8. Februar 2000

VgT reicht bei der UBI Beschwerde gegen SF DRS ein:
"Bodenhaltung" von H�hnern als Freilandhaltung dargestellt nicht richtiggestellt

 

Beschwerde

gegen die

Sendung "Schweiz Aktuell" vom 20. Dezember 1999

mit dem Antrag:

Es sei festzustellen, dass SF DRS in der Sendung "Schweiz Aktuell" vom 20. Dezember 1999 die Konzession, insbesondere die Pflicht zu sachgerechter Information, verletzt hat, indem der falsche Eindruck erweckt wurde, Bodenhaltung von Legehennen sei gleichbedeutend mit Freilandhaltung, und dieser falsche Eindruck vors�tzlich nicht richtiggestellt wurde.

Begr�ndung:

Der VgT Schweiz ist eine der gr�ssten Tier- und Konsumentenschutzorganisationen der Schweiz mit zur Zeit bereits rund 11 000 Mitgliedern. Der VgT ist spezialisiert auf den Bereich der Nutztiere und betreibt unter anderem Konsumentenaufkl�rung �ber die Haltung von Legehennen und Eierdeklaration und hat deshalb eine enge Beziehung zum Gegenstand der beanstandeten Sendung im Sinne von RTVG Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b. Zudem ist diese Beschwerde von �ber 20 Mitunterzeichnern unterschrieben, womit auch die Anforderung gem�ss RTVG Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a erf�llt ist. Aus jeder dieser Anforderungen einzeln ergibt sich die Beschwerdelegitimation, die somit unzweifelhaft gegeben ist.

In der beanstandeten Sendung vom 20. Dezember 1999 ging es um mit Salmonellen verseuchte importierte ausl�ndische Bodenhaltungs-Eier, verkauft in diversen L�den in der Schweiz (Migros, CCA, Epa, Pick Pay, Primo & Vis-�-Vis). Dazu wurden H�hner in Freilandhaltung gezeigt, die fr�hlich Gras pickten.

Diese irref�hrende, falsche Bebilderung der Nachricht ist von grosser konsumentensch�tzerischer Bedeutung, aus folgendem Grund:

Seit Jahren bem�hen sich Tier- und Konsumentenschutzkreise in der Schweiz, den Konsumenten den bedeutenden Unterschied zwischen Boden- und Freilandhaltung bekannt zu machen, da erfahrungsgem�ss viele Konsumenten bis heute die beiden sehr unterschiedlichen Haltungssysteme verwechseln. Unter "Bodenhaltung" verstehen viele Konsumenten Tierhaltung auf dem Erdboden und damit Freilandhaltung. In Tat und Wahrheit ist Bodenhaltung eine Form extremer Intensivhaltung in geschlossenen, dicht mit Tieren gef�llten Hallen, oft ohne Tageslicht.

Ein typisches Beispiel einer H�hnerfarm mit "Bodenhaltung" aus dem Kanton Z�rich haben wir im Internet dargestellt (www.vgt.ch/vn/9903/vn99-3.htm). Bei Freilandhaltung dagegen m�ssen die H�hner regelm�ssig Auslauf ins Freie haben - ein aus konsumenten- und tiersch�tzerischer Sicht wesentlicher Unterschied.

Die Verwechslung der Bilder in der beanstandeten Sendung ist selbst ein Beispiel, wie diese zwei Haltungsformen von tier- und konsumentensch�tzerischen Laien verwechselt werden.

Wir beanstanden nicht so sehr die falschen Bilder, sondern die Weigerung von SF DRS, den Fehler zu berichtigen, weil damit wichtige �ffentlichkeitsarbeit im Konsumentenschutz torpediert wird.

Am 20. Dezember 1999, unmittelbar nach der Sendung, beschwerte sich Frau Marcela Frei aus Wolfertswil, Konsumentin und Mitglied des VgT, in einem Email an SF DRS �ber die falschen Bilder und erhielt folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Frei, Im Aktualit�tsstress zeigten wir tats�chlich H�hner aus einer Freilandzucht und nicht aus Bodenhaltung, wir entschuldigen uns.

