29. November 2000

Oberstes Gericht Deutschlands bestätigt das Schächt-Verbot für Moslems

Mit Urteil vom 23.11.2000 lehnt das deutsche Bundesverwaltungsgericht das Schächtbegehren der "Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen" (IRH) ab. In einer Presseerklärung dazu schreibt die IRH, dieses Urteil "zwinge die Muslime in eine quasi juristische Grauzone", was wohl soviel bedeutet, dass das Schächten (Schlachten von Tieren bei vollem Bewusstsein, ohne Betäubung) weiterhin illegal betrieben werde. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die die Genehmigungsbehörde festgestellt, "nach Aussagen kompetenter islamischer Institutionen gebe es keine zwingende religiöse Vorschrift, die einem Muslim den Genuss des Fleisches betäubt geschlachteter Tiere untersage".

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Berlin, Nr 45/2000 vom 23. November 2000


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