17. September 2008, ergänzt am 24. März 2010    

Strafverfarhren gegen Landwirt Walter Bräm in Lengnau/AG wegen Tierquälerei

Mit Landwirt Walter Bräm, Brunnengasse 13, 5426 Lengnau, kann man nicht gut reden. Er geht mit Menschen ähnlich rücksichtlos-grob um wie mit seinen Kühen. Schon lange erhielt der VgT Hinweise, dass die Kühe ihr ganzes trauriges Leben angekettet im engen, düsteren Stall verbringen:

Oben: Ein Leben an der Kette in grösster Enge im dunklen Stall. Nicht einmal den minimalen gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf an 90 Tagen von 365 gewährte er seinen Kühen.

Unten: Das Haus des Täters, Walter Bräm

Ein Jahr lang beobachtete der VgT den Betrieb intensiv. Die Kühe immer an der Kette im Stall - grobe Tierquälerei.

Der Versuch, mit Landwirt Bräm zu reden, war hoffnungslos. So reagierte er auf den Besuch einer Vertreterin des VgT:

"Abfahre, wir wissen schon was gut ist für unsere Tiere, wir haben hier
schon genug Probleme gehabt mit dem Tierschutz, das sind sowieso alles
Spinner. Das ist Privatgrund und hier hat niemand was verloren, also zieh
Leine Franzosenweib." Und dann wieder heftige Handbewegungen zum
Wegscheuchen und die Worte "verreise aber zack".

Bräm scheint nicht der Hellste, sonst wäre ihm klar gewesen, dass man den VgT so nicht los wird. Auf Anzeige des VgT hin hat nun das Veterinäramt den Betrieb kontrolliert und daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen Bräm eingeleitet und am 11. Januar 2010 mit einer Verurteilung per Strafbefehl abgeschlossen. Das Bezirksamt, welches den Strafbefehl ausstellte, fand allerdings, Bräm sei durch die Feststellungen des Veterinäramtes nur rechtsgenügend nachgewiesen, "dass dem angebundenen gehaltenen Rindvieh während mindestens 14 Tagen kein Auslauf mehr gewährt wurde." Die Hintergründe dieser seltsamen Feststellung - warum nur 14 Tage? - sind nicht bekannt. Amtsgeheimnis.

Seither können sich nun die 10 Kühe aber wenigstens hie und da für kurze Zeit in einem kleinen Auslauf ein wenig bewegen und frische Luft atmen. Wenigstens das. Mehr durchzusetzen erlaubt die untaugliche Tierschutzverordnung des Bundesrates leider nicht. 

Mehr verlangt die völlig untaugliche Tierschutzverordnung von Bundesrätin Doris Leuthard aber leider nicht.

Das Einzige, was das Massen-Elend der Nutztiere ein wenig verkleinern kann, ist konsequent vegetarische (vegane) Ernährung.
 


News-Verzeichnis

Startseite VgT