31. August 2009
Die Macht
der Staatsanwälte
von Dr Erwin Kessler,
Präsident VgT.ch
Nach vielen negativen
Erfahrungen mit Bundesanwälten ist zur Zeit eine Diskussion im Gang, wie
die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verbessert werden könnte. Der
Ständerat hat dazu einen "Justizrat" vorgeschlagen. In der NZZ vom 25.
August 2009 wird dies vom Zürcher Kriminologen Prof Martin Killias
kritisiert. Seine
Gegenvorschläge sind aber auch nicht überzeugend.
Die jüngsten
Schikanen gegen die
Sterbehilfe-Organisation EXIT im Kanton Bern gehört, als noch
relativ harmloses Beispiel, auch in das Kapitel Machtmissbrauch durch
Staatsanwälte.
Der VgT ist auch immer wieder
dem (politischen) Machtmissbrauch von Staatsanwälten ausgesetzt. Darum
der vorliegende Beitrag zur Diskussion.
Die Vorschläge von Prof Martin
Killias für eine demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaft,
ausgeübt durch Bundesrat oder Regierungsrat, klingen schön, bedeuten
aber eine politische, keine rechtliche Kontrolle, dh eine Kontrolle
durch Politiker, was Bundes- und Regierungsräte eben sind.
Erfahrungsgemäss kümmern sich diese wenig um das Recht und entscheiden
politisch opportunistisch.
Praktisch würde das bedeuten, dass (nur) in die Tätigkeit der
Staatsanwaltschaft eingegriffen wird, wenn dies politisch opportun
scheint, zB Gadaffi-Fall.
Das ist keine demokratische Kontrolle, sondern eine politische, was
nicht dasselbe ist. In unpolitischen Fällen bietet ein solches System
keinen Schutz vor Machtübergriffen durch Staats- und Bundesanwälte und
verletzt zudem das durch die Verfassung vorgegebene
Gewaltenteilungsprinzip.
Zweckmässiger und verfassungskonform wäre der Ausbau der ordentlichen
Rechtsmittelmöglichkeiten, indem die Kognitionsbefugnis der
(gerichtlichen) Rechtsmittelinstanzen dahingehend erweitert würde, dass
auch blosse Ermessensfragen beurteilt werden könnten. An die
Stelle der heutigen zurückhaltenden, praktisch auf formelle
Gesetzwidrigkeit und Willkür beschränkte Prüfung durch die
Rechtsmittelinstanz müsste eine eigentliche Zweckmässigkeitsprüfung
treten.
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