21. Januar 2001
Tierqu�lerische Kastenst�nde f�r Mutterschweine werden nicht verboten!
von Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken VgT
In der letzten Ausgabe des BEOBACHTERs (2/01) wird unter dem Titel
"Fleischkonsum: Billige Preise auf Kosten der Tiere" einmal mehr die
Falschinformation verbreitet, die tierqu�lerischen Kastenst�nde f�r Mutterschweine
seien in der Schweiz nur noch bis zum Jahr 2007 erlaubt. Diese M�rchen hat urspr�nglich
das Bundesamt f�r Veterin�rwesen in seiner Pressemitteilung zur letzten Revision der
Tierschutzverordnung im Jahr 1997 in die Welt gesetzt (dieses Amt l�gt nicht nur im
Zusammenhang mit BSE!). Seither wird dies sogar vom "Schweizer Tierschutz STS",
von Fachleuten und von sonst seri�sen Medien immer wieder unbesehen weiterverbreitet. In
Tat und Wahrheit werden n�mlich diese tierqu�lerischen Kastenst�nde nur eingeschr�nkt,
aber keineswegs ganz verboten. Artikel 22 der Tierschutzverordnung bestimmt f�r die Zeit
nach dem Jahr 2007 folgendes: "Kastenst�nde f�r Galtsauen d�rfen nur w�hrend der
Deckzeit und h�chstens w�hrend zehn Tagen verwendet werden."
Zweimal im Jahr 10 Tage lange im Folterkasten ist nicht etwas Vernachl�ssigbares! Wer das
Gegenteil behauptet, soll sich das zuerst
einmal selbst gefallen lassen.
Diese Folterk�fige werden nicht verboten.
Darum:
Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!
Mail an den Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Mail an den Webmaster
http.//www.vgt.ch/news/010121.htm