7. September 2009, aktualisiert am 26. Januar 2015 Tierquälerische Käfig-Kaninchenhaltung auf dem Gelände der Härterei Bronschhofen ERFOLG des VgT: keine Kaninchen mehr Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte. Informationen über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen
Dieses Kaninchengefängnis wird von einem Angestellten (Valentino) der Härterei Bronschhofen betrieben. Die Härterei stellt für diese Tierquälerei ihr Gelände zur Verfügung. Härterei Bronschhofen AG, Maugwilerstrasse 9552 Bronschhofen
Die für diese Kaninchenquälerei verantwortliche Co-Geschäftsführe (Nachtrag:
ist inzwischen nicht mehr bei der Härterei AG): Rudolf Bürgl,
Österreicher mit Aufenhaltsbewilligung B. Zuvor hatte die Untersuchungsrichterin C Widmer vom Untersuchungsamt Gossau das Strafverfahren gegen Bürgl am 27. Oktober 2009 willkürlich eingestellt mit der absurden Begründung, die Belästigung sei nicht intensiv genug gewesen. Die Anklagekammer des Kantons St Gallen hiess eine Beschwerde gegen diesen Willkürentscheid am 24. Februar 2010 gut und wies das Untersuchungsamt an, das Verfahren fortzusetzen: Entscheid der Anklagekammer Medien-Spiegel:
- Radio DRS 1 / Regionaljournal Ostschweiz, Beitragsdauer 22 sec, 3.3.10 - Wiler Nachrichten 25.11.10 |