Wir danken Ihnen f�r Ihr Verst�ndnis und freuen uns, Sie als kritische Zuschauerin unter unserem Publikum zu wissen.

Frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2000.

Mit freundlichen Gr�ssen

SCHWEIZ AKTUELL

Daniela Fehr   chaktuell@sfdrs.ch

Darauf schrieb Frau Frei:

Sehr geehrte Frau Fehr, es w�rde mich freuen, wenn man diesen Fehler korrigieren w�rde. Ich h�tte Bilder aus Bodenhaltung, die ich zu Verf�gung stellen w�rde. Entschuldigen sollten sie sich bei den Zuschauern, die sie so get�uscht haben.

Freundliche Gr�sse

Marcela Frei

SF DRS weigerte sich hierauf klar, die Falschinformation richtig zu stellen:

Sehr geehrte Frau Frei

Nat�rlich kommen wir nicht nochmals darauf zur�ck. Ich darf Sie daran erinnern, dass es sich um eine ca. 20-sek�ndige Mitteilung gehandelt hat.

Wir w�rden mehr Verwirrung stiften, als etwas aufzukl�ren. Selbstverst�ndlich haben wir in unserem Archiv auch Bilder aus Bodenhaltung.

Mit freundlichen Gr�ssen

SCHWEIZ AKTUELL

Daniela Fehr

Zu Recht antwortetet darauf Frau Frei was folgt:

Sehr geehrte Frau Fehr

Es spielt keine Rolle, wie lange die Sendung gedauert hat, wichtig ist, was Konsumenten danach denken! ... Zum Gl�ck kann ich ZDF empfangen, die zeigen n�mlich richtige Realit�tsbilder aus der Tierhaltung, auch aus der Schweiz !

Marcela Frei

An diesem Punkt der fruchtlosen Intervention von Frau Frei meldete ich als Pr�sident des VgT zu Wort:

Sehr geehrte Frau Fehr,

Frau Frei hat mir die Korrespondenz mit Ihnen zugestellt (in unserem Internet-Forum ver�ffentlicht, http://www.vgt.ch/forum/forum_1999.htm ). Ich bin ebenfalls der Meinung, dass sich eine Richtigstellung aufdr�ngt. Dass Ihre Fernsehmacher Boden- und Freilandhaltung verwechseln ist typisch. In vielen Konsumentenk�pfen wird das dauernd verwechselt, umso schlimmer, wenn dies noch durch falsche Reportagen verst�rkt wird. Die sogenannte "Bodenhaltung" ist - so wie sie leider praktiziert wird - eine absolute Katastrophe f�r die Tiere, nicht viel weniger schlimm als die K�fighaltung. Typische Bilder finden Sie unter www.vgt.ch/vn/9903/vn99-3.htm

Mit freundlichen Gr�ssen

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT

Die Antwort war h�flich aber unverbindlich. So speisen uns Instanzen ab, welche noch nicht begriffen haben, dass man so andere Tier- und Konsumentenschutzorganisationen ruhig stellen kann, nicht aber den VgT:


Herr Kessler

vielen Dank f�r Ihren Hinweis auf die Internet-Seite. Wir werden bei

n�chster Gelegenheit davon Gebrauch machen.

Mit freundlichen Gr�ssen

SCHWEIZ AKTUELL

Daniela Fehr

Diese Weigerung, die Falschinformation unverz�glich richtig zu stellen, ist als Konzessionsverletzung zu verurteilen. Sie ist aus journalistischer Ethik nicht vertretbar und verletzt Artikel 3 und 4 des Radio-Fernseh-Gesetzes, welche sachgerechte Information vorschreiben. Die Manipulation der Konsumenten durch - bewusste oder unbewusste - Vort�uschung, Bodenhaltung von H�hnern sei gleich Freilandhaltung, verletzt diese Vorschrift in einem sensiblen Bereich, wo viele Konsumenten aus Idealismus und Liebe zu den Tieren freiwillig h�here Preise bezahlen. Es ist unvereinbar mit der Pflicht zu sachgerechter Information, solchen Idealismus von Konsumenten mit unwahren Fernsehberichten irrezuf�hren. Konsumentent�uschungen mit dem Mittel des Schweizer Staatsfernsehens ist als gravierende Konzessionsverletzung zu werten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei den Verantwortlichen darauf hin zu wirken, dass die Falschinformation rasch und eindeutig klargestellt wird und der Unterschied zwischen Boden- und Freilandhaltung ohne jede Besch�nigung gezeigt wird. Entsprechende Bilder, welche die Realit�t zeigen (nicht irgendwelche Vorzeige-Archivaufnahmen), haben wir SF DRS bereits in obiger Korrespondenz angeboten.

