31. August 2009

Die Macht der Staatsanwälte

von Dr Erwin Kessler, Präsident VgT.ch

Nach vielen negativen Erfahrungen mit Bundesanwälten ist zur Zeit eine Diskussion im Gang, wie die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verbessert werden könnte. Der Ständerat hat dazu einen "Justizrat" vorgeschlagen. In der NZZ vom 25. August 2009 wird dies vom Zürcher Kriminologen Prof Martin Killias kritisiert. Seine Gegenvorschläge sind aber auch nicht überzeugend.

Die jüngsten Schikanen gegen die Sterbehilfe-Organisation EXIT im Kanton Bern gehört, als noch relativ harmloses Beispiel, auch in das Kapitel Machtmissbrauch durch Staatsanwälte.

Der VgT ist auch immer wieder dem (politischen) Machtmissbrauch von Staatsanwälten ausgesetzt. Darum der vorliegende Beitrag zur Diskussion.

Die Vorschläge von Prof Martin Killias für eine demokratische Kontrolle der Staatsanwaltschaft,
ausgeübt durch Bundesrat oder Regierungsrat, klingen schön, bedeuten aber eine politische, keine rechtliche Kontrolle, dh eine Kontrolle durch Politiker, was Bundes- und Regierungsräte eben sind. Erfahrungsgemäss kümmern sich diese wenig um das Recht und entscheiden politisch opportunistisch. Praktisch würde das bedeuten, dass (nur) in die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft eingegriffen wird, wenn dies politisch opportun scheint, zB Gadaffi-Fall.

Das ist keine demokratische Kontrolle, sondern eine politische, was nicht dasselbe ist. In unpolitischen Fällen bietet ein solches System keinen Schutz vor Machtübergriffen durch Staats- und Bundesanwälte und verletzt zudem das durch die Verfassung vorgegebene Gewaltenteilungsprinzip.

Zweckmässiger und verfassungskonform wäre der Ausbau der ordentlichen Rechtsmittelmöglichkeiten, indem die Kognitionsbefugnis der (gerichtlichen) Rechtsmittelinstanzen dahingehend erweitert würde, dass auch blosse Ermessensfragen beurteilt werden könnten.  An die Stelle der heutigen zurückhaltenden, praktisch auf formelle Gesetzwidrigkeit und Willkür beschränkte Prüfung durch die Rechtsmittelinstanz müsste eine eigentliche Zweckmässigkeitsprüfung treten.


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