12. Januar 2000:

Strafanzeige gegen Tier-KZ der Dorfk�serei Schwellbrunn/AR

Der VgT hat gegen die Appenzeller-K�serein in Schwellbrunn/AR - �ber die in den letzten VN berichtet wurde -  folgende Strafanzeige erreicht:

An das Verh�ramt AR
9043 Trogen 

Hiermit erstatte ich

Strafanzeige gegen die Appenzeller-Dorfk�serei in Schwellbrunn

wegen grober Missachtung der Tierschutzgesetzgebung.

Begr�ndung:

Im zweist�ckigen Schweinemaststall werden die Tiere unter katastrophalen Verh�ltnissen gehalten, wie auf Seite 1 im beiliegenden Journal, ausf�hrlicher im Internet unter www.vgt.ch/vn/0001/appenzeller.htm sowie auf den beiliegenden Videoaufnahmen (aufgenommen im August 1999) ersichtlich ist.

Es werden konkret folgende Tierschutzvorschriften verletzt:

Artikel 2 TierSchG indem die Tiere entgegen ihren angeborenen Bed�rfnissen nach einem sauberen Liegeplatz und nach Besch�ftigung im eigenen Kot liegen und schlafen m�ssen und sich mit nichts besch�ftigen k�nnen.

Artikel 1, Abs 1 und 2 der TierSchV, indem die Tiere in den v�llig verdreckten engen und kahlen Verschl�gen keine M�glichkeit haben ihre Grundbed�rfnisse zu befriedigen, wozu geh�rt: Wahl eines sauberen, trockenen und warmen Schlafplatzes, Besch�ftigung und Spielverhalten tags�ber.

Artikel 2 Abs 2 TierSchV, indem die Tiere nur fl�ssig, mit Suppe gef�ttert werden, was bekanntlich (siehe Fachliteratur) nicht artgerecht ist.

Artikel 13 der TierSchV, indem der Stallboden durchgehend von einer schmierig-glitschigen Kot-Urin-Schicht bedeckt ist und kein w�rmeisolierter Liegeplatz vorhanden ist. (Nasser Dreck k�ltet.) Viele der Tiere husten dauernd, wie auf den Videoaufnahmen gut zu sehen ist.

Art 20 der TierSchV, indem den Tieren keine Besch�ftigung zur Verf�gung steht.

Wegen der insgesamt totalen Vernachl�ssigung der Tiere beantrage ich ein beh�rdliches Einschreiten im Sinne von Artikel 24 und 25 des TSchG.

Gest�tzt auf die entsprechende Bundesgerichtspraxis ersuche ich Sie, Ihren Entscheid mir als Anzeigeerstatter zuzustellen.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, VgT

Der angezeigte K�ser muss nach Erfahrung leider h�chstens mit einer Trinkgeldbusse rechnen.

Gegen die in den VN ebenfalls erw�hnten gr�sslichen Appenzeller-K�sereien im Kanton St Gallen wurden gar nicht erst Anzeigen erstattet, da die jahrelange Erfahrung zeigt, dass im korrupten Kanton St Gallen Anzeigen nicht die Briefmarke wert sind und die zust�ndigen Beh�rden durch ihre Unt�tigkeit angezeigte gewerbsm�ssige Tierqu�ler geradezu dazu anspornen, mit der Missachtung der Tierschutzvorschriften weiterzufahren. Tierschutzorganisationen in der Schweiz haben kein Klagerecht gegen solche Missst�nde. Die einzige M�glichkeit ist, den Konsumenten zu empfehlen: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


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Verein gegen Tierfabriken Schweiz
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