3. Juni 2009 ERFOLG: Üble Kaninchenhaltung auf SBB-Gelände in Muri wird nach Intervention des VgT bis Ende Jahr stillgelegt Parzelle 1495, Lindenfeld, 5630 Muri
Am 1. September 2008 wurde gegen diesen Kaninchenquäler eine Anzeige eingereicht - wirkungslos. Die Missstände wurden nicht beseitigt, das Tierschutzgesetz bleibt wieder einmal toter Buchstabe. Auch die besonders grausame, seit letztem Jahr verbotene Einzelhaltung besteht immer noch. Auf Intervention des VgT hat die SBB den Pächter angehalten, die Kaninchenhaltung aufzugeben. Die Parzelle wird künftig für Schafe genutzt.
Mehr über Kaninchen und die umstrittene Käfighaltung:
www.vgt.ch/doc/kaninchen |