4.  Juni 2000

Gerichtlicher Augenschein in der "H�lle von Gretzenbach"

Am der heutigen heutigen gerichtlichen Augenschein in der ehemaligen "H�lle von Gretzenbach" zeigte es sich, dass der Solothurner Tierschutzinspektor Kummli tats�chlich gelogen hatte, als er behauptete, solche Aufstallungssysteme wie in den VN gezeigt, habe es dort nie gegeben. Im Anschluss an den Augenschein erstattete VgT-Pr�sident Erwin Kessler gleich zweimal Strafanzeige gegen den Betriebsinhaber Heinrich T�nnler: 1. Wegen falscher Zeugenaussage und 2. weil in den Abferkelbuchten mit neugeborenen Ferkeln das gesetzlich vorgeschriebene Stroh fehlte.

In der Schweinehaltung von Landwirt Heinrich T�nnler herrschten jahrelang extrem tierqu�lerische, gesetzwidrige Zust�nde, ohne dass die Beamten des Veterin�ramtes, inklusive Tierschutzinspektor Kummli, etwas dagegen unternommen h�tten. Wie sich im Rahmen des h�ngigen Gerichtsverfahrens herausstellte, war Kummli noch nie in diesem Betrieb, obwohl der VgT die gesetzwidrigen Zust�nde immer wieder anprangerte und mit Bildberichten im ganzen Kanton bekannt machte. Die VgT-Nachrichten (VN) mit einem grossen Bericht unter dem Titel "Die H�lle von Gretzenbach" (www.vgt.ch/vn/9904/gretzenbach.htm) wurden im Kanton Solothurn in alle Briefk�sten verteilt. Tele M1, Radio Kanal K und die Neue Oltener Zeitung berichteten �ber den Fall, der von der konservativ-regimetreuen Solothurner Zeitung und ihrem Radio 32 die ganze Zeit unterdr�ckt wurde. Unter dem �ffentlichen Druck - nicht weil das Veterin�ramt endlich dem Tierschutzgesetz Nachachtung verschafft h�tte! - wurde im Herbst 1999 das tierqu�lerische Brustgurtandbindesystem endlich herausgerissen und durch eine Freilaufbuch ersetzt. Kurz darauf schrieb Kummli einer aufgebrachten Leserin der VN, ein solches Aufstallungssystem wie in den VN gezeigt, habe es in Gretzenbach nie gegeben. Nach dem jahrelangen Ableugnen der vom VgT immer wieder publik gemachten Tierschutzmissst�nde im Kanton Solothurn durch Tierschutzinspektor Kummli und den (k�rzlich pensionierten) Kantonstierarzt W�ffler, brachte diese erneute faustdicke L�ge Kummlis das Fass zum �berlaufen und der VgT verteilte in Solothurn ein Flugblatt, in welchem Kummli als "beamteter L�gner" bezeichnet wurde. Hierauf erhob Kummli eine Klage wegen Beschimpfung. Im Rahmen dieses Verfahren wurde nun heute eine Zeugeneinvernahme T�nnlers und ein gerichtlicher Augenschein auf seinem Betrieb durchgef�hrt.

Im Anschluss daran erstattete VgT-Pr�sident Erwin Kessler beim Solothurner Verh�rrichteramt folgende Strafanzeige gegen T�nnler:

 

4. Juli 2000

Untersuchungsrichteramt des Kantons Solothurn
4502 Solothurn 

Hiermit erstatte ich als Gesch�digter

Strafanzeige gegen Landwirt Heinrich T�nnler, im Lehn, Gretzenbach

wegen

wissentlich falscher Zeugenaussage.

Begr�ndung:

Am 3. Juli 2000 fand eine Zeugeneinvernahme des Angezeigten durch Untersuchungsrichter Fischer vom Bezirksgericht B�lach statt. Zur Kernfrage in diesem Verfahren (Tierschutzinspektor Kummli gegen mich) beantwortete T�nnler die Frage, ob es auf seinem Betrieb Kastenst�nde f�r Mutterschweine gehabt habe, wie folgt:

"Nein." Und als Kommentar f�gte er an, es habe nur Brustgurtanbindungen mit hinten offenen St�nden gehabt. Keine hinten geschlossene Kastenst�nde.

Beweis: Protokoll des Bezirksgerichts B�lach

Am gleiche Tag fand dann auch ein gerichtlicher Augenschein auf dem Betrieb statt, wobei sich T�nnler hartn�ckig str�ubte, alle R�ume zu zeigen. Zum Schluss wurde dann aber doch noch ein Raum voller Kastenst�nde gesehen, der aber offensichtlich f�r diesen Augenschein hergerichtet worden war. Alle Kastenst�nde waren leer (keine Tiere) und die hinteren Abschlusst�rchen waren s�mtliche demontiert und versteckt (aus dem Raum entfernt).

Vermutlich wollte sich T�nnler mit seiner Falschaussage zu meinem Nachteil und zu Gunsten von Tierschutzinspektor Kummli bei letzterem daf�r bedanken, dass die extrem tierqu�lerischen und gesetzwidrigen Zust�nde auf seinem Betrieb vom Veterin�ramt jahrelang gedeckt worden sind.

Mit freundlichen Gr�ssen
Dr Erwin Kessler, VgT

 

Gleichzeitig erstattete Erwin Kessler bei der ebenfalls anwesenden Kantonstier�rztin K�nig (Nachfolgerin von W�ffler) Anzeige, weil bei den Mutterschweinen in den Abferkelbuchten mit den neugeborenen Ferkeln die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu sogar am Tag dieses gerichtlichen Augenscheines fehlte - so "normal" ist dieser Missstand. Tierschutzinspektor Kummli reagierte darauf �berhaupt nicht. Es war wieder einmal der VgT, der auf eklatante Missst�nde aufmerksam machen musste, welche unter den Augen der verantwortlichen Beamten als v�llig normal praktiziert werden. Was die neue Kantonstier�rztin mit dieser Anzeige machen wird, d�rfte ein erster Hinweis darauf sein, ob sich unter ihrer Leitung des Veterin�ramtes etwas bessern oder alles beim Alten bleiben wird.

Die "H�lle von Gretzenbach" und der offenbar ganz normale Wahnsinn des Tierschutz-Nichtvollzuges im Kanton Solothurn wird f�r den VgT weiterhin ein Thema bleiben. Erst recht, nachdem Kummlis Pflichtvers�umnisse k�rzlich sogar vom Solothurner Obergericht mit einem politischen Willk�rurteil gedeckt wurde (www.vgt.ch/news/000602.htm ).

Gut dass es den VgT gibt!


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