Mit Eingabe vom 28. Dezember1999 haben wir die Sache per Fax der Ombudsstelle von SF DRS, Otto Schoch, vorgelegt. In einer gleichentags verfassten Zwischenantwort hatte dieser Unverfrorenheit, uns die Schuld f�r den beanstandeten, irref�hrenden Fernsehbericht zuzuschieben, mit folgenden Worten:

"In diesem Zusammenhang stelle ich fest..., dass die Tier- und Konsumentensch�tzer offensichtlich ihre Hausaufgaben nur ungen�gend gemacht haben. Sonst h�tte es nicht passieren k�nnen, dass Medienschaffende ... so �rgerliche Fehler zu verantworten haben."

Da bem�hen wir uns mit allen uns zur Verf�gung stehenden publizistischen Mitteln (VgT-Nachrichten, Internet) hartn�ckig und unabl�ssig, die �ffentlichkeit aufzukl�ren und sollen schliesslich schuld sein, wenn sich ignorante Fernsehmacher von SF DRS einen Deut um unsere Konsumenteninformationen k�mmern und es nicht f�r n�tig befinden, diese zur Kenntnis zu nehmen, wenn sie �ber einschl�gige Themen berichten. Diese Ombudsstelle von SF DRS, die offensichtlich nur eine Feigenblattfunktion hat, kann nicht ernst genommen werden. Es ist deshalb auch sinnlos und unzumutbar, auf deren Schlussbericht vom 7. Februar 2000 im Einzelnen einzugehen; es ist insgesamt als b�rokratisches Blabla zu werten. Mit der willk�rlichen Behauptung, jetzt noch eine Berichtigung auszustrahlen, sei unverh�ltnism�ssig und w�rde "neue Verwirrung stiften", stellt die Ombudsstelle nur ihre Unf�higkeit, ihre Aufgabe zu erf�llen, unter Beweis: Dass nicht rascher gehandelt und nicht unverz�glich eine Berichtigung gesendet wurde, geht auf Konto SF DRS und deren Ombudsstelle und ist deshalb ungeeignet, unsere Beschwerde zu entkr�ften. Gerade das bewusste Unterlassen einer umgehenden Richtigstellung macht nach unserer Auffassung die klare Konzessionsverletztung aus. Dass SF DRS v�llig unverbindlich in Aussicht stellt, vielleicht einmal irgendwie die Thematik Bodenhaltung-Freilandhaltung aufzugreifen, falls dies vielleicht wieder einmal aktuell werde, und dann vielleicht auch - "falls n�tig" - den Zuschauern die Unterschiede zwischen Boden- und Freilandhaltung zu er�rtern, kann nicht im Ernst die klare Konzessionsverletzung beseitigen. Im entbehrt die Behauptung der Ombudsstelle, eine Richtigstellung, die erst jetzt ausgestrahlt werde, w�rde nur "neue Verwirrung stiften" jeglicher sachlichen und logischen Grundlage. Der Unterschied zwischen Boden- und Freilandhaltung kann kurz und klar dargestellt werden. Verwirrung gestiftet hat SF DRS nur damit, dass zu einem Bericht �ber Bodenhaltungseier Bilder aus einer Freilandhaltung gezeigt hat. Das ist unakzeptabel, und die arrogante Verweigerung einer Richtigstellung ist noch unakzeptabler.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Feststellung einer Konzessionsverletzung zu signalisieren, dass es nicht angehen kann, dass die Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens trotz Verpflichtung zu sachgerechter Information Konsumentent�uschungen derart leicht nehmen.

Mit freundlichen Gr�ssen

Dr Erwin Kessler
Pr�sident Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT


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