3. November 2008, letztmals ergänzt am 19. April 2012

Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung in der Kleintieranlage der Zivilgemeinde Brüttisellen

Vom schweizerischen Kaninchenquälerverband, der sich offiziell "kleintiere schweiz" nennt, als "vorbildlich" ausgezeichnet!

In der Kleintieranlage Büel in Wangen-Brüttisellen werden Hühner und Kaninchen tierquälerisch in Käfigen gehalten:

Bild oben: links die Hühnerkäfige und im Hintergrund die Kaninchenkäfige

Die Käfighaltung von Hühnern ist verboten. Am 12. August 2008 hat der VgT deshalb eine Strafanzeige gegen diesen Tierhalter, Ludwig Haas, eingereicht. (Siehe unten den Strafbefehl).

Die Käfighaltung von Kaninchen erlaubt der Bundesrat dagegen, weil die Tierversuchsindustrie ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen auf möglichst kleinem Raum zu halten. Das nützen skrupellose Hobby-Tierhalter aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten.

Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Die Zivligemeinde Brüttisellen unterstützt diese verwerfliche Hobby-Tierhaltung, indem sie das Areal dafür zur Verfügung stellt.

Wir haben den obigen Bericht vor Veröffentlichung der Zivilgemeinde zur Stellungnahme zugestellt. Hier die Antwort vom 30. Oktober 2008:

Guten Tag Herr Kessler
Soeben hat die Zivilgemeinde Brüttisellen auf Umwegen Ihren Beitrag betreffend Tierquälerei zur Stellungnahme vor Veröffentlichung erhalten. Die Zivilgemeinde Brüttisellen haben Sie in Ihrem Beitrag wohl erwähnt, haben es aber nicht für notwendig gefunden, uns direkt zu orientieren.
Ich habe Ihren Bericht meiner Vorgesetzten Behörde, der Vorsteherschaft der Zivilgemeinde Brüttisellen weitergeleitet. Das zuständige Vorsteherschafts-Mitglied wird sich bei Ihnen melden.
Nur soviel vorab:
Die Zivilgemeinde Brüttisellen hat dem Kaninchen- und Geflügelzüchterverein lediglich das Land verpachtet, alles andere ist eine Angelegenheit des Kaninchen- und Geflügelzüchtervereins.
Wenn Sie nicht auch noch eine Klage wegen Ehrverletzung od. Àhnlichem riskieren wollen, rate ich Ihnen, die weiteren Schritte mit unserem zuständigen Behördenmitglied zu besprechen.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Schönbächler, Betriebsleiter
Gemeindewerke der Zivilgemeinde Brüttisellen
Zürichstrasse 22, 8306 Brüttisellen
Tel.  044 835 22 41, Fax. 044 835 22 40, schoenbaechler@gwb.ch

Rückantwort des VgT:

1. Ich habe mehrfach versucht, die Zivilgemeinde direkt zu kontaktieren und wiederholt ein Email an die auf der Website der Gemeinde Wangen-Brüttisellen angegebene Email-Adresse der Zivilgemeinde (info@gwb.ch) geschickt, jedoch keine Antwort erhalten. Sie werden im Umgang mit mir noch lernen müssen, vorsichtiger zu sein mit Vorwürfen.
2. Wer eine Liegenschaft für unmoralische Zwecke zur Verfügung stellt, macht sich moralisch mitschuldig. Ihrer Ehrverletzungsklage sehe ich mit Interesse entgegen. Reichen Sie diese sofort ein, denn ich sehe keinen Anlass, irgend etwas zurückzunehmen.
Erwin Kessler, VgT.ch

Darauf war von den Verantwortlichen der Zivilgemeinde nichts mehr zu hören.

Am 18. Dezember 2008 hat der VgT bei der Staatsanwalt eine neue Strafanzeige gegen Ludwig Haas eingereicht, weil der seine Kaninchen ohne Tageslicht hält. Der Käfigkaninchenkasten ist permanent mit einem Tuch zugedeckt (roter Pfeil). Als ob die in grausamer Einzelhaltung (soziale Isolation) gehaltenen Kaninchen nicht schon genug zu leiden hätten, werden sie auch noch in verbotener Dunkelhaltung gehalten.

