16. Januar 2009

Bundesgerichtsurteil zur staatlichen Registrierung von Zuschauern an öffentlichen Gerichtsverhandlungen

Konkret geht es um eine Verhandlung im Strafverfahren gegen den "schlimmsten Tierquäler der Schweiz" (BLICK), Ulrich Kesselring, vor dem Bezirksgericht Arbon, wo die Polizei bei der Eingangskontrolle eine Namensliste mit den Personalien sämtlicher Zuschauer erstellt hatte. Gegen diese Massnahme führte der VgT Beschwerde wegen ungerechtfertigter und unverhältnismässiger Einschränkung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen:

Urteil des Bundesgerichts (BGE 1C_332/2008 vom 15. Dezember 2008)

Der VgT hat gegen dieses gestern zugestellte Urteil sogleich Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhoben:

EGMR-Beschwerde gegen das Bundesgerichtsurteil

Ulrich Kesselring hat die Verurteilung durch das Bezirksgericht beim Obergericht angefochten. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Das Strafverfahren gegen Hans Kesselring, Vater von Ulrich Kesselring (der Apfel fällt nicht weit vom Stamm) wegen Mordversuch an VgT-Präsident Erwin Kessler wird vom Bezirksamt seit Jahren verschleppt.

Das Bezirksamt Arbon verschleppt auch ein neues Strafverfahren gegen Ulrich Kesselring wegen Telefonbelästigung.

Ausführliche Dokumentation zum gesamten Fall Kesselring: www.vgt.ch/id/200-012

 


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