18. Januar 2001

B�r Mario / Haselzoo:
Verschleppungsbeschwerde geht vom Verwaltungsgericht zum Regierungsrat

Der Prozess: www.vgt.ch/justizwillkuer/hasel-zoo.htm

Im Sommer 2000 hat der Gemeinderat Remigen dem VgT grundlos eine friedliche Kundgebung zu Gunsten von B�r Mario im Hasel-Zoo verboten und gegen�ber dem Zoobesitzer durchblicken lassen, dass eine Beschwerde dagegen einfach verschleppt werde. Dies machen die Aargauer Beh�rden nun auch tats�chlich. Das Departement des Innern, dem die Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot verwaltungsintern zur Behandlung zugewiesen wurde, l�sst die Sache einfach liegen. Erst als der VgT im Dezember beim Verwaltungsgericht eine Verschleppungsbeschwerde einreichte, begann man dort vorerst einmal dar�ber nachzudenken, welches Departement �berhaupt zust�ndig sei. M�glicherweise werde der Fall an das f�r �ffentliche Strassen zust�ndige Baudepartement �berweisen.

Mit heute zugestelltem Beschluss hat das Verwaltungsgericht entschieden, die Verschleppungsbeschwerde an den Regierungsrat zu �berweisen. Dieser �berweisungsbeschluss verletzt �46 des Verwaltungsrechtspflegegesetz und hat eine zus�tzliche, rechtswidrige Verschleppung zur Folge.

Die Aargauer Beh�rden wollen den Fall offenbar so lange verschleppen, bis B�r Mario an Altersschw�che stirbt.


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