25. März 2009, letztmals ergänzt am 28. Januar 2011

ERFOLG:
Nichtgewährung des vorgeschriebenen Auslaufs für angekettete Rinder als Tierquälerei qualifiziert und bestraft

Bütberghof in Rorbas: Strafanzeige des VgT führte zu Verurteilung und Verbesserungen

Der Bütberghof in Rorbas (auch Beutberghof genannt)
Werner Schneider, alte Bütbergstrasse, 8427 Rorbas ZH

Aufgrund von Hinweisen aus der Öffentlichkeit hat der VgT den Bütberghof in Rorbas ein Jahr lang beobachtet und dann Strafanzeige wegen Tierquälerei erstattet. Das Jungvieh wurde lebenslänglich in einem dunklen Stall an der Kette gehalten - eine grobe Tierquälerei:

Die Milchkühe erhielten nur selten Auslauf. In der Alibi-Weide stand hohes, altes Gras (braune Fläche), rundherum wurde nur gegrast und geheuet, nicht geweidet:

Auf Anzeige des VgT hin hat das Veterinäramt den tierquälerischen Sachverhalt bestätigt und verwaltungsrechtliche Massnahmen angeordnet, um sicher zu stellen, dass die Tiere künftig den vorgeschriebenen regelmässigen Auslauf (Sommer und Winter!) erhalten.

Zudem wurde Schneider wegen Tierquälerei zu 20 Tagessätzen Geldstrafe und einer Busse von 900 Franken verurteilt. Zudem hat er 700 Franken Verfahrenskosten zu tragen. (Warum dieser Strafbefehl vom 13. Juli 2010 dem VgT als Anzeigeerstatter erst im Januar 2011 zugestellt wurde, ist nicht bekannt. Die Rechtskraft müsste ja schon viel früher eingetreten sein.)

Interessant ist die Begründung, mit welcher die Missachtung der Auslaufvorschrift als Tierquälerei qualifiziert wurde:

Der Angeschuldigte Werner Schneider, welcher für die Tierhaltung auf dem seinem Vater, Ernst Schneider, gehörenden landwirtschaftlichen Betrieb "Bütberghof' an der alten Bütbergstrasse in Rorbas zuständig ist, hielt die vier auf dem Hof gehaltenen Rinder ab einem nicht mehr genauer bestimmbaren Zeitpunkt anfangs Dezember 2008 bis am 20. März 2009 in der zum Hof gehörenden Stallung, ohne diesen in dieser Zeit je Auslauf zu gewähren, wodurch die Gesundheit der fraglichen Tiere wie folgt massiv belastet wurde, was der Angeschuldigte in Kauf nahm:
Belastung des gesamten Bewegungsapparates: Im Besonderen bewirkte das lange Angebundensein eine Belastung der Sprunggelenke sowie der Klauen durch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und als Folge davon Lahmheiten und Muskulaturrückgang;
Einschränkungen des Stoffwechsels: Im Besonderen wurde durch die fehlende Bewegungsmöglichkeit die Pansentätigkeit vermindert. U.a. wurde durch das Fehlen von Sonnenlicht, welches für die Synthese von Vitamin D verantwortlich ist, welches wiederum den Kalziumstoffwechsel entscheidend beeinflusst, die Krankheitsanfälligkeit der Tiere massiv erhöht;
Einschränkungen im Körperpflegeverhalten: Durch das lange Angebundensein konnten sich die Tiere nicht überall lecken, waren somit in ihrer Körperpflege stark eingeschränkt und verschmutzten vermehrt, was zu dauerhaftem Juckreiz führt und mit darauf folgenden Hautveränderungen einhergeht.

Medienspiegel:
Strafverfahren gegen Rorbaser Landwirt wegen Tierquälerei, Der Landbote 26.3.09

So manipuliert der Zürcher Unterländer seine Leser:
Aufgrund einer Medienmitteilung des VgT brachte der Zürcher Unterländer am 10. Februar 2011 einen Bericht über diesen Fall, aber kein Wort, dass der VgT diesen Fall erfolgreich recherchiert und angezeigt hatte. Stattdessen liess das Blatt eine angepasste Tierschutzorganisation zu Wort kommen, die mit der Sache rein gar nichts zu tun hatte und auch nicht wie der VgT Anstrengungen unternimmt, solche Tierquäler zu überführen.

 


News-Verzeichnis

Startseite VgT