3. November 2008, letztmals ergänzt am 19. April 2012 Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung in der Kleintieranlage der Zivilgemeinde BrüttisellenVom schweizerischen Kaninchenquälerverband, der sich offiziell "kleintiere schweiz" nennt, als "vorbildlich" ausgezeichnet!In der Kleintieranlage Büel in Wangen-Brüttisellen werden Hühner und Kaninchen tierquälerisch in Käfigen gehalten:
Bild oben: links die Hühnerkäfige und im Hintergrund die Kaninchenkäfige
Die Käfighaltung von Hühnern ist verboten. Am 12. August 2008 hat der VgT deshalb eine Strafanzeige gegen diesen Tierhalter, Ludwig Haas, eingereicht. (Siehe unten den Strafbefehl). Die Käfighaltung von Kaninchen erlaubt der Bundesrat dagegen, weil die Tierversuchsindustrie ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen auf möglichst kleinem Raum zu halten. Das nützen skrupellose Hobby-Tierhalter aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten. Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen Die Zivligemeinde Brüttisellen unterstützt diese verwerfliche Hobby-Tierhaltung, indem sie das Areal dafür zur Verfügung stellt. Wir haben den obigen Bericht vor Veröffentlichung der Zivilgemeinde zur Stellungnahme zugestellt. Hier die Antwort vom 30. Oktober 2008:
Rückantwort des VgT:
Darauf war von den Verantwortlichen der Zivilgemeinde nichts mehr zu hören. Am 18. Dezember 2008 hat der VgT bei der Staatsanwalt eine neue Strafanzeige gegen Ludwig Haas eingereicht, weil der seine Kaninchen ohne Tageslicht hält. Der Käfigkaninchenkasten ist permanent mit einem Tuch zugedeckt (roter Pfeil). Als ob die in grausamer Einzelhaltung (soziale Isolation) gehaltenen Kaninchen nicht schon genug zu leiden hätten, werden sie auch noch in verbotener Dunkelhaltung gehalten.
Unter dem Vorhang sieht es so aus: Kaninchen in grausamer Einzelhaltung, dauernd im Dunkeln:
Am 5. März 2009 erliess die
Staatsanwaltschaft See/Oberland einen Strafbefehl gegen Ludwig Haas,
der soeben rechtskräftig geworden ist. Damit wird Ludwig Haas wegen
mehrfacher Tierquälerei mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70
Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Geldstrafe von
45 Tagessätzen (entspricht Fr 3 150.-) wird vollzogen, die restliche
Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 4
Jahren. Bezahlt der Angeschuldigte die Busse schuldhaft nicht, so tritt
an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen.
Die Verfahrenskosten betragen 900 Fr und werden dem
Angeschuldigten auferlegt. Der Strafbefehl bestätigt die Anzeige des VgT voll und ganz.
Laut Strafbefehl hat Haas:
Medienspiegel: Haas ist nicht der einzige, der in dieser Kleintieranlage Tiere unwürdig und nicht artgerecht hält. Der VgT wird weitere Beobachtungen anstellen. Ein Skandal, dass die Zivilgemeinde Brüttisellen hiefür eine Liegenschaft zur Verfügung stellt. Die Verantwortlichen haben arrogant nicht reagiert auf die Informationen des VgT. Selber denken und ethische Verantwortung wahrnehmen ist den Verantwortlichen offenbar fremd. Das Kaninchengefängnis war nach dieser Verurteilung nur kurze Zeit leer. Schon hat er sein Kaninchengefängnis wieder in Betrieb - mit ein paar Zentimetetern grösseren, grausamen Isolationszellen den völlig ungenügenden Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung angepasst: immer noch tierquälerisch, aber nicht mehr strafbar.:
Am 6. März 2010 war dieses Kaninchengefängnis unverändert. Die Gemeinde Brüttisellen stellt diesem Tierquäler weiterhin ihre Liegenschaft zur Verfügung. Neue Aufnahme vom Oktober 2011:
Gemäss einem Schreiben vom 21. Oktober 2011 hat der schweizerischen Kaninchenquälerverband, der sich offiziell "kleintiere schweiz" nennt, diese grausame Einzelhaltung als "vorbildliche Tierhaltung" ausgezeichnet und "zertifiziert"! Ein Skandal, aber nicht überraschend für jeden, der diesen Kaninchenquäler-Verband kennt.
Adresse dieses Tiequälers:
Verantwortliche für die Liegenschaft dieser
Kleintieranlage:
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