10. Juni 2009, aktualisiert am 22. August 2009 Haldimann: Ein mehrfach Vorbestrafter als Fernsehdirektor?
Als potentieller Nachfolger der heutigen Fernsedirektorin ist auch SF-Chefredaktor Haldimann Gespräch. Er darf jedoch aus folgenden Gründen nicht gewählt werden: Während Haldimann gegen vermeintliche Rassendiskriminierung wettert, diskriminieren er und sein Team seit Jahren selber. Sie produzieren - der Diskriminierung politisch Andersdenkender zuliebe - unsachliche und einseitige Informationssendungen, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auf Beschwerde des VgT hin wiederholt festgestellt hat (www/vgt/id/200-021). Haldimann unterdrückt systematisch sämtliche vom VgT aufgedeckten Missstände im Tierschutz, aus dem einzigen Grund, weil sie vom VgT aufgedeckt worden sind. Er begründete dies öffentlich damit, VgT-Präsident Erwin Kessler sei vorbestraft. Tatsache ist jedoch, dass Erwin Kesslerl nach revidiertem Strafrecht längst NICHT (mehr) vorbestraft ist, ganz im Gegenteil zu Haldimann selber, der dreifach vorbestraft ist. Die dritte und jüngste Verurteilung durch das Bezriskgericht Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Nach den eigenen Wertvorstellungen Haldimanns hat ein Vorbestrafter im Zusammenhang mit Sendungen des Schweizer Fernsehens nichts zu suchen, also er selber auch nicht. |