21. Januar 2001

Tierqu�lerische Kastenst�nde f�r Mutterschweine werden nicht verboten!

von Erwin Kessler, Pr�sident Verein gegen Tierfabriken VgT

 

In der letzten Ausgabe des BEOBACHTERs (2/01) wird unter dem Titel "Fleischkonsum: Billige Preise auf Kosten der Tiere" einmal mehr die Falschinformation verbreitet, die tierqu�lerischen Kastenst�nde f�r Mutterschweine seien in der Schweiz nur noch bis zum Jahr 2007 erlaubt. Diese M�rchen hat urspr�nglich das Bundesamt f�r Veterin�rwesen in seiner Pressemitteilung zur letzten Revision der Tierschutzverordnung im Jahr 1997 in die Welt gesetzt (dieses Amt l�gt nicht nur im Zusammenhang mit BSE!). Seither wird dies sogar vom "Schweizer Tierschutz STS", von Fachleuten und von sonst seri�sen Medien immer wieder unbesehen weiterverbreitet. In Tat und Wahrheit werden n�mlich diese tierqu�lerischen Kastenst�nde nur eingeschr�nkt, aber keineswegs ganz verboten. Artikel 22 der Tierschutzverordnung bestimmt f�r die Zeit nach dem Jahr 2007 folgendes: "Kastenst�nde f�r Galtsauen d�rfen nur w�hrend der Deckzeit und h�chstens w�hrend zehn Tagen verwendet werden."
Zweimal im Jahr 10 Tage lange im Folterkasten ist nicht etwas Vernachl�ssigbares! Wer das Gegenteil behauptet, soll sich das zuerst
einmal selbst gefallen lassen.

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Diese Folterk�fige werden nicht verboten. Darum:
Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


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