Aus dem Boten der Urschweiz vom 28. November 2009

Illegaler Schächter flog auf

Gestern wurde ein Mann in Sattel von der Polizei beim Schächten von Schafen erwischt. Der Mann, der bereits einschlägig wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz bekannt ist, soll sogar regelmässig im grossen Stil Schafe geschächtet haben.

Von Ladina Cattaneo

Sattel. – In Sattel wurde gestern ein Mann in flagranti beim illegalen Schlachten von Schafen überrascht. Dies bestätigte Josef Risi, Kantonstierarzt der Urkantone, auf Anfrage des «Boten». Man habe aufgrund von Hinweisen reagiert, nach denen der Mann derzeit offenbar illegal Schafe schlachte. Und auch die Kantonspolizei Schwyz bestätigte auf Anfrage, dass das Veterinäramt der Urkantone, unterstützt durch die Kantonspolizei Schwyz, vor Ort war.

Tiere in der Garage getötet

Gemäss Recherchen des «Boten» sind auf dem Hof in Sattel offenbar regelmässig Schafe getötet worden – und dies im grossen Stil. Zeitweise habe der gelernte, aber inzwischen arbeitslose Metzger und Landwirt gleich 20 bis 30 Tiere in seiner Garage getötet. Vor dem betreffenden Haus parkten gestern auch mehrere Kleintiertransporter. Einer stand mit der Ladeklappe direkt vor der Garageneinfahrt.
Des Weiteren seien die Schafe wohl nicht auf die übliche, in der Schweiz erlaubte Art und Weise getötet worden. Vielmehr wird von Schächtung gesprochen – dem unbetäubten Schlachten respektive Ausbluten eines Tieres. Das dadurch «koscher» geltende Fleisch sei von den Kunden direkt vom Hof abgeholt worden. Woher allerdings die jeweils angelieferten Schafe stammen, blieb bisher unklar. Weder die Kantonspolizei Schwyz noch das Veterinäramt der Urkantone wollten zu diesen Fragen Stellung nehmen. Man betonte aber, dass man der Sache nachgehen werde. Da es sich aber um ein laufendes Verfahren handle, könnten keine weiteren Auskünfte erteilt werden, erklärte Josef Risi.

Schächten ist verboten

Das Schächten von Tieren ist in der Schweiz strikte verboten. «Säugetiere dürfen nur geschlachtet werden, wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind.» So will es das Schweizer Tierschutzgesetz. Zudem sind Hausschlachtungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, und das Fleisch ist ausschliesslich für den Eigengebrauch zu verwenden. Bei privaten Schlachtungen darf das gewonnene Fleisch oder Teile davon somit weder verkauft noch verschenkt werden.


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