9. Februar 2001 Verlogene, verfassungswidrige Manipulation der Abstimmung �ber die Denner-Initiative f�r tiefere Arzneimittelkosten durch den Bundesrat Der VgT hat heute dem Bundesgericht die folgende Stimmrechtsbeschwerde eingereicht:
Stimmrechtsbeschwerde gegen die
"Erl�uterungen des Bundesrates" zur
Volksabstimmung Antr�ge: 1. Die Durchf�hrung der Abstimmung sei aufzuschieben bis den Stimmb�rgern eine korrigierte, verfassungskonforme Erl�uterung des Bundesrates zugestellt worden ist, oder (evtl) 2. Es sei das Abstimmungsergebnis bei negativem Ausgang als ung�ltig zu erkl�ren. Begr�ndung: Der Initiativtext verlangt, dass zu Lasten der Krankenkassen die preisg�nstigsten Medikamente zu verwenden sind. In seiner zusammenfassenden Erl�uterung (Beilage 1, Seite 3) schreibt der Bundesrat hingegen, die Initiative verlange, dass die Kassen nur noch die billigsten Medikamente verg�ten d�rften. Ausgehend von dieser willk�rlichen Umformulierung des Initiativtextes l�gt der Bundesrat dann in seiner Abstimmungserl�uterung weiter, dadurch werde die Verschreibung des jeweils f�r den Patienten beste Medikament. W�re dies zutreffend, m�sste die Initiative klar abgelehnt werden. Diese Auslegung ist aber falsch. Im allgemeinen, wie auch im volkswirtschaftlichen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet "am preisg�nstigsten" soviel wie "am billigsten bei gleicher Leistung und Qualit�t". Dies ist denn auch der offensichtliche Wille der Initianten: Der Kerngedanke der Initiative ist unbestritten die F�rderung der Generika einerseits und der Parallelimporte von Originalpr�paraten andererseits (zur Brechung des Verkaufsmonopols in der Schweiz). Die optimale Medikation der Patienten wird nicht gef�hrdet. Die gegenteilige Behauptung des Bundesrates ist daher unwahr und in schwerwiegender Weise irref�hrend. Gem�ss Verfassung hat der Stimmb�rger einen Anspruch auf unverf�lschte Willenskundgebung. Die Willensbildung wird gem�ss Rechtsprechung des Bundesgerichtes durch eine falsche Information �ber Zweck und Tragweite der Vorlage in einer Abstimmungserl�uterung verf�lscht. Dieser Fall liegt hier vor. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist aber auch eine offensichtlich unwahre und irref�hrende Abstimmungspropaganda durch Private unzul�ssig ("Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde", Walter K�lin, zweite Auflage, Seite 98). Diese unzul�ssige Situation liegt hier ebenfalls vor, indem die Pharmalobby die falsche Behauptung des Bundesrates, es m�ssten die billigsten Medikamente verwendet werden, in ganzseitigen Inseraten weiterverbreitet unter dem Schlagwort einer angeblich drohenden Zweiklassenmedizin, in welcher den Grundversicherten nur noch die billigsten, nicht mehr die besten Medikamente verschrieben werden k�nnten:
Auch Staatsrechtsprofessor Thomas Fleiner h�lt diese Auslegung des Initiativtextes f�r "v�llig unzul�ssig" (FACTS vom 8.2.2001, Seite 22). Anmerkung: * Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein mit der Begr�ndung, Beschwerden gegen solche Manipulationen von eidgen�ssischen Abstimmungen seien formell nicht zul�ssig. Abstimmungen). Der Schweizerische Unrechtsstaat ist sehr raffiniert konstruiert.
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