12. September 2009, aktualisiert am 29. Februar 2012
Tierquälerische
Käfig-Kaninchenhaltung
ERFOLG: DANK HARTNÄCKIGER INTERVENTION DES VgT STILLGELEGT!
Dieses Kaninchengefängnis befindet sich beim Restaurant Felsenberg am Bahngleis (das Restaurant unterstützt diesen Kaninchenquäler und lässt ihn dort Wasser holen), auf SBB-Gelände (zuständig: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Immobilien Bewirtschaftung, Region Ost Fläche, Hohlstrasse 532 / Postfach, 8021 Zürich, rosmarie.bruder@sbb.ch) Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen und Fachleuten besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die unvereinbar ist mit dem Tierschutzgesetz. Doch der Bundesrat erlaubt in seiner Tierschutzverordnung die Käfighaltung weiterhin im Interesse der Tierversuchsindustrie, die ein Interesse daran hat, ihre Versuchskaninchen möglichst billig auf engstem Raum zu halten. Skrupellose Hobbykaninchenhalter nützen dies aus, ihre "Lieblinge" ebenso grausam zu halten.
Plakataktion 25. September 2009 in Zürich Seebach:
Eine Passantin, welche das Plakat gesehen und sich dann im Internet genauer informiert hat, beschreibt ein anschliessendes Telefonat mit diesem Kaninchenquäler wie folgt:
Offensichtlich ein hoffnungsloser Fall. Hoffnungslos für seine Opfer - wenn da nicht der hartnäckige VgT wäre. In der Schweiz darf jeder Kaninchen halten, auch wenn er nichts vom Wesen und von den Bedürfnissen dieser Tiere versteht und offensichtlich zu dumm ist, etwas dazu zu lernen. Auch der Dümmste und Gefühlskälteste darf nach geltendem Recht Tiere halten, er braucht nur die vom Mindestmasse der Käfige einzuhalten, die der Bundesrat nicht im Interesse der Tiere, sondern der Tierversuchsindustrie festgelegt hat. Damit kommt die nicht vom Volk gewählte, von Interessenklüngeln gesteuerte Schweizer Regierung der Profitgier der Pharma-Industrie entgegen, welche ihre Versuchskaninchen möglichst billig auf engstem Raum halten möchte. Dass dabei das vom Volk mit grossem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz mit den Füssen getreten wird gehört ebenso zum System unseres angeblichen demokratischen Rechtsstaates wie die die Tatsache, dass solche Gesetzesverletzungen durch die Regierung von niemandem eingeklagt werden kann. Auch Tierschutzorganisatioen haben keine rechtlichen oder demokratischen Mittel, gegen dieses rechtswidrige Verhalten der Landesregierung etwas Wirksames zu unternehmen. Es bleibt nur der Kleinkrieg durch öffentliche Anprangerung gegen die Kaninchenquäler, welche im Fahrwasser der Tierversuchsindustrie diesen vom Bundesrat geschaffene rechtswidrige Zustand ausnützen, um ihre Ausstellungsobjekte ebenso tierquälerisch zu halten wie in den Tierversuchslabors. Plakataktion am 5. August 2011:
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