17. Oktober 2008 Fehlurteil des Bundesgerichtes gegen den "Kassensturz" betreffend Einsatz einer versteckten Kamera von Dr Erwin Kessler, Präsident VgT.ch
Der Kassensturz hat üble
Machenschaften heimlich gefilmt. Das Bundesgericht lehnt die
journalistischen Rechtfertigungsgründe im Urteil 6B_225/2008
vom 7. Oktober 2008, ab mit der Behauptung, versteckte
Aufnahmen seien zu Behandlung des Themas nicht nötig gewesen. Das Argument, Journalisten sei nicht erlaubt, was selbst
Strafuntersuchungsbehörden in der Regel nicht erlaubt sei,
geht fehl. Die Arbeitsweise von Journalisten und von
Strafverfolgungsbehörden ist nicht vergleichbar und verfolgen
nicht das gleiche Ziel. Im übrigen haben Feststellungen
von Journalisten nicht die gleiche Rechtskraft wie amtliche
Festsstellungen von Untersuchungsbeamten. Zeugenaussagen, und
mehr sind Feststellungen von Journalisten nicht, haben im
Gegenteil nur beschränkte Beweiskraft und können realtiv
leicht durch Schutzbehauptungen aufgeweicht werden. Ein ganz
anderes Gewicht haben amtlich protokollierte
Sachverhaltsfeststellungen, weshalb es in der Regel nicht
nötig, solche durch versteckte Aufnahmen zu ergänzen. Verantwortlich für dieses einstimmig gefällte Fehlurteil sind die Bundesrichter Schneider, Ferrari, Favre. Es ist sehr zu hoffen, dass der EGMR dieses Urteil korrigiert.
Dass das wegen der hoffnungslosen Überlastung des EGMR nach
ständiger Praxis frühestens erst in 5 Jahren erfolgen kann,
macht dieses Fehlurteil des BGer nur umso schlimmer. |