daneben.
Mit freundlichen Grüssen
ERwin Kessler
Antwort des verantwortlichen Redaktors:
Sehr geehrter Herr Kessler
Zuerst herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Eigentlich hätte ich den
Einspruch von der Autorin, Claudia Zeier Kopp, erwartet.
Ich bin der Sünder, der die Zeiersche Zuschrift verlängert hat, aus
layouterischen Gründen und keineswegs in manipulatorischer Absicht.
Da ich ein Tierfreund bin und den Schweizer Tierschutz seit Jahr und Tag
unterstütze, bin ich froh, wenn Sie mir erklären, weshalb der Tierschutz
nicht zu den "anderen Organisationen" zählen soll, die Frau Zeier Kopp
erwähnt.
Bitte teilen Sie der Schreiberin noch mit, dass ich mich bei Ihr für die
eigenmächtige Verlängerung entschuldige. Ich werde es künftig
unterlassen, zu diesem Mittel zu greifen, um unseren Layout-Vorschriften
zu genügen.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Beat W. Hollenstein
Rückantwort an Thurgauer Zeitung::
Sehr geehrter Herr Hollenstein,
Ihr misslungener Versuch einer lustigen Antwort ist der Sache nicht
angemessen. Ich habe Ihnen nicht zu erklären, weshalb der STS nicht zu
den "anderen Tierschutzoranisationen" zähle, vielmehr muss ich Ihnen
erstaunlicherweise sagen, dass Sie Ihre privaten Interessen
(Unterstützung des STS) gefälligst nicht ungefragt in fremde Leserbriefe
einfliessen zu lassen haben, da dies entgegen Ihrer sonderbaren
Behauptung ganz sicher nicht Layoutvorschriften entspricht, sondern
einen Missbrauch Ihrer beruflichen Stellung darstellt.
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler
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