10. November 2008

aktualisiert am 9. August 2009:
ERFOLG

 Käfig-Kaninchenhaltung von Werner Brunner in Rümlang aufgehobenI

In der Kleintieranlage Leberbäumli in Rümlang hatte Brunner sein Kaninchengefängnis eingerichtet. Tierquälerische Käfighaltung, versteckt hinter Blumenkistchen.

Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.

Infos über tiergerechte Kaninchenhaltung: www.vgt.ch/doc/kaninchen

Die Käfighaltung von Hühner ist verboten. Die Käfighaltung von Kaninchen erlaubt der Bundesrat dagegen, weil die Tierversuchsindustrie ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen auf möglichst kleinem Raum zu halten. Das nützen skrupellose Hobby-Tierhalter aus, um ihre "Lieblinge" ebenso tierquälerisch zu halten.

Nachtrag vom 20. August 2009:

Am 19. August 2020 schrieb uns die Tochter von Werner Brunner und rechtfertigte die Käfigkaninchenhaltung ihres verstorbenen Vaters als tierlieben. Wir haben Sie aufgefordert, ihre Behauptung, obiger Bericht entspreche nicht den Tatsachen, konkret darzulegen und zu belegen.

 

 


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