8. Februar 2009
Der
Stansstader Schweinezüchter Julius Zemp ist In der Juli-Ausgabe der VgT-Nachrichten wurde über Missstände in Ob- und Nidwaldner Schweinefabriken berichtet, unter anderem auch über eine üble Schweinefabrik in Stansstad:
Oben: Kastenstandhaltung von Mutterschweinen - laut Bundesamt für Veterinärwesen angeblich verboten. Unten: In den Abferkelbuchten fehlt die vorgeschlriebene Stroheinstreu. Die Mutterschweine müssen auf dem harten, verkoteten Boden gebären und säugen.
Inzwischen ist bekannt geworden, wem diese Tierfabrik gehört, denn der Besitzer hat in der Bauern-Zeitung einen verleumderischen Leserbrief gegen den VgT geschrieben. Darin behauptet Schweinezüchter Julius Zemp, Leute des VgT hätten, als sie diese Aufnahmen gemacht hätten, ein Mutterschwein an den Geschlechtsteilen verletzt. Er suggerierte den Lesern in perfider Weise, VgT-Leute hätten Sodomie begangen. In Tat und Wahrheit ist kein Tier verletzt worden, schon gar nicht an den Geschlechtsteilen. Die Bauernzeitung veröffentlichte am 22. August 2008 eine Gegendarstellung des VgT. Am 10. Dezember 2008 wurde Zemp wegen dieser fiesen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt worden. Dazu muss er den VgT mit 3211 Franken entschädigen. Der VgT hat zudem das Recht erhalten, auf Kosten Zemps in der Bauernzeitung folgenden Text zu veröffentlichen:
Wie kürzlich bekannt wurde, hat Zemp gegen diesen Strafbefehl Rekurs eingelegt. Die Sache wird nun demnächst vor dem Kantonsgericht öffentlich verhandelt werden. Die Medien werden rechtzeitig eingeladen. Auch der Besitzer einer anderen Schweinefabrik, hat seine Identität mit einem wirkungslosen Rachefeldzug gegen den VgT bekannt gemacht: Andreas Ming in Lungern. |