22. November 2009, letztmals ergänzt am 27. August 2011 web code: 200-035 Der aktuelle Limerick aus Meggen
Seine Opfer hält Schütz
Informationen über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen Und hier wohnt dieser Kaninchenquäler:
Alfred Schütz, Obermattstrasse 23, 6045 Meggen, Tel 041 377 28 08 Im Juli 2010 behaupteten Herr und Frau Schütz, sie hätten seit mindestens Januar keine Kaninchen mehr, die Ställe seien leer - eine faustdicke Lüge. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass Verlogenheit und Tierquälerei oft parallel laufen, da ähnliche Charaktermängel. Liest man, was der Pfarrer von Meggen verlogen von sich gibt, erhält man den Eindruck, Verlogenheit sei eine normale katholische Eigenschaft, jedenfalls in Meggen: Die Katholische Kirchgemeinde Meggen ist Eigentümerin der Liegenschaft, auf welcher das Kaninchen-KZ von Alfred Schütz steht: Am 6. April 2010 schrieb uns Pfarrer Wasmer:
Antwort VgT:
Einer Tierfreundin, welche sich über diese Käfigkaninchenhaltung mit Unterstützung der katholischen Kirchgemeinde empörte, schrieb Pfarrer Wasmer am 11. April 2010:
Kommentar: Wir haben nicht gewusst, dass ein Pfarrer so dumm und/oder verlogen sein
kann. Rassezüchter rechtfertigen ihre grausame Einzelhaltung dieser
sozialen Rudeltiere damit, Ausstellungstiere könnten nicht in Gruppen
gehalten werden. An Rasseaustellungen werden einzig Rassemerkmale
bewertet, nicht auch, ob die Tiere ein gesundes, ungestörtes Verhalten
haben, das Hinweise auf eine artgerechte Haltung geben könnte.
Ausstellungstiere sind hochgradig verhaltensgestört. Sie sind durch die
lebenslängliche Isolationshaft in kleinen Käfigen, wo sie sich kaum
bewegen können und keine Kontakte mit Artgenossen haben, apathisch
geworden - derart apathisch, dass sie an den Ausstellungen wie
Plüschtiere auf den Tisch gestellt werden, ohne dass sie davonrennen,
wie das gesunde Kaninchen machen würden. Apathie ist ein schweres
psychisches Leiden. Und ein solcher Typ erwartet, dass der VgT freundlich Gespräche mit ihm führt! So nicht mit uns, Herr Pfarrer!
Nach dem katholischen Dogma sind Tiere halt seelenlose Geschöpfe. Kontaktadressen katholische Kirchgemeinde Meggen:
Plakat-Aktion in Meggen im Mai 2010 Das Plakat
wurde von unbekannten Tierfreunden an geeigneten Stellen, unter anderem am Schaukasten der Kirche, angebracht:
Die katholische Kirchgemeinde besitzt neben dem Kaninchengefängnis, wo Unschuldige in winzigen Zellen in Isolationshaft dahinvegetieren, zwei etwas geräumerige und komfortablere Kirchen:
Unbekannte Tierfreunde haben dieses Kärtchen in die Kirchengesangbücher gesteckt:
Kundgebung vor der Pius-Kirche Am 9. August 2010 hat der Gemeinderat von Meggen eine vom VgT auf den Sonntag, 15. August angekündigte Kundgebung in der Umgebung der Pius-Kirche, wo Pfarrer Wasmer die Predigt hält, bewilligt. Die Kundgebung verlief geordnet und friedlich. Auffallend waren die wenigen Gottesdienstbesucher, laut Einwohner von Meggen ist das immer so. Kein Wunder, dass einer Kirche, die sich so unzeitgemäss und verantwortungslos gegenüber Tierquälerei verhält, die Schäfchen davonlaufen. Ein Meggener Gottesdienstbesucher meint zur Kundgebung ...
Juristisches Nachspiel wegen illegalen Personenaufnahmen durch einen Funktionär der Gemeinde: Der Werkmeister der Gemeinde, Franz Städelin, eingereicht. Grund: Städelin machte rechtswidrige Aufnahmen vom VgT-Demo-Team, indem er von Person zu Person ging und aus kurzer Distanz von ein bis zwei Metern gezielte Portraitaufnahmen von jeder einzelnen Person machte, was klar rechtswidrig ist, weil dadurch in grober Weise das Recht auf das eigene Bild verletzt wird.
Disziplinarbeschwerde an den Gemeinderat Meggen Gerichtliche Klage wegen illegalen Personenaufnahmen Am 4. Oktober 2010 wies Amstgerichtspräsident P Schumacher vom Amtsgericht Luzern-Land ein vorsorgliches Gesuch um Sicherstellung der illegal erstellten Aufnahmen mit haltlos-willkürlicher Begründung ab. Dagegen erhob ein von den illegalen Aufnahmen persönlich betroffenes Vorstandsmitglied des VgT Rekurs beim Obergericht. Prof Dr Franz Riklin von der Universität Freiburg, renommierter Verfasser zahlreicher Lehrbücher und juristischer Aufsätze und als Kapazität anerkannt, hält in seinem Gutachten fest, dass der Entscheid des Amtsgerichts falsch sei: Gutachten Riklin
Am 31. Mai 2011 hat das Obergericht des Kantons Luzern den Rekurs
gutgeheissen und Städelin befohlen, die Fotosspeicherkarte dem
Obergericht zwecks Löschung herauszugeben. Ferner wurde Städelin
verboten, Die Fotoaufnahmen an Dritte weiterzugeben, Kopien zu
speichern, zu veröffentlichen oder sonst in irgend einer Art zu
verwenden, unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung.
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