15. Dezember 2000

B�r Mario:
VgT erhebt Verwaltungsbeschwerde gegen den Winterschlaf des Aargauer Departementes des Innern

> Vorgeschichte

An das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau 

Kundgebungsverbot im Zusammenhang mit B�r Mario im Hasel-Zoo

Sehr geehrter Herr Pr�sident,

in der Menschenrechts-Beschwerdesache gegen die Gemeinde Remigen wegen willk�rlichem Kundgebungsverbot erheben wir hiermit

Rechtsverz�gerungs-Beschwerde gegen das Departement des Innern.

Begr�ndung:

Mit Schreiben vom 12. Juli 2000 verweigerte uns die Gemeinde Remigen die Bewilligung f�r eine Tierschutzkundgebung auf �ffentlichem Grund beim Zoo Hasel, und zwar offensichtlich nicht aus sachlichen, sondern in unzul�ssiger Weise aus politischen Gr�nden. Deshalb erhoben wir dagegen am 13. Juli 2000 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat. Die Beschwerde wurde dem Departement des Inneren zur Behandlung �berwiesen. Am 18. August erhielten wir die gemeinder�tliche Vernehmlassung. Am 19. August reichten wird die Replik ein. Seither geschieht nichts mehr. Gem�ss Praxis des Europ�ischen Gerichtshofes f�r Menschenrechte, gest�tzt auf Artikel 6 der Europ�ischen Menschenrechtskonvention, ist eine Verfahrensverschleppung durch Unt�tigkeit der Beh�rden menschenrechtswidrig. Eine solche unzul�ssige Verschleppung liegt vor, wenn die zust�ndige Beh�rde monatelang nichts mehr unternimmt, wie im vorliegenden Fall.

Dass sich B�r Mario zur Zeit im Winterschlaf befindet, gibt dem Departement des Inneren noch lange nicht das Recht, auch in Winterschlaf zu verfallen.

Wir ersuchen Sie deshalb, das Departement anzuhalten, die Sache wieder an die Hand zu nehmen und z�gig zu erledigen.

Mit freundlichen Gr�ssen
Erwin Kessler, Pr�sident VgT


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