25. März 2009, letztmals ergänzt am 28. Januar 2011 ERFOLG: Bütberghof in Rorbas: Strafanzeige des VgT führte zu Verurteilung und Verbesserungen
Der Bütberghof in Rorbas (auch Beutberghof genannt)
Aufgrund von Hinweisen aus der Öffentlichkeit hat der VgT den Bütberghof in Rorbas ein Jahr lang beobachtet und dann Strafanzeige wegen Tierquälerei erstattet. Das Jungvieh wurde lebenslänglich in einem dunklen Stall an der Kette gehalten - eine grobe Tierquälerei:
Die Milchkühe erhielten nur selten Auslauf. In der Alibi-Weide stand hohes, altes Gras (braune Fläche), rundherum wurde nur gegrast und geheuet, nicht geweidet:
Auf Anzeige des VgT hin hat das Veterinäramt den tierquälerischen Sachverhalt bestätigt und verwaltungsrechtliche Massnahmen angeordnet, um sicher zu stellen, dass die Tiere künftig den vorgeschriebenen regelmässigen Auslauf (Sommer und Winter!) erhalten. Zudem wurde Schneider wegen Tierquälerei zu 20 Tagessätzen Geldstrafe und einer Busse von 900 Franken verurteilt. Zudem hat er 700 Franken Verfahrenskosten zu tragen. (Warum dieser Strafbefehl vom 13. Juli 2010 dem VgT als Anzeigeerstatter erst im Januar 2011 zugestellt wurde, ist nicht bekannt. Die Rechtskraft müsste ja schon viel früher eingetreten sein.) Interessant ist die Begründung, mit welcher die Missachtung der Auslaufvorschrift als Tierquälerei qualifiziert wurde:
Der Angeschuldigte Werner Schneider, welcher für die Tierhaltung auf dem
seinem Vater, Ernst Schneider, gehörenden landwirtschaftlichen Betrieb
"Bütberghof' an der alten Bütbergstrasse in Rorbas zuständig ist, hielt
die vier auf dem Hof gehaltenen Rinder ab einem nicht mehr genauer
bestimmbaren Zeitpunkt anfangs Dezember 2008 bis am 20. März 2009 in der
zum Hof gehörenden Stallung, ohne diesen in dieser Zeit je Auslauf zu
gewähren, wodurch die Gesundheit der fraglichen Tiere wie folgt massiv
belastet wurde, was der Angeschuldigte in Kauf nahm:
Medienspiegel:
So manipuliert der Zürcher Unterländer seine Leser:
|