5. Januar 2001
Die Post verzichtet k�nftig auf Zensur der VgT-Zeitschriften - h�lt aber an ihrer Berufung gegen das Urteil im Postzensurprozess fest
Die Konzernleitung der Schweizerischen Post hat heute eine Anfrage des VgT beantwortet, ob w�hrend der H�ngigkeit des Postzensur-Prozesses die VgT-Zeitschriften spediert werden oder nicht, dh ob der bisherige Post-Boykott gegen die VgT-Zeitschriften aufgehoben werde, nachdem der VgT den Postzensurprozess vor erster Instanz gewonnen hat.
Die Konzernleitung schreibt dazu:
... Zu Ihren Vorbringen und der Frage, ob die Schweizerische Post die Zeitschriften Ihres Vereins w�hrend der H�ngigkeit des Prozesses beim Obergericht Frauenfeld bef�rdert oder deren Bef�rderung erneut verweigern wird, nehmen wir wie folgt SteIlung:
Der Schweizerischen Post liegt es fern, in irgendwelcher Form Zensur zu betreiben. Wir werden aus diesem Grund die Zeitschriften Ihres Vereins k�nftig gem�ss den f�r die Inanspruchnahme von Post-Dienstleistungen geltenden allgemeinen Gesch�ftsbedingungen bef�rdern.
Mit der beim Obergericht in Frauenfeld eingereichten Berufung soll die Begr�ndung des erstinstanzlichen Urteils �berpr�ft werden. Ausschlaggebend war dabei die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts, dass unadressierte Promopost-Sendungen (als Zeitungen) Teil des Universaldienstes seien und insofern eine Leistungspflicht der Post zu gleichen Konditionen in allen Landesteilen und f�r alle Kunden bestehe. Diese Erkenntnis des Gerichts steht im Widerspruch zu der vom Gesetzgeber im Postgesetz vertretenen Auffassung, wonach Promopost-Sendungen dem Wettbewerbsbereich angeh�ren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausf�hrungen gedient zu haben.
Ernst Moser, Mitglied der Konzernleitung Peter Nobs, Stv Generalsekret�r
Anmerkung:
Die Auslegung des Postgesetzes durch die Post entspricht nicht dem Wortlaut und dem erkennbaren Sinn des Postgesetzes. Dies hat auch das Bezirksgericht ganz klar festgestellt. Die Post will mit ihrer Berufung den Eindruck wecken, es bestehe eine Unklarheit des Gesetzes. Damit soll offenbar der - nun aufgegebenen - politischen Zensur gegen den VgT den Anschein von Rechtm�ssigkeit gegeben werden. Nach verlorener erster Runde im Postzensurprozess sucht die Post eine Rechtfertigung ihrer Zensur mit der Darstellung, man k�nne zumindest in guten Treuen verschiedener Rechtsauffassung sein. Das ist aber ganz klar nicht der Fall.
Die von der Post ausge�bte Zensur ist wohl einmalig in der Schweizer Geschichte und stellt einen H�hepunkt der staatlichen Repressionen gegen den VgT dar. Weil diese damit nun f�r eine breite �ffentlichkeit offensichtlich geworden sind, k�nnte mit dem R�ckzug der Post ein grunds�tzlicher Wandel weg von staatlicher Willk�r gegen den VgT eingeleitet werden, da nun langsam auch die Machthabenden erkennen m�ssen, dass auf diesem Weg der VgT nicht zu t�ten und das wirkliche Ausmass des Holocausts der Nutztiere auf die Dauer nicht mit Zensur und Repressionen verschwiegen werden kann. Auch meine Verurteilung zu Gef�ngnis wegen meiner Kritik an den Sch�cht-Juden hat eine grosse Sympathiewelle f�r den VgT ausgel�st. Die staatlichen Repressionen erweisen sich immer mehr als Bumerang.
Der VgT steht jedenfalls heute finanziell und personell so gefestigt da wie noch nie und erfreut sich weiterhin eines anhaltend raschen Mitgliederwachstums (heute bereits 14 000 Mitglieder). Dies erm�glicht es uns, unsere Arbeit wenn n�tig auch gegen weitergehende staatliche Repressionen weiterzuf�hren. Mit einer erstmaligen Auflage von 1 Million der aktuellen Ausgabe haben auch die "VgT-Nachrichten" einen H�hepunkt erreicht; sie sind zu einem un�bersehbaren Organ, das allen Versuchen, den Tierholocaust in der Schweiz abzuleugnen oder zu verharmlosen einen Strich durch die Rechnung macht. Je mehr die konservativen Medien dieses Thema meiden, umso gr�sser ist jeweils der Schock, den die VgT-Nachrichten ausl�sen, und umso st�rker wird die Unterst�tzung des VgT.
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