12. März 2009, aktualisiert am 15. März 2009

Nach Strafanzeige des VgT erhalten Kettenkühe in Unterkulm nun Auslauf

Kühe lebenslänglich, oder auch nur während dem Winterhalbjahr, ständig an der Kette zu halten, ist Tierquälerei und zu Recht verboten.

Nach einer Strafanzeige gegen Landwirt Hediger, Steinenbergstrasse 36, 5726 Unterkulm, erhalten dessen Kühe nun endlich den vorgeschriebenen Auslauf.


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