12. Mai 2000
VgT-Vorschlag zur �nderung der Thurgauer Tierschutzverordnung
An den Regierungsrat des Kantons Thurgau, Regierungsgeb�ude, 8500 FrauenfeldAntrag auf Anpassung von �12 der Tierschutzverordnung
Sehr geehrte Herren Regierungsr�te,
in einer Stellungnahme in der Volkszeitung vom 11.5.00 schl�gt der Thurgauische Tierschutzverband (TTSV) eine �nderung von �12 der kantonalen Tierschutzverordnung vor mit neu folgendem Wortlaut: "Die Vollzugsorgane arbeiten mit dem Verein gegen Tierfabriken zusammen."
Wir unterst�tzen die Stossrichtung des TTSV im Grundsatz, schlagen jedoch im Interesse der Sache eine allgemeinere Fassung vor, da wir es als unzweckm�ssig erachten, wenn die Zusammenarbeit der Tierschutzvollzugsorgane mit Tierschutzorganisationen auf eine einzige, namentlich festgelegte beschr�nkt bleibt. Statt dessen bitten wir Sie, folgenden �nderungstext zu beschliessen:
"Die Vollzugsorgane arbeiten soweit zweckm�ssig mit den Tierschutzorganisationen zusammen."
Die vorgeschlagene Formulierung w�rde es erm�glichen, der Kompetenz der verschiedenen Organisationen Rechnung zu tragen und im Bereich der Heimtiere schwerpunktm�ssig mit dem TTSV, im Bereich der Nutztiere mit dem VgT zusammenzuarbeiten.
Der TTSV hat es �brigens abgelehnt, den VgT als Sektion aufzunehmen - mit R�cksicht auf die Bauernvertreter im TTSV-Vorstand, wie mir Pr�sident Zepf erkl�rte. Verschiedene Thurgauer Tierschutzvereine geh�ren dem TTSV auch nicht an. Die heute geltende Bestimmung nach �12 der Tierschutzverordnung, wonach die Vollzugsorgane ausschliesslich mit dem TTSV zusammenarbeiten, ist deshalb h�chst unzweckm�ssig und dringend anzupassen.
Mit bestem Dank und freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT
Anmerkung:
W�hrend die etwas konfuse Stellungnahme des TTSV Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser
Organisation aufkommen lassen k�nnte, ist unser Antrag ein ernstgemeinter Vorschlag f�r
einen effizienteren Tierschutzvollzug
Mail an Verein gegen
Tierfabriken Schweiz
Mail an Webmaster
URL: http://www.vgt.ch/news/000512.htm