Unter dem Vorhang sieht es so aus: Kaninchen in grausamer Einzelhaltung, dauernd im Dunkeln:

 

Am 5. März 2009 erliess die Staatsanwaltschaft See/Oberland einen Strafbefehl gegen Ludwig Haas, der soeben rechtskräftig geworden ist. Damit wird Ludwig Haas wegen mehrfacher Tierquälerei mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Geldstrafe von 45 Tagessätzen (entspricht Fr 3 150.-) wird vollzogen, die restliche Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren. Bezahlt der Angeschuldigte die Busse schuldhaft nicht, so tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen. Die Verfahrenskosten betragen 900 Fr und werden dem Angeschuldigten auferlegt.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, mehrfach vorsätzlich Tier stark vernachlässigt zu haben (Tierquälerei) und mehrfach vorsätzlich die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet zu haben.

Der Strafbefehl bestätigt die Anzeige des VgT voll und ganz.

Laut Strafbefehl hat Haas:
- Junghühner widerrechtlich in Kaninchenkäfigen ohne Sitzstangen und mit verdrecktem Wasser und Futter gehalten.
- Kaninchen in mehreren Käfigkomplexen in zu kleinen Käfigen gehalten, teilweise in Dunkelhaltung. Das vorgeschriebene Nagematerial fehlte, die Heuraufen waren leer, das Wasser trüb und abgestanden, vermischt mit Kot und vergilbten Heuhalmen; teilweise war überhaupt kein Wasser vorhanden, die Körner matschig-pappig und sauer riechend. Ein Kaninchen war bei der Kontrolle durch das Veterinäramt offensichtlich krank. Sämtlich Kaninchen hatten zu lange Krallen.

Medienspiegel:
Kaninchen- und Hühnerzüchter verurteilt, Tages-Anzeiger Zürcher Oberland 8.4.2009
Kleintiere gequält, Zürcher Oberländer 8.4.2009
Chüngelzüchter bestraft, Zürcher Unterländer 8.4.2009
Kleintiere gequält, Anzeiger von Uster 8.4.2009

Haas ist nicht der einzige, der in dieser Kleintieranlage Tiere unwürdig und nicht artgerecht hält. Der VgT wird weitere Beobachtungen anstellen. Ein Skandal, dass die Zivilgemeinde Brüttisellen hiefür eine Liegenschaft zur Verfügung stellt. Die Verantwortlichen haben arrogant nicht reagiert auf die Informationen des VgT. Selber denken und ethische Verantwortung wahrnehmen ist den Verantwortlichen offenbar fremd.

Das Kaninchengefängnis war nach dieser Verurteilung nur kurze Zeit leer. Schon hat er sein Kaninchengefängnis wieder in Betrieb - mit ein paar Zentimetetern grösseren, grausamen Isolationszellen den völlig ungenügenden Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung angepasst: immer noch tierquälerisch, aber nicht mehr strafbar.:


Aufnahme 17. Oktober 2009

Am 6. März 2010 war dieses Kaninchengefängnis unverändert. Die Gemeinde Brüttisellen stellt diesem Tierquäler weiterhin ihre Liegenschaft zur Verfügung.

Neue Aufnahme vom Oktober 2011:

Gemäss einem Schreiben vom 21. Oktober 2011 hat der schweizerischen Kaninchenquälerverband, der sich offiziell "kleintiere schweiz" nennt, diese grausame Einzelhaltung als "vorbildliche Tierhaltung" ausgezeichnet und "zertifiziert"! Ein Skandal, aber nicht überraschend für jeden, der diesen Kaninchenquäler-Verband kennt.

Adresse dieses Tiequälers:
Ludwig Haas, Chilerai 10, 8602 Wangen

Verantwortliche für die Liegenschaft dieser Kleintieranlage:
Zivilgemeinde Brüttisellen
Tel.  044 835 22 41
schoenbaechler@gwb.ch
gemeindeverwaltung@wangen-bruettisellen.ch
achermann.urs@bluewin.ch
duerstmb@active.ch
claudia.meier@wangen-bruettisellen.ch


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